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Dhimma
aus Wikipedia
Dhimma (arabisch: ذمة „Schutz“, „Vertrag“, „Garantie“ von dhamma (ذم), „tadeln“, „tadelnswert finden“) ist eine Institution des islamischen Rechts, die den juristischen Status nichtmuslimischer Untertanen in islamischen Ländern festlegt.
Als Dhimmi, ذمي bezeichnet man traditionellerweise im Islam Monotheisten, die mit eingeschänktem Rechtsstatus geduldet werden.
Definition
Dhimmi können eigentlich nur Juden und Christen sein, da nur sie als Monotheisten zur so genannten Ahl al-Kitab (أهل الكتاب, „Familie des Buches“) gehören. Sie werden nicht wie ein Polytheist, ein so genannter Kafir (كفير, siehe auch Kaffer), vor die Wahl gestellt, zum Islam überzutreten oder getötet zu werden. Außerdem muss ein Dhimmi alle Regeln, die sich nicht nur auf Muslime beziehen, befolgen. So ist die christliche Mission nach der Schari'a unter Todesstrafe verboten. Mittlerweile ist der Begriff allerdings politisiert: Laut Mark R. Cohen entwickelte sich der Traum von einem interreligiösen Utopia im 19. Jahrhundert zum historischen Postulat, das genausowenig der Realität entspricht, wie der „Gegenmythos der islamischen Judenverfolgung“ (ebenfalls Mark R. Cohen), als dessen prominenteste Vertreterin heute Bat Ye'or gilt. Im Millet-System des osmanischen Reiches wurden die Gemeinschaften nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschieden. Der älteste Millet war der armenische, ermeni millet, die „treue Gemeinde“. Traditionsgemäß waren in den verschiedenen Gemeinschaften auch verschiedene Berufsgruppen besonders häufig zu finden: bei den Juden und Armeniern die Finanziers, Rechtsanwälte und Mediziner, bei den Armeniern die Handwerker, besonders die Goldschmiede und bei den Griechen die Dolmetscher.
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Rechtsstellung
Ein Dhimmi muss eine besondere Kopfsteuer bezahlen und darf keine Waffen tragen. Außerdem gilt sein Zeugnis vor Gericht weniger als das eines Muslims. Selbst Dhimmi dürfen die Stadt Mekka nicht betreten und in Saudi-Arabien weder einen Gottesdienst abhalten noch Zeichen ihres Glaubens, z.B. Kreuze zeigen. Ein männlicher Dhimmi darf keine Muslimin heiraten, ein Muslim jedoch eine Dhimmi-Frau. Die Kinder erhalten ohne Wahlmöglichkeit die Religion des Vaters. Werden sie Christen oder Juden oder treten sie zu einer anderen Religion über, sieht die Schari'a die Todesstrafe für sie vor, da sie als Muslime vom Glauben abgefallen sind.
Historische Entwicklung
Als eins der grundlegenden Dokumente der Dhimma gilt der in verschiedenen Versionen überlieferte so genannte „Vertrag des Omar“, ein dem zweiten Kalifen Umar ibn al-Chattab zugeschriebener Vertrag. Dieser, entstanden bei der Übergabe Jerusalems, hielt die Rechte und Pflichten der Muslime und Angehörigen der anderen Schriftreligionen fest.
Im Laufe der Geschichte wurden auch aus pragmatischen Gründen Angehörige anderer Religionen als Dhimmi akzeptiert. So konnte man nach der Eroberung Nordindiens unmöglich alle Hindus vor die Wahl stellen, zum Islam überzutreten oder getötet zu werden. Die letzten Buddhisten Nordindiens wurden allerdings, nachdem man ihre Klöster zerstört, die buddhistischen Mönche ermordet und sie so führungslos gemacht hatte, doch islamisiert. Später versuchten einzelne Mogul-Kaiser, die Schari'a in Indien wieder durchzusetzen, was sie aber letztendlich die Macht gekostet hat.
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