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Dhimma












Dhimma
aus Wikipedia

Dhimma (arabisch: ذمة „Schutz“, „Vertrag“, „Garantie“ von dhamma (ذم), „tadeln“, „tadelnswert finden“) ist eine Institution des islamischen Rechts, die den juristischen Status nichtmuslimischer Untertanen in islamischen Ländern festlegt.

Als Dhimmi, ذمي bezeichnet man traditionellerweise im Islam Monotheisten, die mit eingeschänktem Rechtsstatus geduldet werden.

Definition
Dhimmi können eigentlich nur Juden und Christen sein, da nur sie als Monotheisten zur so genannten Ahl al-Kitab (أهل الكتاب, „Familie des Buches“) gehören. Sie werden nicht wie ein Polytheist, ein so genannter Kafir (كفير, siehe auch Kaffer), vor die Wahl gestellt, zum Islam überzutreten oder getötet zu werden. Außerdem muss ein Dhimmi alle Regeln, die sich nicht nur auf Muslime beziehen, befolgen. So ist die christliche Mission nach der Schari'a unter Todesstrafe verboten. Mittlerweile ist der Begriff allerdings politisiert: Laut Mark R. Cohen entwickelte sich der Traum von einem interreligiösen Utopia im 19. Jahrhundert zum historischen Postulat, das genausowenig der Realität entspricht, wie der „Gegenmythos der islamischen Judenverfolgung“ (ebenfalls Mark R. Cohen), als dessen prominenteste Vertreterin heute Bat Ye'or gilt. Im Millet-System des osmanischen Reiches wurden die Gemeinschaften nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschieden. Der älteste Millet war der armenische, ermeni millet, die „treue Gemeinde“. Traditionsgemäß waren in den verschiedenen Gemeinschaften auch verschiedene Berufsgruppen besonders häufig zu finden: bei den Juden und Armeniern die Finanziers, Rechtsanwälte und Mediziner, bei den Armeniern die Handwerker, besonders die Goldschmiede und bei den Griechen die Dolmetscher.

Text und Bilder dieses Beitrages basieren auf dem Artikel Dhimma aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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