Foren-Übersicht
Login | Registrieren | Forum | Suche

Dschizya












Dschizya
aus Wikipedia

Dschizya (arabisch: جزية ): Kopfsteuer, Tribut: ist die Bezeichnung für die den nichtmuslimischen Schutzbefohlenen obliegende Steuer unter islamischer Herrschaft. Die Forderung dieser Steuer von der unterworfenen, nichtmuslimischen Bevölkerung, von den Schriftbesitzern (ahl al-kitab), d.i. von den Juden und Christen, ist im Koran begründet:

"Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören - von denen, die die Schrift erhalten haben - (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut aus der Hand Tribut entrichten". Sure 9, Vers 29.
Die islamische Jurisprudenz (Fiqh) behandelt die Dschizya in den Kapiteln des Dschihad und in den Schriften über Kriegsrecht (siyar, in denen die Rechte und Pflichten der Nichmuslime ausschließlich aus islamischer Sicht näher geregelt sind. Durch die Entrichtung dieser Kopfsteuer werden sie zu "Schutzbefohlenen", d.h. sie werden in den eroberten Gebieten nicht nur geduldet, sondern haben auch Anspruch auf Schutz, dessen Umfang wiederum vom islamischen Recht festgelegt wird. Zahlungspflichtig sind erwachsene, geistig und körperlich gesunde und zahlungsfähige Männer. Frauen, Kinder, Bettler, aber auch Mönche armer Klöster sind dschizyafrei. Die Kopfsteuer soll bar oder in Naturalien, die islamrechtlich zulässig sind, entrichtet werden. Der obige Koranvers ist für die Vertreter der islamischen Rechtsschulen (Madhab) einer der zahlreichen Beweise für die Herrschaft und Überlegenheit des Islams über die nichtmuslimischen Untertanen im islamischen Reich. Die Höhe der zu entrichtenden Steuer variierte je nach Region und Epoche des islamischen Reiches. Die Befreiung Steuerpflichtiger von der dschizya war nur durch die Annahme des Islams möglich.

Welche immense Bedeutung diese Art der Besteuerung im islamischen Staatswesen und im Fiqh hatte, bestätigen die umfangreichen Ausführungen des Juristen Ibn Qayyim al-Dschauziya (1292-1350) in seinem grundlegenden Buch u.d.T. Ahkâm ahl al-dhimma (Rechtsvorschriften für die Schutzbefohlenen), in dem er die dschizya-Frage über 160 Seiten zusammenfassend darstellt.

Das Dschizya-System bestand in der Türkei bis in die Zeit des Krimkrieges und wurde erst 1855 durch eine Militärbefreiungssteuer ersetzt. Erst nach der Revolution Ata Türks wurde die Dschizya endgültig abgeschafft; seitdem leisten in der Türkei auch Christen Militärdienst.

Text und Bilder dieses Beitrages basieren auf dem Artikel Dschizya aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Forum -> Forums-Lexikon