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Dar al-Harb












Dār al-Harb
aus Wikipedia

Der arabische Begriff Dār al-Harb (arabisch: دار الحرب dāru l-harb) heißt wörtlich übersetzt „Haus des Krieges" oder besser "Gebiet des Krieges“ und bezeichnet alle nicht unter islamischer Herrschaft stehenden Gebiete der Welt. Weitestgehend mit gleicher Bedeutung wird auch der Begriff Dar al-Kufr (دار الكفر), wörtlich „Gebiet des Unglaubens“ gebraucht. Im Gegensatz dazu werden Gebiete unter islamischer Herrschaft Dar al-Islam (دار الإسلام) genannt.

Kriegszüge gegen den Dār al-Harb werden aus traditioneller Sicht des Islam nicht als Kriege betrachtet und deshalb auch nicht als Kriege, sondern als Öffnungen (فتوحات Futuhat) bezeichnet. Nach traditioneller islamischer Auffassung kann es keinen Salam (Frieden) mit dem Dār al-Harb geben, sondern nur eine zeitlich begrenzte Waffenruhe Hudna. Kriege gegen den Dār al-Harb werden traditionell als Dschihad bezeichnet, siehe dazu auch Geschichte des Begriffs Dschihad.

Derjenige, der den Dschihad betreibt, wird als Mudschahid (مجاهد), pl. Mudschahidun (مجاهدون), bzw. im Genitiv und Akkusativ Mudschahidin (مجاهدين) bezeichnet. Der Dschihad ist eine Pflicht der Gesamtheit der Muslime, nicht des individuellen Muslims (fard kifâya). Wer während des Dschihad getötet wird, geht als Schahid (شهيد), wörtlich übersetzt „Zeuge, Märtyrer“ unmittelbar in den Himmel ein, wo er von den so genannten Paradiesjungfrauen (Huri) und anderen Freuden umgeben ist.

Eigentlich ist es nach ursprünglicher Auffassung einem Muslim verboten, im Dār al-Harb zu leben und er muss, wenn es ihm irgend möglich ist, von dort in den Dar al-Islam auswandern (Hidschra, „Auswanderung“, wie einst der Prophet Mohammed aus Mekka, als es noch nicht islamisch war, ins islamische Medina).

In späterer Zeit wurden Begriffe wie Dar as-Sulh (Gebiet mit Friedensvertrag) und gleichbedeutend Dar al-'Ahd geschaffen. Sie bezeichneten Gebiete, die einen Vertrag mit dem Dar al-Islam geschlossen hatten und tributplichtig waren. Aus diesen Gebieten mussten Muslime auch nicht zwingend auswandern. Nach der britischen Eroberung Indiens erklärten Relgionsgelehrte wie Shâh 'Abdul'azîz Dihlawî, dass jedes Land, in dem die Muslime ihre Religion praktizieren dürfen, als Dar al-Aman (Gebiet mit Sicherheitsgarantie) zu betrachten sei, womit die Pflicht zu Dschihad oder Auswanderung entfalle. In diesem Sinne betrachteten nach der Teilung Indiens 1947 viele Muslime Indien als Dar al-Aman. Viele indische Muslime blieben aber der traditionellen Auffassung treu und wanderten nach Pakistan aus („Muhadschirun“).

Diese späteren Begriffe sind aber umstritten, da die islamischen Madhhabib etwa seit dem 11. oder 12. Jahrhundert jegliche Neuerungen ablehnen. Genaueres über Neuerungen steht im Artikel Fiqh.

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