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Mein bester Freund ist Moslem, genau genommen gehöre ich zu seiner Familie und umgekehrt.
Also bin ich mit manchen Bräuchen des Islam vertraut,
Beruflich bin ich Koch.
In meinem Betrieb wird auf individuelle Bedürfnisse großen Wert gelegt.
Das bedeutet, dass wir seperate Speisen herstellen für individuelle Bedürfnisse (keine Milchprodukte bei Personen mit Lactose-Intolleranz,...).
Ich gehe soweit, dass ich grundsätzlich halal koche!
Das bedeutet, dass ich niemals die gleiche Pfanne benutze für Schweinefleisch als für anderes Fleisch, anderes Fleisch.
Auch wenn wir Sonntag mittags 120 Gäste haben, benutze ich eine andere Pfanne für Puten-Geschnetzeltes wie für Schweinefilet-Geschn.
Weil ich nicht weiss ob der Gast seine Speise halal zubereitet haben möchte, gehe ich grundsätzlich davon aus.
Meiner Meinung nach sollte in einem Land mit Religionsfreiheit im Grundgesetz auch spezielle gesetliche Regelungen für andere Religionen auffindbar sein.
Was bedeutet halal?
www.halal.de :
"Bismillahir-rahmanir-rahim
Mit dem Namen ALLAHs,
Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen
Halal - Was ist das?
Linguistisch
Halal ist ein arabisches Wort, das von der dreikonsonantigen Wortwurzel h-l-l abgeleitet wird. Die linguistische Bedeutung von Halal ist "das Zulässige, Erlaubte und Gestattete". Das Gegenteil von Halal ist Haram, was linguistisch für "das Unzulässige, Verbotene und nicht Gestattete" steht.
Islamologisch
Als Fachbegriff der Islamologie umfasst Halal alle Dinge und Handlungen, die aus islamischer Sicht gestattet, zulässig und islam-konform sind. Für die Beachtung der Halal-Normen wird Belohnung von ALLAH (ta'ala) sowohl im Jenseits als auch im Diesseits erwartet.
Im Gegenzug zu Halal umfasst Haram islamologisch schari’a-spezifisch alle Dinge, die der Islam den Muslimen verboten hat. Für die Nichtbeachtung der Haram-Normen wird Bestrafung von ALLAH (ta'ala) sowohl am Jüngsten Tag als auch im Diesseits erwartet.
Im Grenzbereich zwischen Halal und Haram gibt es eine Grauzone, die Makruh genannt wird. Der islamologische Fachbegriff Makruh (linguistisch: verpönt, unerwünscht) umfasst alle Dinge, die nicht ausdrücklich verboten sind, jedoch Richtung Haram tendieren. Auch diese Grauzone gilt es für Muslime vorsichtshalber zu meiden.
Die islamische Philosophie bezüglich Halal und Haram basiert auf dem Grundsatz, dass der Mensch als vernunftbegabtes Geschöpf mit einem freien Willen ausgestattet ist und deshalb Verantwortung für sein Handeln im Diesseits und im Jenseits zu tragen hat. Der individuelle Umgang mit Verantwortung reflektiert sich unter anderem in der bewussten und freiwilligen Beachtung des Normenkodex für Halal und Haram.
Muslime verstehen die islamische Lebensweise als Prüfung, der sie von ALLAH (ta'ala) unterzogen werden und deren Bestehen oder Nicht-Bestehen Folgen im Jenseits hat. Durch das Halal- und Haram-Prinzip lernt der Mensch, seine niederen Instinkte bewusst und gezielt zu kontrollieren und seine Neigungen durch den Einsatz der Vernunft zu zügeln. Muslime richten ihr gesamtes Leben und Handeln nach den Vorgaben des allwissenden, allgnädigen Schöpfers und nicht nach dem oft ungerechten und wechselhaften Gutdünken der fehlbaren Geschöpfe. Der Islam ist eine Lebensweise, die alle Bereiche des menschlichen Daseins umfasst und regelt und deshalb auch Auswirkungen auf alle Lebensbereiche hat. Die Beachtung der Halal-Gebote durch Muslime ist somit obligatorisch nicht nur im bekannten Bereich Ernährung (Schweinefleisch- und Alkoholverbot), sondern ebenso im Bekleidungs-, Sozial-, Erziehungs- und Bildungssektor, im Bereich Wirtschaft und Finanzen (Vertragswesen, Bankgeschäfte, Versicherungen, etc.) und allen anderen Ebenen.
Muslime unterwerfen sich freiwillig dem von ALLAH (ta'ala) gesetzten Normenkodex und somit ihrem Schöpfer ALLAH (ta'ala), sie geben sich hin und handeln entsprechend SEINEN Richtlinien, und genau dies ist Islam.
Muslime verstehen das Halal-Haram-Prinzip nicht als Einschränkung ihrer Freiheit oder reformbedürftiges Relikt einer veralteten Gesellschaftsstruktur, sondern als zeitloses, gerechtes und immer gültiges Prinzip einer von ihrem Schöpfer vorgegebenen gottgewollten Lebensführung. Das oberste Prinzip der Schari'a, des islamischen Normensystems, ist "das Abwehren von Schädlichem und das Fördern von Nützlichem".
Da ALLAH (ta'ala) alles auf dieser Erde für den Menschen erschuf, lautet die islamische Grundregel:
"Grundsätzlich sind alle Dinge Halal.
Haram sind nur Dinge und Handlungen,
die als solche nach der Schari‘a eingestuft werden."
Ziel des Islam ist es eindeutig, den Menschen bei der Bewältigung ihres Lebens Erleichterung zu bringen und keine Erschwernis. Dies findet seinen Ausdruck auch innerhalb des Halal-Haram-Systems, in dem auf ausgewogene Art die Interessen und Bedürfnisse sowohl des Individuums als auch der Gemeinschaft berücksichtigt werden und zwar von Körper, Seele und Geist. Der Islam bringt die materielle und spirituelle Ebene in Einklang, wobei er die diesseitigen und jenseitigen Aspekte gegeneinander abwägt. Um dies alles zu gewährleisten, verbietet der Islam die eigenmächtige Einschränkung von Erlaubtem (Halal) und Spitzfindigkeiten bei der Interpretation der Gebote. Ebenso ist es strikt untersagt, Halal für Haram zu erklären oder umgekehrt Haram als Halal zu deklarieren.
Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Erklärt nicht für haram die Tay-yibat dessen, was ALLAH euch für halal erklärte, und übertretet nicht! Gewiss, ALLAH liebt nicht die Übertretenden. (5:87)
Sag: "Wer erklärte für haram die gepflegte Kleidung, die ALLAH für Seine Diener hervorbrachte, und das Gute vom Rizq ?" Sag: "Diese sind für die Mumin im diesseitigen Leben bestimmt und am Tag der Auferstehung ausschließlich ihnen vorbehalten". Solcherart verdeutlichen WIR die Ayat für Menschen, die wissen. (7:32)
Soziologisch und historisch betrachtet, ist die Beachtung eines Normenkodex von Erlaubtem und Verbotenem keine islamische Besonderheit, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit, die in allen Weltanschauungen und Glaubensgemeinschaften zu finden ist. Selbst nicht (mehr) religiös ausgerichtete Gemeinwesen und alle anderen irgendwie gearteten Gesellschaftssysteme basieren auf einem Prinzip von "Halal und Haram".
Im Quran wird ein Halal-Mittel als Tay-yib (Plural: Tay-yibat) bezeichnet. Tay-yib bedeutet "gut, das Gute, gesund, das Gesunde". Haram wird dort als Khabith (Plural: Khabaith). Khabith bedeutet "schlecht, das Schlechte, nicht gut, das nicht-Gute". Im Quran heißt es:
ER sagte: „Mit Meiner Peinigung treffe ICH, wen ICH will. Doch Meine Gnade umfasst alles. So werde ICH sie für diejenigen bestimmen, die Taqwa gemäß handeln und Zakat entrichten, und für diejenigen, die den Iman an Unsere Ayat verinnerlichen. Es sind diejenigen, die dem Gesandten, dem lese- und schreibunkundigen Propheten folgen, über den sie bei sich in At-taurat und Al-Indschil geschrieben finden. Er ruft sie zum Gebilligten auf, rät ihnen vom Missbilligten ab, erklärt ihnen die Tay-yibat für halal und Khabaith für haram und erleichtert ihnen ihre schweren Gebote und die Einschränkungen, die ihnen auferlegt waren. Also diejenigen, die den Iman an ihn verinnerlicht, ihn geehrt, ihm Beistand geleistet haben und dem Licht (Quran) gefolgt sind, das ihm hinabgesandt wurde, diese sind die wirklichen Erfolgreichen." (7:156-157)
Sie fragen dich, was für sie (an Speisen) halal sei. Sag: ‚Für halal wurden euch erklärt die Tay-yibat .. (5:4)
Sag: "Mein HERR hat jedoch nur für haram erklärt die Verwerflichkeiten - das Offenkundige und das Verborgene davon, die bewusste Verfehlung, die Aggressivität zu Unrecht, dass ihr ALLAH gegenüber Schirk betreibt, wozu ER niemals eine Bestätigung offenbarte, und dass ihr über ALLAH das sagt, was ihr nicht wisst." (7:33)
Die Parallele zu Tay-yib-Dingen findet sich auch in der deutschen Bezeichnung "Güter". Denn der Singular von "Güter" ist "Gut", das als Adjektiv das Schöne und Gute beschreibt und als Nominativ das Produkt, das Ding beschreibt. Leider wird diese Bezeichnung heutzutage nicht nur für die guten Produkte verwendet, sondern für Gutes und Schlechtes.
Amir Zaidan / Islamologisches Institut e.V."
(www.halal.de)
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Zunächst mal willkommen hier im Forum Tatz
Ich gehe mal auf Deine zentrale Aussage ein:
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| Meiner Meinung nach sollte in einem Land mit Religionsfreiheit im Grundgesetz auch spezielle gesetliche Regelungen für andere Religionen auffindbar sein. |
Wenn damit angefangen würde, dann würden die Islamisten hier bald noch die Scharia einzuführen versuchen.
De Grenzen sind eben fließend.
Ein freiheitliches Land muss seinen Bürgen weitmöglichst Freiheiten gewähren.
Würde unsere Freiheiten durch Gesetze eingeschränkt, nur weil irgend eine Minderheit das so wollte, dann würden wir nach und nach mehr Freiheiten beraubt.
Das Schächten in Deutschland wurde verboten.
Zum Glück ist das so.
Wir müssen uns eben auch um das Wohl der Tiere kümmern.
Wenn es auch hier in Deutschland noch erhebliche Defizite gibt, so muss ich einfach sagen, dass ich islamische Opferfeste als überaus barbarisch empfinde.
Ansonsten mögen sie ihre Religion leben, wie sie mögen.
Wenn sie aber in Deutschland leben, so haben sie sich an die hiesige Ordnung zu halten und nicht umgekehrt.
Gruß Martin
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Das Schächten in Deutschland wurde verboten.
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Das ist so pauschal nicht richtig. Unter Auflagen kann und wird Schächten genehmigt.
Voraussetzung für eine Erlaubnis zum Schächten ist, dass die Ausnahmegenehmigung zur Versorgung der Mitglieder einer religiösen Gemeinschaft benötigt wird. Weiterhin muss der Antragsteller detailliert und nachvollziehbar darlegt, dass nach der gemeinsamen Glaubensüberzeugung seiner Kunden der Verzehr des Fleisches von Tieren zwingend eine betäubungslose Schlachtung voraussetzt.
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Meiner Meinung nach sollte in einem Land mit Religionsfreiheit im Grundgesetz auch spezielle gesetliche Regelungen für andere Religionen auffindbar sein.
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Es steht jedem Restaurant frei zu kochen wie es will. Was willst du mehr - es vorschreiben?
@nekilotte
Weißt du wie viele von den Genehmigungen verteilt werden bzw. ob man sie recht leicht bekommt? _________________ Ich habe eiserne Prinzipien, wenn die anderen nicht gefallen, dann habe ich noch andere.
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@leer,
ich habe einen ehemligen Studienkollegen, der im zuständigen Ministerium im Saarland arbeitet angerufen.
Der sagte mir, dass in Saarland in den letzten Jahren nur 3 Genehmigungen erteilt wurden. In Rheinland-Pfalz sei seit 2005 gar keine erteilt worden.
Man gehe allgemein davon aus, dass überwiegend illegal geschächtet wird.
Anfangs seien die Muslime relativ blauäugig und wenig informiert zu den Ämtern gegangen und haben gesagt, ich will schächten, weil ich kein Fleisch von betäubten Tieren essen darf. Und demnach seien die Anträge auch entsprechend abgelehnt worden, weil dann eben der substantiierte Nachweis entsprechend fehlte.
Mittlerweile sei es so, dass die Muslime auch durchaus geschult worden sind. Sie seien besser vorbereitet und könnten entsprechend bessere Antworten geben.
Er sagte mir auch, dass der ebenfalls erfordrliche Sachkundenachweis oft nicht geführt werden könne.
Die Bundesländer haben die Grundlinien ihrer Genehmigungspraxis inzwischen abgesprochen. In der Antragsbegründung auf die Schächt-Erlaubnis muss zum Beispiel das eigene, religiöse Leben beschrieben werden; welche Sanktionen dem Antragsteller drohen - wie etwa Ausschluss aus der Religionsgemeinschaft - wenn er nicht schächtet; Darlegungen zur Art und Anzahl der zu schächtenden Tiere und zum Verbleib des geschächteten Fleisches sowie Angaben zum Schlachtbetrieb müssen gemacht werden.
Aus dem Veterinärbezirk Karlsruhe wisse er, dass von 600 Anträgen nur 40 positiv beschieden worden seien.
Insegesamt werde die Vorschríft so restriktiv wie möglich ausgelegt.
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