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Papst












Wahl
Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht jeder getaufte männliche Katholik gewählt werden; es gibt keine näheren Bestimmungen. Allerdings war der letzte nicht als Kardinal gewählte Papst Urban VI. im 14. Jahrhundert. Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Todes des Vorgängers jünger als 80 Jahre sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle (la cappella sistina) gehalten. 1996 wurde mit der Konstitution Universi Dominici Gregis die früher geforderte Zweidrittelmehrheit plus eine Stimme ab dem 33. erfolglosen Wahlgang durch eine absolute Mehrheit ersetzt. Nach (römisch-katholischem) kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, immer ein Mann. Zum Papst gewählt werden kann jeder männliche, unverheiratete römisch-katholische Christ, der fähig und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt zu werden. Ist der Gewählte kein Bischof oder gar Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht, und ist damit Papst. Allerdings entstammen seit der Wahl Urbans VI. 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium. Ob es die in verschiedenen Überlieferungen erwähnte Päpstin Johanna tatsächlich gegeben hat, ist historisch nicht gesichert.
Namensgebung
Nach der erfolgten Wahl wird der neue Papst gefragt, welchen Namen er annimmt. Die Namenswahl unterliegt der freien Entscheidung des Papstes. Aus der Wahl des Namens versuchen Beobachter politische Ziele des neuen Papstes abzuleiten, indem die charakteristischen Eigenschaften von vorherigen Päpsten sowie Heiligen dieses Namens untersucht werden. So war der Name Pius vom Ende des 18. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts der mit Abstand am häufigsten gewählte Name. Seit dem Tod von Pius XII. (1958) wurde er jedoch nicht mehr gewählt, da diesem Papst oft Untätigkeit gegenüber dem Holocaust vorgeworfen wird. Zudem verkörperten viele Päpste dieses Namens die besonders konservativen Kräfte der Kirche, wie Pius IX. mit dem Syllabus Errorum und Pius X. mit dem Antimodernisteneid. Ein Papst, der sich heute Pius nennen würde, gälte daher von Anfang an als sehr konservativ. (Lucian Pulvermacher, das Oberhaupt der ultrakonservativen True Catholic Church, hat sich den Namen Pius XIII. gegeben.)

Päpste können Namen annehmen, die die latinisierte Form ihres bürgerlichen Namens darstellen (Hadrian VI. = Adrian Florisz, Marcellus II. = Marcello Cervini), was jedoch seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr vorgekommen ist. Viele Päpste nehmen die Namen bedeutender Vorgänger an (Leo, Gregor) oder auch jene von Heiligen (z. B. Paul VI. nach dem Apostel Paulus). Andere gehen nach der Bedeutung der Namen (Pius = fromm; Innozenz = unschuldig). Einige Päpste wählen ihren Namen aus persönlichen Gründen (Johannes XXIII. zu Ehren seines Vaters).

Ursprünglich behielten die Päpste nach der Wahl ihren bürgerlichen Vornamen. Der erste Papst, der seinen Namen änderte, war Johannes II. im Jahr 533. Er hieß eigentlich Mercurius und wollte als Papst nicht den Namen eines heidnischen Gottes tragen. Jedoch blieb die Annahme eines neuen Namens bis zum Ende des 1. Jahrtausends eine Ausnahme.

Der erste Papstname, der wiederholt verwendet wurde, war Sixtus (257). Seitdem werden die Namen, die mehrfach vergeben werden, wie Herrschernamen mit römischen Ziffern versehen. Die Päpste der Antike und des Frühmittelalters trugen jedoch häufig Namen, die kein zweites Mal in Gebrauch kamen. Einige der antiken Namen (Clemens, Pius) wurden ab dem Hochmittelalter und damit dem Aufkommen der Namenswahl wieder aufgegriffen.

Johannes Paul I. wählte in Erinnerung an seine beiden Vorgänger den ersten Doppelnamen der Papstgeschichte. Zugleich ist dies der erste neue Papstname seit Lando (913-914). Nachdem er nach 33 Tagen im Amt starb, wählte sein Nachfolger Karol Wojtyła ebenfalls diesen Papstnamen und wurde Johannes Paul II. genannt. Der Name des derzeitigen Papstes Benedikt XVI. nimmt Bezug auf Benedikt XV. (1914-1922), der vergeblich versuchte, den Ersten Weltkrieg zu verhindern bzw. zu beenden, sowie auf den Mönchsvater und Patron Europas, Benedikt von Nursia.
Rücktritte
Päpste werden grundsätzlich auf Lebenszeit gewählt, das Kirchenrecht sieht aber auch ausdrücklich die Möglichkeit eines Rücktritts vor:

Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird. (Can. 332 — § 2. CIC)
Es gibt mehrere Beispiele von Rücktritten in der Geschichte der römischen Päpste: Der bekannteste dürfte der Rücktritt Coelestins V. im Jahr 1294 sein. Papst Gregor XII. wurde im Zuge des Konzils von Konstanz zum Rücktritt gezwungen. Benedikt IX. war ganze drei Mal Papst, trat dreimal zurück (1044, 1045, 1048) zu Gunsten seiner Verwandten. Die fromme Legende, es wäre bis jetzt nur ein Papst zurückgetreten (Coelestin V.), ist historisch nicht haltbar und widerlegt. Der am 2. April 2005 verstorbene Papst Johannes Paul II. lehnte noch in seinen letzten Lebenswochen einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ab. Er begründete dies damit, dass er „sein Kreuz tragen“ und Christus im Leiden nachfolgen wolle. Auch Jesus sei nicht vom Kreuze gestiegen. Insbesondere in westlichen Gesellschaften wurde er dafür kritisiert; einige nehmen an, dies sei auf eine Tabuisierung des öffentlichen Leidens und Sterbens in westlichen Gesellschaften zurückzuführen.
Stellung und Kritik
Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom entwickelte sich im Lauf des ersten Jahrtausends und gipfelte im Dictatus Papae von 1075. Der Papst gilt in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden – ein Anspruch, der, abgesehen von den Unierten Kirchen, von allen übrigen Kirchen nicht anerkannt wird.

Das erste Vatikanische Konzil (1869 – 1870) erhob die Glaubensüberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zum Dogma. Auch dieser Anspruch wird von den übrigen Kirchen abgelehnt; als Folge entstand zudem die Alt-Katholische Kirche. Ausdrücklich angewendet wurde das Unfehlbarkeitsdogma seit 1870 ein einziges Mal, 1950 bei der Formulierung des Dogmas von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel. Enzykliken und Lehrschreiben des Papstes sind für die römisch-katholische Kirche zwar bindend, aber nicht ohne weiteres als unfehlbare Lehrentscheidungen anzusehen. Die theologische Diskussion hierüber ist nicht abgeschlossen.

In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts):

den Bischof von Rom
den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist)
den Bischof von Alexandria
den Bischof von Antiochia
den Bischof von Jerusalem
Damals schon galt unter einigen Christen der römische Bischofssitz als „primus inter pares“, da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die Gräber der „Apostelfürsten“ Petrus und Paulus als verehrungswürdig angesehen wurde. Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea († 339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom, als sei es eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. Irenäus von Lyon († um 202) gibt die römische Ortstradition wieder, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleite, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei. Aber auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus (bevor er nach Rom gegangen sei) dort der erste Bischof war (seit dem Jahr 38). Ebenso führen sich die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) auf einen Apostel zurück. Ob Petrus überhaupt jemals in Rom gewesen ist, ist unter Historikern umstritten.

Die römische Petrustradition ist historisch nicht ausgeschlossen, war aber in den ersten Jahrhunderten kein wichtiges Thema. Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als "sedes apostolica" (apostolischer Stuhl) bezeichnet - eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt.

Scharfe Kritiker sehen im Papsttum die Fortsetzung des Machtanspruchs des alten Roms. Die Konstantinische Wende rief einen völlig anderen Menschenschlag als den bisherigen an die Spitze der noch jungen Kirche. Während in den ersten Jahrhunderten Christen noch grausam verfolgt wurden und zum Christsein außerordentlich viel Mut gehörte, war nun das Christentum Teil der kaiserlichen Machtpolitik geworden und bot begehrenswerte (weil gut bezahlte und einflussreiche) Ämter. Die römische Kirche hatte im Westen die traditionelle Vorherrschaft Roms übernommen. Versuche, sie auf die übrigen Patriarchate auszudehnen, scheiterten jedoch. In der Folge setzte sich das Papsttum in Westeuropa mehr und mehr auch als weltlicher Herrscher durch.

Eine Stellvertreterschaft Gottes, die aus der Bibel nicht stichhaltig abzuleiten sei, habe ihr Vorbild dagegen im römischen Kaisertum. So war der Papst im Hochmittelalter in geistlichen und weltlichen Fragen Gebieter über Könige und Völker, was sich jedoch ab dem 14. Jahrhundert immer weniger durchsetzen ließ. Auch auf religiösem Gebiet kam es im Spätmittelalter zu einer immer stärkeren Diversifikation, wobei die Kirche allerdings hart gegen Andersdenkende in ihrem Machtbereich vorging.
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