|
|
|
legal
Die Enquetekommission 'So genannte Sekten und Psychogruppen' verzichtete auf den Begriff Sekte mit folgender Begründung:
„Wie häufig der Begriff ‚Sekte‘ auch umgangssprachlich verwendet werden mag, ist er doch sachlich unzutreffend und irreführend. … Er kommt von lateinisch sequi, folgen, und ist die Übersetzung von griechisch hairesis, Wahl, Gefolgschaft. Mit ihm wurden in der Antike zunächst diejenigen bezeichnet, die einem bestimmten Philosophen in seinen Anschauungen folgten. In der Geschichte des Christentums wurden damit die Gruppen bezeichnet, die außerhalb der allgemeinen Kirche einem bestimmten Glaubensführer und für abweichend erklärten Glaubenslehren oder Praktiken anhingen. Im Mittelalter (vgl. z. B. die Konstitution Ad Deus des Kaisers Friedrich II. von 1220) wurde das ‚widerspenstige Anhängen‘ an eine ‚Sekte‘ in Acht getan und mit dem Tode bestraft (vergleiche z. B. die Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507, Artikel 30). Dadurch wurde aus einem religiösen Abweichen ein kriminelles Delikt, wie der protestantische Theologe Paul Tillich schrieb: Wer gegen das kanonisierte Dogma verstößt, (ist) nicht nur ein Häretiker, der den Grundlehren der Kirche widerspricht, sondern auch ein Verbrecher gegen den Staat. … Mit der Erklärung der Religionsfreiheit in den europäischen Staaten wurden solche Auffassungen und Einrichtungen abgeschafft. Das Grundgesetz kennt nur
Religionen
Religionsgesellschaften
Religionsgemeinschaften;
staatsrechtlich gibt es in dieser Beziehung keinen Unterschied zwischen Kirche und anderen religiösen Organisationsformen. Da außerdem der Begriff der 'Sekte' kaum von allem ihm durch die kirchliche Verlästerung angehängtem Beigeschmack, wie Max Weber forderte, gelöst werden kann, ist er äußerst fragwürdig geworden.“
Im Gegensatz dazu hat das Bundesverfassungsgericht 1 BvR 670/91 in seinem Beschluss vom 26. Juni 2002 festgestellt, dass die Benutzung des Begriffs „Sekte“ in dem konkreten Fall der Klage der Osho-Bewegung gegen die Bundesregierung unbedenklich ist:
„Zuzustimmen ist den angegriffenen Entscheidungen allerdings darin, dass diese Äußerungen, soweit mit ihnen die Osho-Bewegung und die zu ihr gehörenden Gemeinschaften als ‚Sekte‘, ‚Jugendreligion‘, ‚Jugendsekte‘ und ‚Psychosekte‘ bezeichnet wurden, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Diese Äußerungen berühren schon nicht den Schutzbereich des Grundrechts der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit. Sie enthalten keine diffamierenden oder verfälschenden Darstellungen, sondern bewegen sich im Rahmen einer sachlich geführten Informationstätigkeit über die betroffenen Gemeinschaften und wahren damit die Zurückhaltung, zu welcher der Staat und seine Organe nach dem Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind.“ (Randnummer 56)
„Es verletzt nicht das dem Staat in religiösen und weltanschaulichen Angelegenheiten auferlegte Neutralitäts- und Zurückhaltungsgebot, wenn dieser durch seine Organe im Rahmen einer solchen Debatte die Bezeichnungen und Begriffe verwendet, die in der aktuellen Situation den Gegenstand der Auseinandersetzung einprägsam und für die Adressaten seiner Äußerungen verständlich umschreiben, sofern die Äußerungen als solche nicht diffamierend oder sonst wie diskriminierend sind.“ (Randnummer 61)
"Allerdings soll die Bezeichnung "Sekte" nach der Empfehlung der Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" des Deutschen Bundestags in Verlautbarungen staatlicher Stellen über Gruppierungen der hier vorliegenden Art in Zukunft nicht weiter verwendet werden. Der Gebrauch im seinerzeitigen Kontext war aber verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden."
James T. Richardson, Professor für Soziologie an der Universität von Nevada (USA), spricht sich dafür aus, den Begriff in Rechtsfällen zu verbieten, denn „der Begriff trägt einfach zu viel Ballast mit sich herum, um die beiläufige Verwendung in Fällen zu gestatten, die dazu dienen sollen, eine rationale Beurteilung wichtiger Fragen vorzunehmen.“ Des weiteren widerspricht der bewusst herabwertende Sekten-Begriff dem verbreiteten Grundansatz der Religionswissenschaft, wie ihn Tworuschka formuliert: Grundsätzlich ist die Religionswissenschaft um methodische Neutralität und Wertfreiheit bemüht. Dem beschreibenden Charakter einer Religionsdarstellung muss deshalb auch die Bezeichnung für die jeweilige Gemeinschaft entsprechen.
Willy Fautré, Präsident der Organisation Human Rights Without Frontiers, hat festgestellt: „Außerhalb ihres Bereichs bezeichnen die großen Weltreligionen gewöhnlich alle anderen religiösen Gemeinschaften als ‚Sekten‘ oder ‚Kulte‘ mit all dem negativen Beiklang, der sich aus dieser Wortwahl ergibt. Sie verwenden diese Bezeichnung, um Splittergruppen in ihren eigenen Reihen oder neue religiöse Bewegungen zu charakterisieren, die ihre Theologie oder ihre Vorherrschaft in bestimmten Teilen der Welt in Frage ziehen. … Der Begriff ‚Sekte‘ wird hauptsächlich dann gebraucht, wenn aus den unterschiedlichsten Gründen, zum Beispiel durch fremdartige Handlungen oder zweifelhafte Wertvorstellungen, eine gewisse Spannung zwischen einer neu etablierten religiösen Bewegung und dem religiösen Establishment oder der bürgerlichen Gesellschaft besteht. Dieses Phänomen ist nicht neu, sondern tritt in der gesamten Menschheitsgeschichte immer wieder auf.“ (Human Rights Without Frontiers, European Magazine of Human Rights, 8. Jahrgang, Nr. 2-3/1996, „Bulgarian Helsinki Committee“, S. 6, 7.)
|
|
|
|
Anwendung auf Extreme
Einige landläufig als Sekte bezeichneten Gruppierungen stehen im Verdacht, sich v. a. aus wirtschaftlichen Gründen als religiöse Glaubensgemeinschaften zu bezeichnen, um den besonderen Schutz des Staates, größere Freiheiten und Rechte, sowie die Befreiung von Steuern zu genießen. Bekanntestes Beispiel dafür ist Scientology.
Vereinzelt geraten radikale Sekten im Zusammenhang mit Gewaltaktionen gegen Mitglieder oder Außenstehende in die Schlagzeilen. Besonders spektakuläre Beispiele sind der Massenselbstmord der über 900 Mitglieder der Volkstempel-Sekte 1978 in Guayana, der Widerstand der Davidianer gegen die US-Behörden 1993, bei dem vier Polizisten und über 80 Sektenmitglieder starben, die Massenselbstmorde innerhalb der Sonnentempler-Sekte, bei denen zwischen 1994 und 1997 in der Schweiz, in Kanada und in Frankreich insgesamt 74 Mitglieder ums Leben kamen, und der Heaven's Gate-Massenselbstmord mit 39 Toten. Der größte Anschlag einer Sekte gegen Außenstehende in der modernen Zeit war das Giftgasattentat der japanischen Aum-Sekte in der U-Bahn von Tokio im Jahr 1995, bei dem zwölf Menschen starben und über 5.500 verletzt wurden.
|
|
|
|
Neutrale Differenzierung religiöser Gruppen
Da das Wort Sekte oft undifferenziert gebraucht wird und verschiedene Bedeutungen haben kann, werden religiöse Gruppen in einer differenzierteren Denkweise nach verschiedenen konkreten Kriterien beurteilt und neutraler bezeichnet.
Nach Organisationsform
Bezüglich Organisationform, Verhältnis zum und zu anderen religiösen Gruppen, wird unterschieden zwischen:
Landeskirchen, z. B. die Gliedkirchen der evangelischen Kirche in Deutschland EKD, Reformierte, katholische und christkatholische Kirche in der Schweiz.
anerkannte Religionsgemeinschaften, die nicht Landeskirche sind; diesen Status der Anerkennung gibt es nicht in allen Staaten.
Freikirchen (können, je nach Staat, auch anerkannte Religionsgemeinschaft sein). Sie verstehen sich als von politischen Körperschaften wie Staaten unabhängig und stellen gewöhnlich von der Rechtsform her Vereine oder Körperschaften des öffentlichen Rechts dar, sind aber in ökumenischen Beziehungen zu anderen Kirchen eingebunden. Beispiele: Baptisten, Evangelisch-methodistische Kirche, Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden, Siebenten-Tags-Adventisten, Freie evangelische Gemeinden, Apostolische Gemeinschaft.
Religionsgemeinschaften, die sich nicht als Teil einer größeren Religion sehen (möglicherweise jedoch als allein richtige Vertreter einer größeren Religion). Auch sie treten juristisch gewöhnlich als Vereine auf, teilweise haben sie aber auch den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Beispiele: Zeugen Jehovas, Scientology, Vereinigungskirche, Eckankar, Fiat Lux, Internationale Gemeinden Christi, Internationale Reiki Richtungen.
|
|
|
|
Nach Lehre
Bezüglich Theologie wird im christlichen Spektrum unterschieden zwischen
Großkirchen z. B. katholische, orthodoxe, anglikanische, baptistische, methodistische oder lutherische Kirche
christliche Kirchen und Gruppen im Rahmen der Basiserklärung des Ökumenischen Rats der Kirchen oder der Evangelischen Allianz (z. B. Pfingstgemeinden, Freie evangelische Gemeinden, Heilsarmee)
Sondergruppen: Gemeinschaften mit christlichem Bezug, für die Lehren oder Ämter wesentlich sind, die nur in ihrer spezifischen Gruppen vorkommen, und die sich deshalb als die einzig wahre Gemeinde sehen (z. B. Neuapostolische Kirche, Zeugen Jehovas, The Way International, Christadelphians)
|
|
|
|
Nach Autoritätsgefälle
Die Autoritätsstruktur einer Gemeinschaft ist unabhängig von ihrer Lehre (die Gruppe kann sehr autoritär sein, aber keine Sonderlehre vertreten; umgekehrt gibt es auch relativ liberale Gruppen mit sehr wesentlichen Sonderlehren).
Demokratische Gemeinschaften: Leitung wird periodisch gewählt, ist abwählbar, Austritt ist jederzeit möglich, in der Gemeinschaft gibt es ein breites Meinungsspektrum (Beispiele: Evangelische Kirche, Baptisten, Evangelisch-methodistische Kirche, Unitarier)
Hierarchische Gemeinschaften: Es gibt eine verbindliche Lehre und Erkenntnis, die sich der Einzelne anzueignen sucht, die aber auch kritisch hinterfragt werden kann. Ein Austritt ist problemlos möglich. Die Gemeinschaft hat eine klare hierarchische Ordnung. Es gibt ein breites Meinungsspektrum in der Gemeinschaft (Beispiele: Katholische Kirche, Anglikanische Kirche, Neuapostolische Kirche, Eckankar, die meisten mormonischen Kirchen).
Fundamentalistische Gemeinschaften: Die Lehre der Gemeinschaft muss kritiklos akzeptiert werden. Hinterfragen gilt als Respektlosigkeit oder Angriff auf die göttliche Autorität. Die gleiche Wahrheit wird auf dieser Stufe allerdings auch noch anderen, ähnlich ernsthaften Gruppen zugestanden. Das Verlassen der Organisation ist möglich, wird aber erschwert. Beispiele: Gemeinden Christi (Churches of Christ), Evangelischer Brüderverein.
Arche-Noah-Gemeinschaften: Außerhalb der Gemeinschaft gibt es kein Heil. Der einzelne muss den Führern bedingungslos folgen, Kritik oder mangelnder Eifer gilt als Verrat. Aussenkontakte werden auf Mission und Kampf gegen Kritiker beschränkt. Ausstieg ist gleichbedeutend mit Untergang. Beispiele: Scientology, Universelles Leben, Vereinigungskirche, Fiat Lux, Internationale Gemeinden Christi, Internationale Reiki Richtungen.
|
|
|