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Unfehlbarkeit
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Unfehlbarkeit bedeutet Irrtumslosigkeit, Fehlerlosigkeit, Perfektion im Tun. Eine Person oder Institution wäre dann unfehlbar, wenn sie frei von Fehleinschätzungen, irrtümlichen Entscheidungen und fehlerhaften Handlungen wäre. Nach menschlichem Ermessen ist dies nicht möglich - aus atheistischer Sichtweise wird die Unfehlbarkeit deshalb abgelehnt. Dennoch vertreten verschiedene Religionen und Konfessionen zu diesem Thema unterschiedliche Standpunkte. Grundlage theologisch begründeter Unfehlbarkeit ist auch nicht der Mensch, sondern Gott, der einem Menschen die Unfehlbarkeit aus bestimmten Gründen verleiht - ein allmächtiger Gott kann nach dieser Meinung die Unfehlbarkeit eines Menschen sicherstellen.
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Katholische Kirche
Grundlagen und Definitionen
Nach katholischer Lehre gelten bestimmte Entscheidungen des Papstes als Stellvertreter Christi auf Erden als unfehlbar. Die Unfehlbarkeit bezieht sich aber nur auf Glaubens- und Sittenfragen und wurde mit dem Konzilsdekret Pastor aeternus auf dem 1. Vatikanischen Konzil 18. Juli 1870 unter Papst Pius IX. als (unfehlbarer) Glaubenssatz verkündet. Die Definition lautet:
Zur Ehre Gottes, unseres Heilandes, zur Erhöhung der katholischen Religion, zum Heil der christlichen Völker lehren und erklären wir endgültig als von Gott geoffenbarten Glaubenssatz, in treuem Anschluss an die vom Anfang des christlichen Glaubens her erhaltene Überlieferung, unter Zustimmung des heiligen Konzils:
Wenn der Römische Papst in höchster Lehrgewalt (= ex cathedra) spricht, das heißt: wenn er seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen waltend in höchster apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er auf Grund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgültigen Entscheidungen des Römischen Papstes sind daher aus sich und nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich.
Nur wenn in aller Form ("Ex cathedra") eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei. Es dürfen jedoch nur solche Glaubensüberzeugungen zum Dogma erklärt werden, die nicht im Widerspruch zur Hl. Schrift und zur apostolischen Tradition stehen, die in der ganzen katholischen Kirche geglaubt (sensus fidei) und von der Mehrheit der Bischöfe akzeptiert werden. Die Intention der päpstlichen Unfehlbarkeit ist also, dass der Papst bei einem Streit innerhalb der Kirche das "letzte Wort" hat. Das Unfehlbarkeitsdogma will nicht als Freibrief für willkürliche Erfindungen verstanden sein.
1854, also bereits vor dem Inkrafttreten des Dogmas, gab es bereits eine Verkündung, die dessen Bedingungen erfüllt, nämlich die von der "Unbefleckten Empfängnis Marias". Die Katholische Kirche partizipiert an dem Dogma insofern, als dadurch Glaubenszweifel ausgeräumt werden, entsprechend Katechismus der Katholischen Kirche von 1992, Paragraph 889:
"Um die Kirche in der Reinheit des von den Aposteln überlieferten Glaubens zu erhalten, wollte Christus, der ja die Wahrheit ist, seine Kirche an seiner eigenen Unfehlbarkeit teilhaben lassen."
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Ausformungen und theologische Diskussion
Es verwundert nicht, dass die Unfehlbarkeit auch innerhalb der katholischen Kirche zu einem kontroversen Meinungsaustausch führte. So wurde die Unfehlbarkeit einerseits vehement abgelehnt und führte beispielsweise zur Abspaltung der Altkatholiken (siehe weiter unten). Andererseits ging die Definition des Ersten Vatikanischen Konzils anderen nicht weit genug. Über die Definition des Konzils hinaus wird die Unfehlbarkeit gelegentlich auch anderen Rechtsinstanzen der katholischen Kirche zugeschrieben. In jedem Fall gelten jedoch die Elemente obiger Definition für die Unfehlbarkeit als unverzichtbar. So muss die als unfehlbar vorgetragene Lehre vom Papst (mit-)verkündet werden und bei der Verkündigung der Lehre muss hinreichend deutlich auf die Unfehlbarkeit der Lehrentscheidung verwiesen werden.
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Der Papst im allgemeinen
Nach obiger Definition der Unfehlbarkeit gelten Entscheidungen des Papstes in Glaubensfragen nur dann als unfehlbar, wenn er ex cathedra spricht. Dies beinhaltet, dass er seine Aussage sinngemäß als endgültig und verbindlich bezeichnen muss. Darüber hinaus wird gelegentlich irrtümlich die Meinung vertreten, er sei immer dann unfehlbar, wenn er sein Lehramt ausübe, beispielsweise bei Predigten, Apostolischen Rundschreiben und dergleichen. In der Kirchengeschichte finden sich Lehrmeinungen von Päpsten, die später von anderen Päpsten als Irrlehren beurteilt wurden, so bei Johannes XXII., Honorius I. und Nikolaus I.; diese Lehrmeinungen wurden auch als Predigten und somit im Rahmen des ordentlichen Lehramts vorgetragen. Somit wird dem Papst in Ausübung seines ordentlichen Lehramts keine Unfehlbarkeit zugestanden. Trotzdem ist im Allgemeinen zu vermuten, dass die Bischöfe oder der Papst in Ausübung des ordentlichen Lehramtes die korrekte Lehre verkünden - dies gilt nicht bei bekannten Häretikern. Auch ist der Papst nicht sündenfrei, weshalb er wie andere Gläubige die Beichte ablegt.
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Bischöfe
Gelegentlich wird einzelnen Bischöfen oder bestimmten Bischofsversammlungen die Unfehlbarkeit zugesprochen. Allerdings wurden in der Kirchengeschichte jedoch sowohl von einzelnen Bischöfen als auch von Bischofskollegien Meinungen gelehrt, die später von der Kirche als Häresie abgelehnt wurden. Ein Beispiel sind die Beschlüsse einer Synode von Ephesus im Jahr 449, die im Jahr 451 vom Konzil von Chalkedon abgelehnt und zurückgewiesen wurden. Aus diesem Grund wird einzelnen Bischöfen und Bischofssynoden nicht die Unfehlbarkeit zugestanden. Den Bischöfen im Allgemeinen und in ihrer kollegialen Gesamtheit wird die Unfehlbarkeit nur insoweit zugestanden, als sie eine unfehlbare Lehrentscheidung in Einheit mit dem Papst vortragen. Die Unfehlbarkeit wird dann durch die Mitwirkung des Papstes sichergestellt.
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