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Verbrechen im Namen der Religion












Verbrechen im Namen der Religion
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Verbrechen im Namen der Religion nennt man jene Verbrechen, die in direktem Zusammenhang mit dem Glauben oder dem religiösen Bekenntnis des Täters stehen.

Es ist unbestritten, dass es im Verlauf der Geschichte immer wieder zu Verbrechen gekommen ist, die aus der Religion motiviert oder gerechtfertigt wurden, oder die von religiösen Repräsentanten verübt wurden. Es ist allerdings strittig, welche Einzelfälle dabei als Verbrechen anzusehen sind, und inwiefern die Religion oder ihre Repräsentanten dafür verantwortlich gemacht werden können. Auch ist die Abgrenzung gegenüber politischen Verbrechen schwierig, da zahlreiche scheinbar religiöse Konflikte auch als politische oder wirtschaftliche Konflikte beschrieben werden können.
Klassifizierung der Taten als Verbrechen
Die Klassifizierung als Verbrechen ist insofern problematisch, als man sowohl eine formelle, als auch eine materielle Definition des Begriffs Verbrechen zugrunde legen kann (siehe Verbrechen). Bei der oft zugrundegelegten materiellen Definition wird aus einer naturrechtlichen Auffassung eine moralische Verwerflichkeit der Taten abgeleitet. Dadurch bringt man das Naturrecht als Grundlage moralischer Beurteilung in Konkurrenz zur Religion, die dasselbe für sich beansprucht. Die Auseinandersetzung um Verbrechen im Namen der Religion wird so zum Ausdruck einer tiefer liegenden Auseinandersetzung um die Grundlage von Moral. Letztere ist ein zentrales Thema der europäischen Aufklärung.
Verantwortlichkeit
Die Frage der Verantwortlichkeit der Religion für die begangenen Taten wird ebenfalls von verschiedenen Seiten unterschiedlich beantwortet. So verweisen Verteidiger der Religion z.B. darauf, dass die Religion Urgrund der Moral sei und daher nicht als solche die Ursache von Verbrechen sein könne, das es sich daher also um eine irrtümliche oder böswillige Fehlinterpretation der religiösen Lehre halten müsse, die zur Tat geführt hat. Eine Replik darauf wäre z.B. dass dadurch das Problem durch einen Kunstgriff lediglich wegdefiniert wird, aber nicht erklärt ist, warum die religiöse Lehre so leicht fehlinterpretierbar ist. Schließlich sind auch in religiösen Schriften wie z.B. der Bibel Vorschriften enthalten, die zu heutigen Moral- und Rechtsvorstellungen im Widerspruch stehen.
Kategorien
Man kann unter den religiös motivierten Verbrechen folgende Kategorien unterscheiden:

Von einer religiösen Autorität angestiftete, begünstigte oder gedeckte Verbrechen
Von Einzelpersonen aus religiösen Motiven begangene Verbrechen
Verbrechen, zu deren Rechtfertigung religiöse Gründe herangezogen werden
Von religiösen Würdenträgern begangene Verbrechen
Zwischen diesen Kategorien gibt es Überschneidungen, außerdem werden Fälle aus der letzten Kategorie oftmals nicht mehr zu den Verbrechen im Namen der Religion gezählt. Dies vor allem dann nicht, wenn keines der anderen drei Kriterien zutrifft, die Tat also nicht religiös motiviert ist.
Von einer religiösen Autorität angestiftete, begünstigte oder gedeckte Verbrechen
Zur ersten Kategorie zählen z.B. die christlichen Kreuzzüge des Mittelalters, zu denen der Papst, weitere kirchliche Würdenträger und weltliche Herrscher, aufriefen. Die Gründe brauchen dabei nicht alle religiös zu sein. Unausgesprochen mag dabei durchaus der Zuwachs an Macht, Ruhm oder Reichtum das dominierende Motiv sein. Charakteristisch ist hierbei, das die religiöse Autorität dazu verwendet wird, die religiösen Gefühle der Gefolgschaft gegen ihre moralischen und psychologischen Hemmungen in Einsatz zu bringen und sich die so enthemmten Menschen für die eigenen Zwecke dienstbar zu machen. Besonders reizvoll an dieser Art der Manipulation ist, dass sich die Betroffenen im Erfolgsfall ohne Rücksicht auf ihr eigenes Interesse vollkommen für die Sache der Autorität hingeben, im festen Glauben dass sie damit sowohl der Religion als auch sich selber nutzen (Fanatismus). Durch sachliche Argumentation wäre eine solche Hingabe in den wenigsten Fällen erreichbar.

Solchermaßen fanatisierte Anhänger können äußerst wirkungsvoll eingesetzt werden, wie das Beispiel der Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA zeigt. Die Verteidigung eines Gemeinwesens gegen derart entschlossene Angreifer ist außerordentlich schwierig, weil der Abschreckungseffekt des juristischen Strafenkatalogs, einschließlich der Todesstrafe, hier offenbar versagt.
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