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Zivilreligion
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Analytische Begriffsverwendung
Als Zivilreligion wird der religiöse Anteil einer politischen Kultur verstanden, der notwendig ist, damit ein demokratisches Gemeinwesen funktioniert. Die Funktion religiöser Anteile können prinzipiell alle identitätsstiftenden oder akzeptanzschaffenden Elemente für eine Kultur erfüllen. Zivilreligiös sind in diesem Sinne alle kulturellen Anteile, die politisch nicht zur Disposition stehen, d. h. von politischem Handeln allein nicht verändert, abgeschafft oder eingeführt werden können.
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Programmatische Begriffsverwendung
Als Zivilreligion wird die transzendental verortete Perspektive bezeichnet, von der aus politisches Handeln beurteilbar wird. Zivilreligion stellt Beurteilungskriterien bereit, die politische Moral begründen.
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Wichtige Theoretiker
Jean-Jacques Rousseau prägte den Begriff religion civile.
Gottfried Wilhelm Leibniz operierte mit einem Begriff von cultus civilis.
Robert N. Bellah griff diese Hinweise 1967 auf, um damit Funktionen im amerikanischen Gemeinwesen zu beschreiben.
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