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Zölibat
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Der/Das Zölibat (von lat. caelebs "allein, unvermählt lebend") bezeichnet - insbesondere innerhalb der römisch-katholischen Kirche - das durch ein rein kirchliches Disziplinargesetz (im heutigen Gesetzbuch der röm.-kath. Kirche, dem Codex Iuris Canonici, in Canon 277 formuliert) vor der Weihe zum Diakon vorgeschriebene Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit und mithin zur vollkommenen sexuellen Enthaltsamkeit (Keuschheit) zu übernehmen. Es handelt sich formal um keine "auferlegte" Verpflichtung, sondern um eine "freiwillig gewählte", diese stellt jedoch eine Vorbedingung für die Priesterweihe dar. Der Zölibat, der auch als Evangelischer Rat verstanden wird, ist zu unterscheiden von der völlig frei gewählten Lebensform der Ehelosigkeit "um des Himmelreiches willen", von der Mt 19,12 spricht und wie sie etwa von Ordensleuten gelebt wird. Die römisch-katholische Kirche kennt zudem den verheirateten Diakon (Ständiges Diakonat), der sich aber vor seiner Diakonenweihe für die Ehe oder für ein zölibatäres Leben entscheiden muss. Eine erneute Eheschließung nach der Weihe (etwa beim Tod der Frau oder Annullierung der Ehe) ist nicht möglich.
In der lateinischen Teilkirche der katholischen Kirche ist für Bischöfe und Priester der Zölibat in der Regel verpflichtend, in den orientalischen Teilkirchen der katholischen Kirche wie auch in den Orthodoxen Kirchen gilt er nur für Bischöfe, die meist dem Mönchsstand entstammen (wobei hin und wieder auch verwitwete Priester zum Bischof geweiht werden). Priester müssen hier ebenfalls vor ihrer Diakonatsweihe entscheiden, ob sie verheiratet oder zölibatär in den Weihestand treten wollen. Nach dem Tod der Frau ist eine neue Heirat auch hier nicht mehr möglich.
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Zölibat in den Weltreligionen
Neben der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche kennt auch der Buddhismus für Mönche und Nonnen die Zölibatsverpflichtung.
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Geschichte des Zölibats in der römisch-katholischen Kirche
Neuere Forschungen ergeben, dass es eine Zölibatsverpflichtung schon viel länger gibt als bisher angenommen. Vorallem die Entlarvung der Paphnutius Geschichte von Nicäa (325) als Legende hat Historiker angeregt neu zu forschen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen eines Ehelosigkeitszölibats und eines Enthaltsamkeitszölibats. Unter Ehelosigkeitszölibat versteht man, dass Kleriker nicht verheiratet sein dürfen und unter Enthaltsamkeitszölibat ist die schon möglich allerdings muss man, ab dem Tag der Weihe, wie der Name schon sagt, enthaltsam leben. Zweiterer wird erstmal auf der Synode von Elvira (ca. 306) als Gesetz aufgeschrieben. Allein die Tatsache, dass in dieser Zeit bevor etwas Gesetz wurde etwas allgemein Gültig war, weist darauf hin, dass das nicht der Beginn einer Zölibatsverpflichtung war sondern schon eine längere Tradition bestand. Einige Historiker (zb, Cochini, Heid...) sind sogar der Ansicht der Zölibat gehe auf apostolische Zeit zurück. Das nichteinhalten dieser Verpflichtung führte dann zum Übergang in den Ehelosigkeitszölibat der sich im hohen Mittelalter abspielte und wodurch die falsche aber gängige Meinung entstand der Zölibat habe seinen Ursprung im Mittelalter. Seit dem 2. Laterankonzil 1139 stellt der Zölibat eine unabdingbare Zugangsvoraussetzung (conditio sine qua non) für den Empfang der Priesterweihein der römisch-katholischen Kirche dar. Der Papst kann allerdings ohne nähere Begründung Dispens von der Ehelosigkeit erteilen (can 1049 CIC), wovon er aber nur in seltenen Fällen Gebrauch macht - derzeit ausschließlich bei zur römisch-katholischen Kirche konvertierten verheirateten evangelischen oder anglikanischen Geistlichen, die von einem Bischof zur Priesterweihe zugelassen werden.
Im Jahre 1022 ordnete Papst Benedikt VIII. auf der Synode zu Pavia gemeinsam mit Kaiser Heinrich II. an, dass alle Geistlichen nicht mehr heiraten durften. Vor allem die kultische Reinheit der Priester (tägliche Zelebration der Heiligen Messe) spielte dabei eine Rolle, aber auch die Tatsache, dass der Kirchenbesitz sonst an die Kinder von Geistlichen vererbt würde. Verstöße gegen den Zölibat wurden mit Kirchenstrafen belegt und bereits verheirateten Geistlichen wurden Amt und Besitz entzogen.
Bis zum 2. Laterankonzil 1139 gab es auch in der römischen Kirche sowohl verheiratete als auch unverheiratete Priester, die mit ihrer Weihe zur sexuellen Enthaltsamkeit aufgerufen waren. Bei jenem Konzil wurde festgelegt, dass "höhere Kleriker, die geheiratet haben oder eine Konkubine halten, [...] Amt und Benefizium [verlieren]" (in Kanon 6) und die Messen von Priestern, die eine Ehefrau oder Konkubine haben, "nicht mehr gehört werden" dürfen (in Kanon 7). Im gleichen Zuge wurde die Priesterweihe im Rechtsverständnis der römisch-katholischen Kirche zu einem trennenden Ehehindernis - was sie bis heute ist.
Bereits 1520 fordert Martin Luther in einer seiner drei reformatorischen Hauptschriften, dass der Zölibat abgeschafft werden soll. Er selbst gab sein Priester- und Mönchtum (Augustiner) auf und heiratete 1525 die ehemalige Nonne Katharina von Bora.
Bis zum Konzil von Trient (1545 - 1563) kam es jedoch vor, dass Priester mit Konkubinen zusammenlebten. Ihnen wurde dafür in der Regel eine hohe Geldstrafe auferlegt; oft machten die zu zahlenden Beträge mehr als ein Jahresgehalt aus. So wuchs etwa der Zürcher Reformator Ulrich Zwingli bei einem Onkel auf, der als Priester im Bistum Konstanz mit Konkubine und Kindern zusammenwohnte. Auch Zwingli selbst lebte während seines priesterlichen Dienstes in Zürich in einer festen Beziehung. Später heiratete er dann seine Konkubine.
Die Einführung des priesterlichen Zölibats wurde im Mittelalter jedoch nicht nur von der kirchlichen Obrigkeit gefordert und durchgesetzt: Auch das einfache Volk forderte unverheiratete Priester. Diese Forderung durch Laien war Teil einer innerkirchlichen Reform-Bewegung, die gleichfalls gegen Missstände wie Machtmissbrauch, Korruption (Simonie und Vetternwirtschaft) in der Kirche kämpfte.
Seit der Trullanischen Synode 691 gingen die Teilkirchen im Osten im Hinblick auf die Priesterehe einen anderen Weg als die des Westens, wo sich die Entwicklung hin zu einer allgemeinen Verpflichtung der Priester zur Ehelosigkeit, wie sie denn auch 1139 tatsächlich kam, immer weiter verfestigte. So kommt es, dass bis heute in der Orthodoxen Kirche und in den katholischen Ostkirchen nur Bischöfe zum Zölibat verpflichtet sind - Priester jedoch nur, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Priesterweihe unverheiratet waren. In der Regel treten diese dann dem Mönchsstand bei.
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Begründungen
Die Begründungen für die Einführung des Zölibatsgesetzes damals und das Festhalten daran bis zur Gegenwart waren und sind vielfältig. Die gegenwärtige kirchliche Sichtweise findet sich vor allem in den Stellungnahmen des 2. Vatikanischen Konzils: LG 29 und LG 42, OT 10 und PO 16.
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Kultische Reinheit
Zunächst ist hier der Aspekt der kultischen Reinheit zu nennen, der bereits im Alten Testament bei den jüdischen Priestern in Bezug auf ihren Tempeldienst eine Rolle spielte. Diese war jedoch für Jesus nicht sonderlich relevant (siehe Mk 7,1-23) - er betonte vielmehr die Reinheit des Herzens / der Gesinnung als das entscheidende Kriterium für das Handeln. So hat sich das Argument der kultischen Reinheit wegen der täglichen Zelebration des Heiligen Messopfers zwar seit der frühen Kirche bis hin zum 2. Vatikanischen Konzil als Aspekt offizieller Denk- und Lesart vatikanischer Verlautbarungen erhalten, wurde aber letztlich unter dem Eindruck der Rückbesinnung dieses Konzils auf die biblischen Aussagen fallengelassen.
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