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Zweites Vatikanisches Konzil
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Das Zweite Vatikanische Konzil (Vaticanum II), welches von der katholischen Kirche als das 21. Ökumenische Konzil angesehen wird, fand vom 11. Oktober 1962 bis zum 8. Dezember 1965 statt. Das zweite vatikanische Konzil zeichnet sich vor allen anderen dadurch aus, dass es von Papst Johannes XXIII. ausdrücklich auf Grund einer Privatoffenbarung einberufen wurde und den Auftrag zu pastoralem und ökumenischem Denken enthielt. Der Papst wies ausdrücklich darauf hin, dass eine Modernisierung dogmatischer Sätze im Sinne ihrer Anpassung an das Verständnis des gegenwärtigen Zeitalters möglich und notwendig sei. Nach dem Tod von Papst Johannes XXIII. 1963 wurde das Konzil durch Papst Paul VI. fortgesetzt und beendet.
Es plädierte für Religionsfreiheit und verstärkten Dialog mit Andersgläubigen. Das Zweite Vatikanische Konzil wurde als so genanntes pastorales Konzil einberufen, um zu betonen, dass es keine neuen Dogmen verkündete und keine ausdrücklichen Lehrverurteilungen vornahm. Ein lehrmäßiger Aspekt seiner Aussagen ist dadurch jedoch nicht ausgeschlossen, sondern wird vorausgesetzt.
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Dokumente
Das Konzil formulierte und veröffentlichte 16 Dokumente:
Erste Sitzungsperiode
In der ersten Sitzungsperiode (11. Oktober bis 8. Dezember 1962) wurden keine Dokumente verabschiedet.
Zweite Sitzungsperiode
In der zweiten Sitzungsperiode (29. September bis 4. Dezember 1963) wurden folgende Dokumente verabschiedet:
Sacrosanctum Concilium: Konstitution über die heilige Liturgie; 22. November 1963
Inter mirifica: Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel; 4. Dezember 1963
Dritte Sitzungsperiode
In der dritten Sitzungsperiode (14. September bis 21. November 1964) wurden folgende Dokumente verabschiedet:
Lumen Gentium: Konstitution über die Kirche; 21. November 1964
Unitatis redintegratio: Dekret über den Ökumenismus; 21. November 1964
Orientalium Ecclesiarum: Dekret über die katholischen Ostkirchen; 21. November 1964
Vierte Sitzungsperiode
Die vierte Sitzungsperiode (14. September bis 8. Dezember 1965) hatte folgende Dokumente zum Ergebnis:
Perfectae Caritatis: Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens; 28. Oktober 1965
Nostra Aetate: Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen; 28. Oktober 1965
Optatam Totius: Dekret über die Ausbildung der Priester; 28. Oktober 1965
Dei Verbum: Konstitution über die göttliche Offenbarung; 18. November 1965
Apostolicam Actuositatem: Dekret über das Laienapostolat; 18. November 1965
Christus Dominus: Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche; 28. Oktober 1965
Presbyterorum Ordinis: Dekret über Dienst und Leben der Priester; 7. Dezember1965
Gravissimum Educationis: Erklärung über die christliche Erziehung; 7. Dezember 1965
Ad Gentes: Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche; 7. Dezember 1965
Dignitatis Humanae: Erklärung über die Religionsfreiheit; 7. Dezember 1965
Gaudium et Spes: Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute; 7. Dezember 1965
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Diese Dokumente behandeln insbesondere die praktische Umsetzung des katholischen Glaubens in unterschiedlichsten Bereichen:
Riten: Beispielsweise wurde durch die Liturgiereform (auf Basis der Konstitution über die Heilige Liturgie) die lateinische Sprache als vorherrschende Liturgie-Sprache verdrängt. Diese Entwicklung ist jedoch über die ursprüngliche Intention des Konzils hinausgegangen, das in SC 36 feststellte: "Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht." Nicht Abschaffung des Lateins als Kirchensprache war das Ziel des 2. Vatikanischen Konzils, sondern die Möglichkeit, "ihr einen weiteren Raum zuzubilligen, vor allem in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen" (ebd.).
Verhältnis zu anderen Religionen. Eine weitere Entwicklung seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil betrifft das Verhältnis der Katholischen Kirche gegenüber anderen Religionen. Während sich die Katholische Kirche bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil als alleinig wahre Kirche betrachtete, wird diese Sichtweise mit Berufung auf den "Geist des Konzils" von manchen Theologen relativiert. Diese Interpretation ist abgestützt von den Dokumenten Unitatis redintegratio (andere Konfessionen des Christentums) und Nostra Aetate (andere Religionen). Im "Dekret über die Religionsfreiheit" (Dignitatis humanae) heißt es daneben: "Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten." (DH 1)
Verhältnis des Einzelnen zur Katholischen Kirche. Das Konzil gesteht dem Einzelnen das Recht auf seinen Glauben auch dann zu, wenn dieser dem Katholischen Glauben widerspricht: "So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen" (DH I)
Verhältnis der Kirche zum Staat. Das Konzil gibt den Anspruch der Katholischen Kirche auf, dass die Öffentlichkeit und alle staatlichen Gliederungen nach katholischen Grundsätzen handeln müssen.
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Verlauf
Das Konzil wurde am 11. Oktober 1962 begonnen. An diesem Tag hielt Papst Johannes XXIII. eine Rede. Es folgen insgesamt 4 Sitzungsperioden.
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Verbindlichkeit
Während in der Vorbereitungsphase noch klar zwischen rein pastoralen Dokumenten, disziplinären Dekreten und dogmatischen Konstitutionen unterschieden wurde, ging diese Unterscheidung im Verlauf des Konzils im Bewusstsein vieler verloren. Das Konzil verzichtete darauf, Dogmen zu verkünden. Die Dokumente des Konzils haben somit keinen dogmatischen Status, sie sind - soweit sie die Lehre betreffen - jedoch verbindlich entsprechend der vom Konzil selbst kundgetanen Auffassung und Absicht. Aus diesem Grund wurde das gesamte Konzil als pastoral bezeichnet.
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