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Christenverfolgung












Christenverfolgung
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Christenverfolgungen sind staatlich durchgeführte, geförderte oder geduldete Maßnahmen, die auf eine systematische Benachteiligung und existenzielle Bedrohung von Christen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses abzielen.

Der Begriff bezieht sich traditionell auf die Unterdrückung des frühen Christentums im Römischen Reich bis zum Mailänder Toleranzedikt des Jahres 313. Die Kirchengeschichte berichtet zudem über weitere kollektive Verfolgungen christlicher Gemeinden und Kirchen in anderen Ländern und Zeiten durch andere Religionen oder Ideologien, vor allem im Einflussbereich von

Islam,
Nationalismus,
Kommunismus und
Nationalsozialismus.
Der Begriff „Verfolgung“ umfasst gezielte existenzbedrohende Maßnahmen wie Einziehung oder Zerstörung von kirchlichem Eigentum, Verhaftungen, Vertreibung, Folter bis hin zu Massakern und Massenhinrichtungen. Nicht gemeint ist damit die bloße Feindschaft von nebeneinander existierenden Weltanschauungen, die Ablehnung christlicher Lehren, Diskriminierung oder Einengung kirchlicher Tätigkeiten durch eine restriktive Gesetzgebung. Auch richten sich manche Verfolgungen von Christen nicht primär gegen ihren Glauben, sondern haben andere, z.B. ethnische, nationalistische, rassistische oder politische Hintergründe und treffen andere Minderheiten ebenso.

In der neueren historischen Forschung ist daher sehr umstritten, ob manche antikirchlichen Maßnahmen in der Neuzeit "Christenverfolgung" genannt werden können. Vor allem kirchenkritische Historiker sehen darin die bewusste Konstruktion einer ahistorischen Kontinuität, mit Hilfe derer Christen sich in unangemessener Analogie zur Judenverfolgung zu permanenten Opfern stilisierten. Einige Althistoriker halten bereits die meist aus dem frühen Mittelalter stammenden Darstellungen der Christenverfolgungen im antiken Rom für eine solche nachträgliche Stilisierung.

Ebenfalls nicht unter den Begriff Christenverfolgung fallen Maßnahmen von Christen gegen Christen, etwa der so genannten "Ketzer" im europäischen Mittelalter oder die Glaubenskriege aus der Zeit der Reformation und der Gegenreformation.
Im Neuen Testament überlieferte Verfolgungen

Palästina
Das Christentum entstand seit der Kreuzigung des Jesus von Nazareth durch den römischen Statthalter Pontius Pilatus. Die ersten Christen glaubten an seine Auferweckung und daran, dass Jesus Christus der Messias (Erlöser, Heiland, Sohn Gottes) für die ganze Menschheit sei. Dieses Bekenntnis brachte sie in Gefahr aus zwei Richtungen:

dem Sanhedrin (Hohen Rat) in Judäa, oberste Autorität im damaligen Judentum, der Jesus an Pilatus ausgeliefert hatte. Seine exekutiven Befugnisse waren begrenzt: Umso mehr versuchten die sadduzäischen Hohenpriester, ihre gesamtjüdische Führungsrolle über den Tempelkult zu wahren.
dem römischen Staat, dessen Provinzfürsten die Macht des römischen Kaisers durchzusetzen hatten und römisches Recht vor allem gegen Aufstände autonom anwenden konnten.
Der lukanischen Apostelgeschichte zufolge konnten die Christen ihre Botschaft anfangs aber frei und unbehelligt verkünden: sogar im Tempel mitten in Jerusalem (Apg 2, 14ff). Pilatus verfolgte sie nach Jesu Tod nicht weiter; er ignorierte innerjüdische Konflikte, solange sie seine Macht nicht bedrohten. Der Sanhedrin ließ einige Apostel nach ihren ersten Missionserfolgen festnehmen und verhören; sie wurden gezüchtigt und verwarnt, aber wieder freigelassen (Apg 4, 21; 5, 40).

Dazu trug offenbar die berühmte Fürsprache des Pharisäers Gamaliel im Sanhedrin entscheidend bei (Apg 5, 34-39): "Ist ihr Rat oder Werk aus den Menschen, so wird es untergehen; ist es aber aus Gott, so könnt ihr sie nicht hindern ..." Wie Joseph von Arimathia hatten die Pharisäer darum wohl schon das Todesurteil gegen Jesus abgelehnt. Anders als die Sadduzäer duldeten sie die Urchristen als innerjüdische messianische Sekte, deren Wahrheit man an ihrem Erfolg in der Geschichte ablesen könne. So konnte auch Paulus von Tarsus, der von Gamaliel ausgebildet wurde (Apg 22, 3), später in seinem Prozess vor dem Sanhedrin (um 56) die Uneinigkeit zwischen beiden jüdischen Gruppen ausnutzen (Apg 23, 6).

Nachdem Pilatus abgesetzt worden und sein Nachfolger Festus wohl noch nicht in Judäa eingetroffen war, konnten die Sadduzäer jedoch ihr Religionsgesetz (vor allem das Deuteronomium) anwenden. Der erste Christ, der wegen seines Glaubens den Tod fand, war der Diakon Stephanus. Er wurde um 36, wohl wegen seiner tempelkritischen Mission in der jüdischen Diaspora, als Gotteslästerer und Gesetzesbrecher angeklagt, aber - ähnlich wie Jesus selbst - erst wegen seines öffentlichen Bekenntnisses zum Menschensohn vom Sanhedrin verurteilt (Apg 6, 8 - 7, 60). Im Auftrag der Sadduzäer beaufsichtigte Paulus seine Steinigung und leitete danach eine große Verfolgung der Jerusalemer Urchristen ein (vgl. Gal 1, 13f/1. Kor 15, 9). Ein Teil von ihnen floh daraufhin nach Syrien und Samaria; ein Kern mit den Aposteln als Gründern blieb jedoch in Jerusalem. Ihre Anhänger konnten Stephanus bestatten und öffentlich betrauern (Apg 8, 1-2).

Vertrieben wurden nur Christengemeinden in Judäa, eventuell auch Galiläa; im Diasporajudentum dagegen wurden sie nicht verfolgt, sondern konnten weiterhin häufig Synagogen für ihre Missionspredigten nutzen. Dies wie auch die gesetzesfreie Heidenmission führte letztlich zur Ausbreitung ihrer Religion im damaligen römischen Reich, zunächst in Kleinasien (Apg. 11, 19ff).

44 bedrängte der von Rom eingesetzte jüdäische König Herodes Agrippa I. die übrigen Jerusalemer Christen, ließ den Apostel Jakobus den Älteren enthaupten und nahm Petrus, einen der Gemeindeleiter, gefangen, um auch ihn am Passahfest hinzurichten. Er wollte sich damit wohl beim Hohen Rat beliebt machen (Apg 12,1-4). Kurz darauf ließ er sich auf dem Höhepunkt seiner Macht bei einem Festakt als Gott verehren; wenige Tage später starb er, nach nur 3 gesamtjüdischen Regierungsjahren. Sowohl Lukas als auch Flavius Josephus (Antiquitates 19, 343-350) sahen darin ein Gottesurteil: Juden wie Christen lehnten die Vergötterung von Menschen ab. Hier bahnte sich der Konflikt mit dem Kaiserkult an.

Eine im Neuen Testament unbestätigte Notiz bei Josephus und Eusebius von Caesarea berichtet, Jakobus der Gerechte, der Bruder Jesu und damalige Leiter der Urgemeinde, sei im Jahr 62 auf Geheiß des Hohenpriesters gesteinigt worden. Die Urgemeinde wurde nach Notizen von Hegesippus, den Eusebius von Cäsarea zitiert, vorübergehend nach Pella evakuiert. Vier Jahre später kam es unter Führung der Zeloten zum nationalen jüdischen Aufstand, der 70 mit der Tempelzerstörung endete. Damit verloren auch die Christen ihr Zentrum. Dennoch kehrte ein Teil von ihnen zurück und blieb in der Stadt bis zum Ende des Bar-Kochba-Aufstands (135). Dann verbot Kaiser Vespasian allen Juden die Ansiedlung in Jerusalem.

Die bis dahin entstandenen Evangelien setzen vielfach eine Verfolgungssituation der Christen in und um Israel voraus. Mk 13, 9-13 z.B. kündet in einer Jesusrede an:

"Sie werden euch den Gerichten übergeben, und in den Synagogen werdet ihr geschlagen werden, und vor Fürsten und Könige werdet ihr geführt werden um meinetwillen, ihnen zum Zeugnis."
Historiker sehen darin meist einen Reflex auf die Situation nach dem Tempelverlust; Spannungen mit den Synagogen verschärften sich mit dem Wachstum der Christengemeinden, bis das nun rabbinisch dominierte Judentum sie ausschloss (Ketzerfluch im Achtzehnbitten-Gebet um 100).

Eine systematische Verfolgung war damit nicht verbunden. Auch die Übergabe an "Fürsten und Könige" wurde kaum von Juden veranlasst. Vielmehr wurden Juden und Christen von den Römern auch in außerpalästinischen Provinzen kaum unterschieden und gemeinsam verfolgt, wenn Konflikte mit ihnen zu eskalieren drohten. Die Christen sahen darin eine zu erwartende, notwendige Konsequenz ihres Glaubens an den Juden, der Gottes Reich gebracht hatte und wiederkommen würde (vgl. Mt 5, 11).
Mittelmeerraum außerhalb Palästinas
Das römische Reich war damals kein straff organisierter Zentralstaat; in den Provinzen regierten die Statthalter relativ souverän. Sie mussten dabei auf örtliche Gegebenheiten Rücksicht nehmen und sich mit Städten, Klientelfürsten, Landbesitzern arrangieren. So konnten die Lokalbehörden die "Christianer" sehr verschieden behandeln. Erst seit der Gemeindegründung in Antiochien erkannten römische Staatsbeamte sie als eigene Gruppe (Apg 11, 26). Ortsansässige Juden sorgten für ihre Ausweisung (Apg 13, 44-50).

Die Paulusmission brachte Unruhe und Spaltung in manche hellenistische Städte des Mittelmeerraums. In Ikonion z.B. soll Paulus für seine Kritik am Jupiterkult fast gesteinigt worden sein (Apg 14, 5.19). In Philippi, einer Römerkolonie, wurden er und seine Begleiter wegen "Aufruhr" und "unrömischer" Botschaft angeklagt, gefoltert und inhaftiert. Mit Berufung auf ihr römisches Bürgerrecht seien sie jedoch freigekommen (Apg 16, 11-40). In Thessaloniki sollen Juden sie aus Neid auf ihre Missionserfolge angeklagt haben (Apg 17, 5-7):

"Diese alle handeln gegen des Kaisers Gesetze, indem sie sagen, ein Anderer sei König, nämlich Jesus."
Ungeachtet der antijudaistischen Tendenz dieser Darstellung - die Juden lehnten Götzendienst und Gottkönigtum selber ab und wurden deswegen in der Antike lange vor den Christen existentiell bedroht - wird hier schon der entscheidende Grund späterer Christenverfolgung sichtbar: Die Anbetung des vom römischen Staat gekreuzigten Messias konnte als Staatsfeindschaft wirken.

Ein weiteres Motiv für Verfolgungen deutet sich in Apg 19, 23-40 an: Durch die "neue Lehre" der Christen verloren Kunsthandwerker, die Götterstatuen aus Edelmetallen herstellten, und ihre Zulieferer und Händler im Raum Ephesus ihren Absatzmarkt. Der Goldschmied Demetrius berief daraufhin eine Protestversammlung ein, die die Paulusmissionare festsetzte und zu lynchen drohte. In dieser Lage nahm der örtliche "Kanzler" Alexander, ein Jude, die Christen in Schutz und erklärte: "Ihr habt diese Menschen hergeführt, die weder Tempelräuber noch Lästerer unserer Göttin (Diana) sind." Er erreichte, dass die Menge sich beruhigte und die Männer freiließ. Dies zeigt zum einen: Ein Jude konnte trotz des 1. Gebots Fremdkulte diplomatisch anerkennen; zum anderen verhielt er sich fair und rettete ortsfremden Christen das Leben, obwohl sie mit Juden um die gleiche Klientel konkurrierten.
Verfolgungen im Römischen Reich

Toleranz, Polytheismus und Kaiserkult
Das religiöse Verständnis der alten Römer war prinzipiell von Toleranz geprägt. Sie unterschieden zwischen privatem Kult (sacra privata), dessen Pflege dem Familienvater, und dem Staatskult (sacra publica), dessen Ausübung den Priestern oblag. Diese waren Staatsbeamte und wurden seit der Zeit der Republik vom stadtrömischen Magistrat beaufsichtigt.

Die Römer verehrten ursprünglich abstrakte Numina, das heißt göttliche Kräfte, die sie in der Natur wie auch im menschlichen und staatlichen Leben am Werk sahen. Später gaben sie diesen Wirkkräften Namen wie Mars - für die Kraft des Krieges - oder Venus - für die Kraft der Liebe. Aufgrund dieser Vorstellung fiel es den Römern leicht, die eigenen Götter mit denen anderer Völker zu identifizieren. So betrachteten sie etwa den griechischen Zeus nur als anderen Namen für den von ihnen verehrten Göttervater Jupiter.

Der altrömische Götterglaube war von einer einfachen Vertragstheorie geprägt: Die Menschen schuldeten den Göttern Verehrung und diese den Menschen dafür Schutz und Hilfe. Daraus ergaben sich zwei Dinge: Erstens war der peinlich genaue Vollzug der Staatskulte - etwa für Jupiter - nach römischem Verständnis zwingend notwendig für die Wohlfahrt des Staates. Zweitens entwickelte sich mit der Zeit eine weitgehende Toleranz gegenüber fremden Kulten, deren Schutz sich die Römer ebenfalls versichern wollten. So war schon in republikanischer Zeit das Ritual der Invocatio bekannt, mit dem fremde Götter eingeladen wurden, ihren Sitz in Rom zu nehmen. In der Kaiserzeit gab es daher in Rom eine Vielzahl von Tempeln für ursprünglich nichtrömische Kulte wie den der Isis oder des Mithras.

Mit der Ausdehnung des Römischen Reichs wuchs zugleich die Notwendigkeit eines einheitlichen Staatskults, der die religiösen Sitten und Bräuche einer Vielzahl unterworfener Völker, die aber prinzipiell geachtet wurden, überwölben konnte. Diese Funktion fiel seit der Zeit des Augustus dem auf die Person des Princeps konzentrierten Kaiserkult zu. Bereits Augustus hatte zusätzlich zu den höchsten staatlichen Ämtern auch das des Pontifex Maximus, des obersten Priesters, übernommen. Seit seinem Tod wurden die verstorbenen Kaiser rituell als Numina der staatlichen Macht und Schutzgötter des Reiches verehrt. Wie schon der Staatskult zur Zeit der Republik wurde nun auch der korrekte Vollzug des Kaiseropfers als notwendig für das weitere Gedeihen des Reiches betrachtet. Es wurde damit zum Ausdruck eines loyalen, staatstragenden Verhaltens. Jeder, der sich ihm entzog, musste den Römern höchst suspekt erscheinen, da er in ihren Augen das öffentliche Wohl gefährdete.

Caligula (37-41) wandelte das politisch-religiöse Pontifikat dann in ein hellenistisch-orientalisches "Gottkönigtum" um: Er ließ sich als Alexander, Cäsar und Gott verehren. Nicht alle seiner Nachfolger übernahmen sein Hofzeremoniell, überhöhten sich aber wie er meist zum dominus et deus.

Die Christen sahen sich anfangs als jüdische Erneuerungsbewegung und wurden auch von den Römern gut 100 Jahre lang als jüdische Sekte aufgefasst. Jüdische Gemeinden waren bereits im ganzen Imperium Romanum verbreitet: Das 1. Gebot erlaubte ihnen nur die Verehrung ihres eigenen Gottes. Sie griffen aber die Bilder- und Götzenkulte ihrer Umgebung nicht an, sondern lehnten sie nur für sich ab. Das galt Römern zwar als "barbarisch", wurde aber vom Staat toleriert und rechtlich abgesichert. So genossen Juden im Prinzip Religionsfreiheit. Bis 70 und darüberhinaus gewannen sie ebenso wie die Christen Zulauf unter den sogenannten "Gottesfürchtigen": römischen Staatsbürgern aller Nationen, die die hedonistische und dekadente Lebensweise ihrer Oberschicht abstieß.

Die Christen betonten zwar ihre Staatstreue und beteten für den Kaiser. Aber sie lehnten den Synkretismus und Polytheismus ihrer Umgebung ab und verweigerten den römischen Staatssymbolen ihre Anerkennung. Offensiver als das Judentum verlangten sie von den Adressaten ihrer Mission die Aufgabe ihrer Tempel, Riten und Götterbilder. Damit zogen sie sich im Römischen Reich leicht den Unwillen der übrigen Bevölkerung zu.

Der Staat ließ sie zunächst gewähren und nötigte sie als jüdische Sekte nicht zur Verehrung der Kaiser. Er schützte sie aber auch nicht gegen örtliche Willkür und Massenempörung. Bald galt ihr Glaube - auch wegen des unaufhaltsamen Wachstums seiner Anhängerschaft - als staatszersetzend und gefährlich.
Unter Claudius (41-54)
49 wurden Juden als Anhänger des "Chrestus" durch ein Edikt des Kaisers Claudius aus Rom ausgewiesen (Sueton-Notiz). Träfe dies zu, so hätte dort schon damals eine Christengemeinde existiert. Paulus traf einige ihrer vertriebenen Mitglieder um 50 in Korinth (Apg 18, 1f). Dabei wird deutlich, dass die Regierung zwischen Juden und Christen anfangs keinen Unterschied sah und beide gleichermaßen verfolgte, wenn sie die öffentliche Ordnung störten. Aus Anlass eines Tumults in Alexandria drohte Claudius den Juden:

"Wenn sie meinen Anordnungen nicht folgen, werde ich sie mit allen Mitteln verfolgen als Leute, die eine Seuche einschleppen, die sich über die ganze Welt verbreitet."
Dieses Vorgehen sollte zugleich den Schutz römischer Sitten und der staatlichen Sicherheit gewährleisten.
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