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Beichte
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Die Beichte ist das mündliche Eingeständnis einer schuldhaften Verfehlung, gewöhnlich während eines Gesprächs unter vier Augen mit einem Beichtvater. Die Beichte kann in verschiedenen Formen bei vielen Religionen und auch im Alltag abgelegt werden. Es handelt sich dabei um eine Art von Aufarbeitung von belastender Vergangenheit.
In christlichen Kirchen unterscheidet sich die Beichte dadurch von anderen Seelsorgegesprächen, dass sie auf eine formelle Sündenvergebung hinzielt, gewöhnlich mit den Worten Deine Sünden sind dir vergeben oder Ich spreche dich los von deinen Sünden.
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Geschichte
Die Beichte entwickelte sich neben dem öffentlichen Sündenbekenntnis in der frühen Kirche als Privatbeichte, die oft bei Einsiedlern oder Mönchen stattfand, die sehr differenziert auf den Einzelnen eingehen konnten.
Erst etwa vom 9. Jahrhundert an wurde diese Form der Beichte eine feste kirchliche Institution, die in der katholischen und orthodoxen Kirche zu den sieben Sakramenten gezählt wird.
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Orthodoxe Kirche
Die orthodoxe Kirche praktiziert die regelmäßige Beichte und zählt sie zu den Sakramenten. Die meisten Orthodoxen sehen eine kürzlich abgelegte Beichte als Voraussetzung für den Empfang der Eucharistie an; einige der strikteren Kirchen geben die Eucharistie ausdrücklich nur an Gläubige aus, die am Vorabend gebeichtet haben.
Die Beichte wird nach orthodoxem Verständnis an Christus/Gott abgelegt, im Beisein eines Priesters; nicht umgekehrt. Beichtstühle sind nicht üblich, gewöhnlich wird sich der Beichtende in einem Privatraum seines Beichtvaters einer Christus-Ikone zuwenden und so seine Beichte ablegen, wobei der daneben kniende Priester durch Gebete und Fragen helfen soll.
Viele Orthodoxe ziehen es vor, einen anderen Priester als den ihrer Ortsgemeinde als Beichtvater aufzusuchen; dabei soll der Beichtvater aber nicht von Beichte zu Beichte gewechselt werden. Wenn es ein Kloster in der Nähe gibt, werden sich viele auch an einen Mönch als Beichtvater wenden. Da die meisten orthodoxen Mönche keine geweihten Priester sind, wird der Mönch in diesem Fall zum Abschluss einen ihm bekannten Priester hinzuholen, der dann die Lossprechung vollzieht.
Die altchristliche Form der Beichte vor der ganzen Gemeinde wird heute nur noch selten geübt; jedoch manchmal noch im Falle von Erwachsenentaufen, wenn der Täufling es wünscht.
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Katholische Kirche
Voraussetzungen
In der katholischen Kirche versteht man unter Beichte entweder das Sündenbekenntnis als solches oder den Gesamtvorgang der Spendung des Bußsakramentes. Für die gültige Beichte müssen fünf Voraussetzungen gegeben sein: Gewissenserforschung, Reue, guter Vorsatz, Bekenntnis und Wiedergutmachung.
Die Gewissenserforschung zielt vor der eigentlichen Beichte darauf ab, sich der Sünden und ihrer Umstände bewusst zu werden.
Die Reue ist der wichtigste Teil der Beichte. Man unterscheidet zwischen der vollkommenen Reue (aus Liebe zu Gott) und der unvollkommene Reue (aus dem Wunsch nach dem Himmel oder aus Angst vor der Verdammnis), beide sind in Verbindung mit der Beichte hinreichend für die Vergebung der Sünden.
Der gute Vorsatz muss darin bestehen, in Zukunft alle schweren Sünden zu meiden.
Für eine gültige Beichte ist das Bekenntnis aller schweren Sünden (sog. Todsünden) nötig, deren man sich seit der Taufe erinnert und die noch nicht durch eine sakramentale Beichte vergeben worden sind. Eine Sünde ist dann schwer, wenn ein Gebot Gottes in einer wichtigen Sache, mit klarem Bewusstsein und in freier Entschiedenheit übertreten worden ist. Es wird auch geraten, weniger schwere, so genannte lässliche Sünden zu bekennen.
Die Wiedergutmachung besteht zum einen darin, begangenes Unrecht soweit irgend möglich zu begleichen, beispielsweise muss Gestohlenes zurückgegeben werden. Zum anderen soll die Bußleistung im Gebet helfen, die Folgen der Schuld in Solidarität mit der Kirche abzutragen.
Somit können Pönitenten bei folgenden Kriterien keine Lossprechung bekommen:
Wer keine Reue über seine Sünden empfinden will.
Wer die nächste Sünde nicht meiden will, oder die Gelegenheiten zur Sünde.
Wer seinen Feinden nicht verzeihen, fremde Ehre nicht wiederherstellen oder anderes Unrecht nicht begleichen will, obwohl er es könnte.
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Lossprechung
Wesentlich bei der Beichte ist die sakramentale Absolution (Lossprechung), die in der katholischen Kirche nur durch einen geweihten Priester in Gegenwart des Pönitenten (d.h. des Beichtenden) erteilt werden kann (Telefonbeichte und Internet-Beichte sind nicht erlaubt). Einige Sünden, welche mit einer dem Apostolischen Stuhl reservierten Exkommunikation verbunden sind, können nur nach Rückfrage (Rekurs) des Beichtvaters beim zuständigen hierarchischen Vorgesetzten losgesprochen werden. Im Fall der Abtreibung haben gemäß Beschluss der Österreichischen und Deutschen Bischofskonferenz alle Beichtväter die Vollmacht zur Absolution auch von der damit verbundenen Exkommunikation. Die Lossprechungsformel lautet: Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus, die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Der Pönitent antwortet mit "Amen".
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