|
|
|
| Zitat: |
Nur am Rande: Man muss nicht die Pflichtgebete nachholen, welche man nicht gemacht halt als man nicht Bahá'í war.
|
Zum Glück hast du es erwähnt
|
|
|
|
| Zitat: |
| Nur am Rande: Man muss nicht die Pflichtgebete nachholen, welche man nicht gemacht halt als man nicht Bahá'í war. |
Mist ich war schon bei Nummer 1489
|
|
|
|
Wo hast du denn so viele Tage als Nicht-Bahá'í her? Unter 15 zählt nicht.
|
|
|
|
Und was ist, wenn jemand obwohl er noch Baha'i war, in einer langen Phase des Zweifelns nicht gebetet hat? Er weiß ja dann nicht mehr genau, wieviel Tage das waren. Oder gilt diese Zeit so, als ob man Nicht Baha'i gewesen wäre?
LG!
|
|
|
|
| Schwere Frage, muss man wohl selbst wissen. Ich persönlich würde nach MEINEM Verständnis sagen, dass man den Bund mit Gott und Bahá'u'lláh da ja schon geschlossen hat und entsprechend das Nachholritual durchführen muss, eben mit einem geschätzten oder berechnetem Wert.
|
|
|