|
|
|
|
Selam aleyküm,
ich kann dir jetzt zwar keine wissenschaftlich belegte Aussage bieten, aber eventuell einen kleinen Gedankenanstoß....
Viele Dinge, die zu haram führen können, sollte man unterlassen. Sprich, mit dem anderen Geschlecht flirten, könnte zu gegenseitigen Gefühlen führen, zu einer Beziehung und schlussendlich zu einer unzüchtigen Handlung, die ja laut Kuran eindeutig haram ist.
So würde ich das unter mekruh einordnen, gesichert ist diese Vermutung aber nicht, da sie meinem Verstand/ Herzen entspringt und ich nicht weiss, ob diese auch einer Rechtsmeinung der Ulema gleicht.
vesselam
Umay
|
|
|
|
As salamu aleikum.
Du wirst sicherlich Rechtsgelehrte finden die das ganze unter Haram einordnen, denn die Logik der Mehrheit der islamischen Gelehrsamkeit war schon immer was zu Haram führt ist logischerweise auch Haram. Eine sehr dumme Ansicht, denn damit kann man (fast) alles verbieten, was normalen menschlichen Umgang ausmacht.
Du wirst sicherlich auch Rechtsgelehrte finden können die das ganze unter Makruh einsortieren. Also eine Handlung die besser unterlassen werden sollte, aber keine Strafe im Jenseits nach sich zieht.
Als letzte Institution sollte dir aber dein Gewissen und dein Herz dienen, denn Allah (swt) hat es dir gegeben um vom Guten und Bösen zu unterscheiden. Es ist meiner Ansicht nach viel treffsicherer als die Traktate der Gelehrten.
Ma'a Salama
Ayyub
|
|
|