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Problem?












Halloooooo!

Was passiert mit einem Jungen, der 18 ist und sich in eine 14 Jährige verliebt hat? - schlimm?

Lg Sakon
Lieber Sakon, was soll daran schlimm sein.
Es ist menschlich.

Wenn die Liebe erwidert wird, ist es schön.
Bitte Vorsicht:
Der 18 Jährige darf nicht mit einer 14 Jährigen Beischlaf praktizieren.
Das fällt unter das Kinder-und Jugendgesetz.
Da müßte die Liebe groß sein und solange müßten beide auf diesen Akt verzichten. Denn:Beischlaf darf erst praktiziert werden, wenn die 14 Jährige Person den 16. Geburtstag gefeiert hat.

Ansonsten begeht der 18 Jährige Mensch eine Straftat die heißt: Vergreifung an Minderjähriger. Wird mit Freiheitsentzug geahndet.

Das Gesetz wurde erschaffen, um Kinder-oder angehende Jungendliche vor den Übergriffen von Erwachsenen zu schützen.

PS:
Lieber Sakon, bitte schreib doch das nächste mal deine Überschrift aussagekräftiger, z.B:
18 Jähriger liebt 14 Jährige - dann kann man sich als User (wie ich) leichter ein Bild machen. Das Interesse wird geweckt und du hast die größere Chance, das dein Beitrag auch noch von mehr Usern angeklickt wird. Ich denke, das ist auch in deinem Interesse. Denn du suchst ja hier den Austausch.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn nicht, dann poste weiter.

Lieber Gruß Serpens
Heyyy danke,
Ja gute idee
Hast mir weitergeholfen, es reicht schon und du hast Recht, ja hab mich kurz gefasst, hatte es sehr eilig du hast Recht
Hallo serpens,
deine strafrechtlichen Darstellungen sind leider falsch.
Ein Straftatbestand "Vergreifung an Minderjährigen" gibt es nicht.
Es gibt § 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kinder, bzw. § 176a StGB schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern.
Ist aber nur strafbar, wenn das Mädchen unter 14 Jahre wäre.

Es gibt auch Vorschriften zum Schutz von Personen, die jünger als 16 sind. Diese treffen aber vorliegend alle nicht zu.
- § 174 StGB Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
Dann müsste das Opfer aber zur Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung anvertraut sein. Darf man wohl ausschließen

- § 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
Ist dann erfüllt wenn man durch Vermittlung oder Verschaffen von Gelegenheit sexuelle Handlungen eines Dritten an oder mit oder durch einer unter 16jährigen Person Vorschub leistet. Hier betrifft nur einen Dritten - also völlig anderer Schutzzweck.

-§ 182 StGB Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
Strafbar ist hier, wer als über 18jähriger an einer unter 16 Jahre alten Person sexuelle Hanbdlungen vornimmt oder vornehmen lässt - und zwar entweder unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt.

Ist der Täter über 21 Jahre genügt es, wenn er die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.


Im vorliegenden Fall ist es, wenn man davon ausgeht, dass Sakon jünger als 21 Jahre ist strafrechtlich unbedenklich, da man vermuten darf, dass Sakon weder eine Zwangslage ausnutzt, noch ein Entgelt bezahlt.
Sollte Sakon schon 21 sein, käme es auf die Fähigkeit des Mädchens zur sexuellen Selbstbestimmung an.
Danke Nekilotte,
danke dir - auch ich habe jetzt einiges dazugelernt.
Ich hatte die Texte so verstanden, alles was bis 16 Jahre geht.

Finde es klasse, das du dies hier richtig gestellt hast.
Vielen lieben Dank.

Aber genau diesen Paragraphen meine ich:
-§ 182 StGB Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
Strafbar ist hier, wer als über 18jähriger an einer unter 16 Jahre alten Person sexuelle Hanbdlungen vornimmt oder vornehmen lässt - und zwar entweder unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt.




Zwangslage ausnutzen. Wann beginnt das. Man kann Jugendliche sehr gut manipulieren. Gerade indem Alter unter 16 Jahre. Denn das Weltoffene denken baut sich ab 13 -14 Jahre auf. Zwangslage ausnutzen - kann aus meiner Sicht sehr weit definiert werden.
Gibt es dazu Links, die du hier posten könntest. Damit ich meinen Wissensdurst stillen kann. Das wäre lieb.


Lieber Gruß Serpens
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