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@tobias,
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Okay und wenn es keine Vergewaltigung war, sondern ein einvernehmlicher Sexualakt, welchen man aber geheim halten möchte?
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Ob das ein Mord ist, hängt sehr von den Umständen des Einzelfalles ab . Hier könnte man entfernt an den Auffangtatbestand des "niedrigen Beweggrundes" denken - halte ich aber so global betrachtet für eher zweifelhaft.
Nein! Weil Habgier ein Mehr an Vermögen als tatbeherrschendes Motiv voraussetzt.
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Wer ohne Verhütungsmittel sexuellen Verkehr hat muss damit rechnen schwanger zu werden, das ist nämlich der biologische Sinn der Sache.
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Nur ist der biologische Sinn nicht zwingend identisch mit dem Willen der Beteiligten - und schon gar nicht ist er gleichzusetzen. Und d niemand hat das Recht, eine Frau zum Austragen eine ungewollten Schwangerschaft zu zwingen.
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| Ist jetzt aber abhängig von anderen Personen bzw. der Gesellschaft. |
Das ist ja unstreitig - aber für mich dennoch etwas völlig anderes.
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| Nein! Weil Habgier ein Mehr an Vermögen als tatbeherrschendes Motiv voraussetzt. |
Was in einzelnen Fällen ja durchaus so sein kann.
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| Nur ist der biologische Sinn nicht zwingend identisch mit dem Willen der Beteiligten - und schon gar nicht ist er gleichzusetzen. Und d niemand hat das Recht, eine Frau zum Austragen eine ungewollten Schwangerschaft zu zwingen. |
Sorry, wer miteinander Sex hat muss damit rechnen das man schwanger wird, wenn nicht entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Alles andere ist eine Fantasiewelt.
Demnächst verklage ich meine Eltern weil mir meine Gene nicht passen...
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| Das ist ja unstreitig - aber für mich dennoch etwas völlig anderes. |
Ja, weil du das Ergebnis an den Anfang der Argumentation stellst.
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