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Hi zusammen!












Liebe Karti,

Zitat:
.Ich Habe mich für dieses kind entschieden aber nicht für ihn. Habe ihn gestern rausgeschmissen weil er mich richtig bedrängt hat mit der abreibung. Ich werde es auch ohne ihn schaffen.


Zu dieser Entscheidung möchte ich dich beglückwünschen und ich wünsche euch beiden viel Erfolg.

Zitat:
Ich werde ihn auch nicht als kindsvater angeben.Ich weiß aber auch nicht zu was er noch fähig ist wenn mein Kind da ist.Er sagte nur noch ,ich hoffe du wirst glücklich mit dem Ding! hallo es ist kein Ding es ist mein kind. Dann hat er seine 4 sachen gepackt und ist gegangen. Er will jetzt in die türkei fliegen.Ich hoffe so sehr das alles gut wird.


Nun, ich verstehe deine Sorgen. Jedoch darfst du nicht vergessen, dass er ja trotzdem der biologische Vater ist und damit für dein Kind auch einfach eine finanzielle Verpflichtung eingegangen ist. Vielleicht will er es auch deswegen nicht...

Ich will nicht gierig klingen, aber dein Kind hat ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung durch seinen Vater.


Liebe Grüße, Tobias
Ja. Tobias hat Recht.

Du musst die finanzielle Sicherheit des Kindes bedenken.

Nicht jetzt vielleicht, aber später wenn es grösser geworden ist.

Der Staat wird Dir dabei helfen. Sowohl Türkeit als auch die EU.

Auch wenn der "Vater" sich in die Türkei absetzen will, meistens ist es Zypern wo man sich vor seinen Häschern flüchtet und nicht die "Türkei"

Also. Befolge den Rat von Tobias. Er sagt es im Guten.

Gruss
Nasruddin
@tobias,
Zitat:
Nur nenne mir bitte einen Grund für eine Abtreibung, welcher nicht aufgrund der vorherigen Befriedigung des Geschlechtstriebes oder Habgier geschieht. Heimtückisch ist es ebenfalls, da das ungeborene Kind ja wohl generell als arglos beschrieben werden kann.

Ich will hier keine Strafrechtsvorlesung halten. Aber keines dieser Merkmale ist erfüllt. Deswegen gibt's ja auch die §§ 218 ff.
Zitat:

In beiden Fällen werden unliebsame Menschen einfach "entsorgt".

In einem Fall betrifft es Menschen im anderen Fall einen Embryo. Für mich ist das ein qualitativer Unterschied.
Zitat:
Komisch wie interessant da unterschieden wird... Würdest du 1000 Säuglinge auch liegen lassen? Oder 1000 Frühchen?

Ja, ich unterscheide. Die Reagenzgläser wären mir völlig gleich. Es sind, wie hier schon ein anderer Teilnehmer geschrieben hat, Zellklumpen und kein Mensch.
Und natürlich lässt man die Säuglinge oder Frühchen nicht liegen, weil es Menschen sind. Genau da liegt der Unterschied.

Zitat:
Wenn eine Mutter ihre frisch geborenen Babys tötet ist die Aufregung gigantisch, sind sie noch nicht geboren ist es nicht so schlimm.

Ein bereits geborenes Kind zu töten, ist für mich ein Unterschied zu einem Schwangerschaftsabbruch.

Zitat:
Was kann das Kind für die Umstände unter denen es gezeugt wurde?

Ich unterscheide zwischen Embryonen und Kindern. Und was die Eizelle dazu kann, dass sie befruchtet wurde, spielt keine Rolle.

Hier ist aber vielleicht auch ein Mißverständnis entstanden.
Ich würde niemandem einen Abbruch empfehlen und es käme
wahrscheinlich weder für meine Frau noch für mich in Betracht. Unsere erstes Kind war alles andere als ein Wunschkind und es kam zu einem in unserem Leben nicht wirklich günstigen Zeitpunkt. Dennoch haben wir nie erwogen, einen Abbruch vornehmen zu lassen.
Es geht mir nur um die Frage, ob irgendwer das Recht hat, der betroffenen Frau in diese Frage reinzureden oder irgendwelche abstrusen Hürden aufzubauen. Und da ist mein Standpunkt klar. Diese höchstpersönliche Entscheidung muss der Betroffenen selbst zugestanden werden. Aus diesem Grund bin ich ein unbedingter Befürworter einer einfachen bedingungsfreien Fristenlösung, die nebenbei bemerkt in keinem Land, in dem sie gilt, zu einem signifikanten Anstieg der Abbruchszahlen geführt hat.
Die allermeisten der Betroffenen sind sich nämlich der Tragweite ihrer Entscheidung sehr wohl bewusst und treffen diese gemeinhin auch nicht leichtfertig.
Zitat:

Ich will hier keine Strafrechtsvorlesung halten. Aber keines dieser Merkmale ist erfüllt. Deswegen gibt's ja auch die §§ 218 ff.


Das einfach gesagt wird, dass die Merkmale nicht erfüllt sein ist mir klar und auch das man einfach nur böse angeschaut wird wenn man etwas anderes sagt, Argumente warum dies so sein solle nannte mir bis jetzt nur einmal ein Professor für Strafrecht und der sagte auch das es am Ende daran liegt, dass man das ungeborene Kind einfach nicht als Mensch ansieht. Zugegeben hatte der gute Mann aber eine ziemliche Neigung zu "Mindermeinungen", wie man das so "schön" nennt.

Aber ich habe mich damit nicht hochjuristisch beschäftigt weil ich dann das Studium gewechselt habe.

Zitat:
In einem Fall betrifft es Menschen im anderen Fall einen Embryo. Für mich ist das ein qualitativer Unterschied.


Die Frage ist nur warum?

Zitat:

Ja, ich unterscheide. Die Reagenzgläser wären mir völlig gleich. Es sind, wie hier schon ein anderer Teilnehmer geschrieben hat, Zellklumpen und kein Mensch.
Und natürlich lässt man die Säuglinge oder Frühchen nicht liegen, weil es Menschen sind. Genau da liegt der Unterschied.


Du bist auch nur ein Zellklumpen, was macht dich besonders? Weil du aus mehr Zellen bestehst? Oder weil sie schon besser angeordnet sind? Wie viel Zellen machen den Unterschied? Wie viel Zentimeter?

Zitat:
Ich unterscheide zwischen Embryonen und Kindern. Und was die Eizelle dazu kann, dass sie befruchtet wurde, spielt keine Rolle.


Für mich sind Embryonen aber Menschen, weil es keinen wirkliches Unterscheidungsmerkmal zum Menschen gibt, es sei denn das der Mensch dann "besser" oder "größer" ist. Solche Unterscheidungen erinnern mich an die Zeit von 33-45, wo man auch die "besseren Menschen" vorgezogen hat und den anderen das Leben abgesprochen hat.

Eine Eizelle ist einfach nur eine Eizelle, ein Spermium einfach nur ein Spermium, wenn allerdings die Verschmelzung stattfindet entsteht ein Mensch. So "einfach" ist das Biologisch. Auch wenn da natürlich aus gegebenen Anlass gern versucht wird dran zu drehen mit irgendwelchen Zellhaufen und Hirnstromargumenten.

Zitat:
Es geht mir nur um die Frage, ob irgendwer das Recht hat, der betroffenen Frau in diese Frage reinzureden oder irgendwelche abstrusen Hürden aufzubauen. Und da ist mein Standpunkt klar.


Betroffen ist aber in erster Linie nicht die Frau, sondern das Kind. Um es mal ganz plump zu sagen: Die Frau ist "nur" der Wirt für einen anderen Menschen in der Situation der Schwangerschaft.
@tobias,
Zitat:
Das einfach gesagt wird, dass die Merkmale nicht erfüllt sein ist mir klar

Das Merkmal "Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes" liegt dann vor, wewnn die Befriedigung in der Tötung liegt oder wenn der Tod zu diesem Zweck angestrebt wird oder man sich im Nachhinein an der Leiche befriedigen will.
Wie man unter dieses Merkmal eeinen schwangerschaftsbabruch subsummieren will, weiß ich beim besten Willen nicht.

Unabhängig davon, dass der Begriff der Habgier extrem unscharf und äußerst umstritten ist, setzt Habgier voraus, dass das Motiv der Vermögensmehrung tatbeherrschend ist und sich durch ein gesteigertes Gewinnstreben um jeden Preis manifestiert.
Auch das wirst du in dieser Form kaum unterstellen können.

Heimtücke fällt hier komplett weg. Heimtückisch handelt wer die Arg- und Wehrlosigkeit ausnutzt. wWe soll ein Embryo arglos sein? Arglosigkeit setzt die Fähigkeit zum Argwohn voraus. Diese Fähigkeit einem Embryo zuzschreiben dürfte schwierig sein.

Abschließend gilt natürlich so oder so, dass dass die §§ 211 ff. (Mord, Totschlag usw.) nur für bereits geborene Menschen gelten.



Zitat:
Du bist auch nur ein Zellklumpen, was macht dich besonders?

Dass mein Organismus ohne Nabelschnur prinzipiell weiterlebt.
Zitat:
Eine Eizelle ist einfach nur eine Eizelle, ein Spermium einfach nur ein Spermium, wenn allerdings die Verschmelzung stattfindet entsteht ein Mensch.

Die befruchtete Eizelle ist kein Individuum, weil sie sich teilt und aus jeder der beiden Tochterzellen ein Mensch entstehen kann (eineiige Zwillinge). Auch im Vier- und Achtzellstadium kann aus jeder der vier oder acht Zellen ein Mensch entstehen.

Zitat:
Die Frau ist "nur" der Wirt für einen anderen Menschen in der Situation der Schwangerschaft.

Und als Wirtin übt sie das Hausrecht aus.
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