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Sakina
@Melek
bevor wir hier lange über Beschneidung diskutieren.
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Bei der Frage, ob eine Beschneidung von Kindern oder Jugendlichen rechtlich erlaubt ist, muss differenziert werden: Als erstes ist zu klären, ob der Betroffene selber wirksam in den Eingriff einwilligen kann. Das ist dann der Fall, wenn er fähig ist, die Tragweite und Bedeutung der Zirkumzision zu erfassen und seinen Willen nach dieser Erkenntnis auszurichten. In der Regel wird die Einsichtsfähigkeit erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres vorliegen. Eine feste Grenze gibt es jedoch nicht - die Frage ist einzelfallabhängig (oft wird als Grenze auch erst die Vollendung des 18. Lebensjahres genannt).
Ist die Einsichtsfähigkeit zu bejahen, dann kann der Betroffene selber wirksam in den Eingriff einwilligen. In diesen Fällen ist es egal, ob der Eingriff medizinisch notwendig ist (etwa bei einer Phimose) oder ob er aus ästhetischen, hygienischen oder religiösen Gründen vorgenommen werden soll.
Liegt die Einsichtsfähigkeit hingegen nicht vor, kann der Betroffene selber nicht wirksam einwilligen. Die Einwilligung kann aber von den Personensorgeberechtigten (etwa den Eltern) erklärt werden. Hier sind wiederum zwei Konstellationen zu unterscheiden: Die Einwilligung ist wirksam, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist (etwa bei einer Phimose). In solchen Fällen begeht der Operateur zwar eine Körperverletzung, sein Handeln ist wegen der wirksamen Einwilligung aber nicht rechtswidrig, also straflos.
Anders liegt der Fall bei Beschneidungen, die ohne medizinische Notwendigkeit vorgenommen werden (etwa aus ästhetischen, hygienischen, rituellen oder religiösen Gründen). Dann ist eine Einwilligung der Personensorgeberechtigten stets unwirksam, weil solche Eingriffe in die körperliche Integrität nicht dem "Wohl des Kindes" entsprechen. Ein Operateur, der an einem minderjährigen und nicht einsichtsfähigen Jungen eine medizinisch nicht notwendige Zirkumzision vornimmt, macht sich strafbar, jedenfalls wegen (einfacher) Körperverletzung nach § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (in der Regel dürfte sogar eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 des Strafgesetzbuchs vorliegen). Auch die Eltern machen sich in solchen Fällen strafbar, nämlich wegen Beteiligung an der Körperverletzung.
Quelle:
Holm Putzke: Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben. Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge, in: H. Putzke u.a. (Hrsg.), Strafrecht zwischen System und Telos, Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg, Mohr Siebeck: Tübingen 2008, S. 669-709
Holm Putzke: Juristische Positionen zur religiösen Beschneidung, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2008, S. 1568-1570
Holm Putzke: Rechtliche Grenzen der Zirkumzision bei Minderjährigen. Zur Frage der Strafbarkeit des Operateurs nach § 223 des Strafgesetzbuches, in: Medizinrecht (MedR) 2008, S. 268-272
Juristische Positionen zur religiösen Beschneidung (pdf):
www.geburtskanal.de/Putzke_Beschneidung_NJW_2008.pdf
Rechtliche Grenzen der Zirkumzision bei Minderjährigen (pdf):
www.geburtskanal.de/Putzke_Beschneidung_MedR_2008.pdf |
http://www.geburtskanal.de/index.ht.....erTop_Random.html?Banner=
mffffgggg gnostik
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| Verstehst du worauf ich hinaus will? |
Ja, du überträgst deine Erwartungen als Muslim auf andere Religionen.
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| Moslems sollen sich ja nach dem Leben Mohammeds richten bzw auch versuchen wie Mohammed (sav) zu leben... |
Welche Informationen hast du über Mohammeds Vorhaut? Und warum steht ein angeblich so wichtiges Gebot nicht im Qur'án? Wo steht das Mohammed sich für den Bund Gottes hat beschneiden lassen? Bitte mit genauer Quellenangabe.
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| WArum ich das geschrieben habe mit dem NT hat eine ganz einfache erklärung denn ich glaube das die Christen sich auch beschneiden sollten oder es so vorgesehen war... |
Nein du unterstellst. Gott tut aber was immer Er will und Er verfügt was immer Er will.
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Hat er aber, und zwar im Neuen Testament:
"Denn in Christus Jesus gilt weder Beschneidung noch Unbeschnittensein etwas, sondern der Glaube, der durch die Liebe tätig ist." (Gal 5,6) " |
Das war aber trotzdem Paulus.
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Lieber Tobias
Was ist dein Problem mit Paulus?
Ganz klar sagt er uns, was ich teile, dass auf dem Weg der Nachfolge Christi so seltsame Traditionen keine Rolle spielen. Es geht um die innere Wandlung.
Liebe Freunde
Vorhaut oder nicht ... das ist Gott einerlei. Gott geht es um unsere Seelen, nicht um unseren Körper.
Schweinefleisch hin oder her.
Wer ein reines Herz hat, wird Gott schauen (frei nach Bergpredigt).
Ganz gleich, was er vorher gegessen hat oder wie seine Vorhaut aussieht.
Was ist denn das überhaupt für eine Diskussion?
Gruss,
Andreas
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Baruch - Deine Quellen sind ja echt super! Das überzeugt mich jetzt voll!
Hier auch eine Quelle für Dich, Mr. Alleswisser der es nicht wahr haben will, dass er eigentlich gar nicht weis, an was er glaubt
http://openquran.de/?p=347 |
Jetzt echt?
Wow.
Schau mal hier. Diese Koran-Konfragmente sind noch älter:
http://idw-online.de/pages/de/news16522
Wohl doch nicht arabisch..
Baruch
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@Baruch
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| auf der anderen Seite gibt es Manuskripte die die unverfälschte Überlieferung der Bibel belegen. |
Vor oder nach den diversen "Beschnippelungen"?
Gruß
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