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Glaubensfrage oder Mitschuld an einem Selbstmord?












Zitat:
GLAUBENSFRAGE

Zeugin Jehovas verblutet bei Entbindung

In Bayern ist eine Frau wegen ihrer religiösen Überzeugung unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes verblutet. Als Zeugin Jehovas habe die Patientin eine notwendige Bluttransfusion ausdrücklich abgelehnt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Ärzte mussten sich dem Willen der Frau fügen.




Quelle und weiterlesen auf:

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,366956,00.html


Selbstmörder darf man doch auch durch Fremdeinwirkung von ihrem Vorhaben abhalten, warum haben sich hier die Ärzte gefügt?

Es verhält sich bei Selbstmord etwas anders:

Wenn ich z.B. in deiner Gegenwart Tabletten mit der Absicht der Selbsttötung einnehme, darfst du mich - rechtlich gesehen - nicht daran hindern. Verliere ich jedoch das Bewusstsein, bin nicht mehr handlungsfähig, bist du verpflichtet, Hilfsmaßnahmen einzuleiten oder Hilfe zu rufen. Ansonsten machst du dich der "unterlassenen Hilfeleistung" strafbar.

Abhalten kann man mich unter Fremdeinwirkung lt. Gesetz dann, wenn eine Fremdgefährdung besteht, wenn ich beispielsweise ankündige, dass ich auf die Autobahn in Selbstmordabsicht fahre. Damit bestünde die Gefahr, dass ich andere Menschen gefährde, im schlimmsten Falle sie mit umbringe.


Wie dieses Grundgesetz und das Recht der Würde bzw. Selbstbestimmung juristisch und rechtlich ausgelegt/praktiziert wird ist schon ewig ein Streitpunkt...


Was die Zeugen Jehovas betrifft, die grundsätzlich jegliche Blutübertragungen ablehnen aus Glaubensgründen, so wird sich das deutsche Recht (ich weiß nicht, wie es sich in anderen Ländern verhält) wohl auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit berufen.

So tragisch es ist (und mir auch unverständlich und nicht nachvollziehbar) in dem von dir zitierten aktuellen Fall, wird es sich m.E. so verhalten, dass die Ärzte den Wunsch der Patientin respektieren und ihm nachkommen müssen/mussten, da sie eine Blutübertragung ausdrücklich abgelehnt hat.

Das kann man nicht mit Suizid vergleichen. Denn sie hat ja nicht vorsätzlich in Tötungsabsicht, sondern aus Glaubensgründen so gehandelt.

Ich habe aber auch schon von Fällen gehört, in welchen Zeugen Jehovas ihren Kindern Blutübertragungen verweigern wollten. Es wurde dann ein vorübergehendes Sorgerecht anderweitig übertragen und der Blutübertragung genehmigt. Weil: Kinder können noch nicht selbst über sich bestimmen. Wären also zum Sterben verurteilt, wenn ihre Eltern einer Blutübertragung nicht zustimmen.


Btw: Meine Mutter war, als mein Bruder und ich noch klein waren, kurze Zeit bei den Zeugen Jehovas. Sie musste sich einer komplizierten und riskanten Operation unterziehen und stimmte schriftlich einer Blutübertragung zu.

Sie hätte es nicht verantworten wollen, das Risiko einzugehen zu sterben, und ihre Kinder und meinen Vater allein und hilflos zurückzulassen.

Kurz vorm Operationstermin riefen sogar Zeugen Jehovas bei ihr an und rieten ihr "mit Nachdruck" ab, einer Blutübertragung zuzustimmen. Dass sie dieses bereits getan hatte, sagte sie ihnen gar nicht.

Vielleicht hatte sie einfach einen stärkeren Willen und/oder mehr Verantworungsgefühl für ihre Familie.



Die Ärzte haben sich im aktuellen Fall gefügt und müssen sich fügen, sofern ein (erwachsener) Mensch vom psychischen Zustand nach ihrem Ermessen in der Lage ist, diese Entscheidung für sich zu treffen.
Ja - der SPIEGEL hat da m.E. ganz richtig geschrieben, dass sich der Arzt einer
vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht hätte, hätte er den Willen
der Frau nicht beachtet. Ein Bluttransfusion ist eine medizinische Behandlung,
und niemand darf gegen seinen Willen zu einer solchen gezwungen werden...
Im Prinzip richtig: Wer als erwachsene Person einer Transfusion nicht zustimmt, dem kann man sie nicht mit Zwang verabreichen. Dabei muss man nicht mal die Religionsfreiheit im Grundgesetz bemühen, sondern kann sich auch auf die Würde des Menschen, das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und das grundgesetzliche Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit berufen.

Mit Wahl der Religionsfreiheit Minderjähriger muss diesen ebenso das uneingeschränkte Glaubensfreiheitsrecht und freie Entfaltungsrecht der eigenen Persönlichkeit zugestanden werden. Wer also mit 15/16 sich den Zeugen Jehovas zugehörig fühlt, muss in seiner Entscheidung bezüglich der Ablehnung von Transfusionen ebenso ernst genommen werden, wie als 18/10/oder 60-jähriger.

Das bei Kindern der Staat eingreift und vorübergehend per Gerichtsbeschluss das Bestimmungsrecht der Eltern entzieht, ist zwar im Falle der Zeugen Jehovas m.E. richtig, wirft aber einige verfassungsrechtliche Bedenken auf: Wenn das einmal ein Jugendamt bei Zeugen Jehovas macht - wann macht das Jugendamt einen ähnlich gelagerten Beschluss um anderen Kindern den Besuch einer freichristlichen Bibelschule oder einer muslimischen Qur`an-Schule zu verbieten....

Nach dem Jugendrecht steht das Wohl des Kindes nämlich an erster Stelle - und wenn der Jugendamtsleiter von Ober-Hinter-Tupfingen nun erzkonservativer Christ ist und den fünf muslimischen Kinderchen seiner Gemeinde den Qur`an-Schulenbesuch nicht gestatten wil.... tja, dann dauern die Prozesse noch bis die Kinder selbst Kinder haben....
Ich sehe das etwas anders. Vorübergehender Sorgerechtsentzug ist m.E. zum Wohl des Kindes.

So wird im übrigen auch verfahren, wenn Eltern ein krebskrankes Kind der Behandlung entziehen und feststeht aus schulmedizinischer Sicht, dass das Kind ohne diese Therapie verloren ist. Beispiel war u.a. vor ein paar Jahren Olivia Pilhar, die (glaube ich zumindest noch in Erinnerung zu haben) an einem Wilmstumor litt. Die Eltern ließen sie alternativ behandeln, das Krankheitsbild verschlechterte sich, das Kind litt unendlich, bis die Gerichte einschritten. Sie wurde übrigens operiert und wieder ganz gesund. Aktuell der Fall mit dem krebskranken Jungen (Tobias?), der auch alternativ "behandelt" wurde. Leider war dann alles zu spät und er starb. Die Kinder können in diesem Fall nicht für sich selbst entscheiden, und ich finde es richtig, dass dann eingeschritten wird. Weiß aber nicht mehr genau, ob der Fall Olivia in Deutschland oder Österreich war...


Zitat:
Nach dem Jugendrecht steht das Wohl des Kindes nämlich an erster Stelle - und wenn der Jugendamtsleiter von Ober-Hinter-Tupfingen nun erzkonservativer Christ ist und den fünf muslimischen Kinderchen seiner Gemeinde den Qur`an-Schulenbesuch nicht gestatten wil.... tja, dann dauern die Prozesse noch bis die Kinder selbst Kinder haben....


Was das betrifft: ich glaube kaum, dass das möglich wäre lt. Verfassung, Gesetz, wie auch immer, sonst hätte es sicher schon mal einer versucht.

Bei den anderen Kindern bestand Lebensgefahr und nicht der Qur'an-Schulbesuch im Vordergrund. Dann müsstest du auch bei dem Versuch der Klage/des Verbots Bedenken haben, wenn Eltern hier in Deutschland ihre Kinder beschneiden lassen wollen, was ebenfalls aus Glaubensgründen geschieht und eine m.E. grausame Angelegenheit ist...

Und die beiden Beispiele: die Motive der Eltern lagen nicht am Glauben.

Es gibt Vormundschaften/Betreuungen, die sich ausschließlich auf (im Notfall eben befristete) Gesundheitsfürsorge beziehen und ich finde das ehrlich gesagt richtig.
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