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auf die gefahr hin, dass es das thema schon gibt:
welche regelwerke gibt es im islam, welches ist das "verpflichtendste", das "seriöseste", das am besten übertragene?
wer von euch hält sich an was, und wieso?
ich als islam-laie hätte gern einen überblick bzw. einblick.
Liebe Grüße Danu
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Was verstehst du unter Regelwerk? Das wohl am zuverlässigsten überlieferte Werk im Islam ist der Koran, die heilige Schrift des Islam. Einen einheitliche Katechismus kennt, zumindest der sunnitische Islam, nicht. Was jedoch recht verbreitet ist, sind die so genannten 'fünf Säulen' des Islams:
* Shahadah (Glaubensbekenntnis)
* Salat (Pflichtgebet)
* Zakah (Almosen)
* Sawm (Fasten)
* Hajj (Pilgerfahrt)
Manchmal wird noch eine fünfte Säule hinzugefügt:
* Jihad (Anstrengung)
Recht verbreitet sind auch die "sechs Bekenntnisse" (Aqidah) des Islam, nämlich der Glaube an:
* Allah (Gott) und seine Einheit (tawhid)
* dessen Propheten (nabi) und Gesandte (rusul)
* Engel (mala'ika)
* die diesen Überbrachten Büchern (kutub)
* Tag des Gerichtes und die Auferstehung (qiyama)
* göttliches Schicksal (qadar)
Unter den Schiiten ist folgende Aufzählung verbreitet, die Praxis der Religion (Furu al-Din):
* Salah (Gebete)
* Sawm (Fasten)
* Hajj (Pilgerfahrt)
* Zakah (Almosen)
* Khums (1/5 Steuer)
* Jihad (Anstrengung)
* Amr-Bil-Ma'ruf (das Gute gebieten)
* Nahi-Anil-Munkar (das Böse verbieten)
* Tawalla (Liebe zu Mohammeds Familie)
* Tabarra (Abneigung gegenüber den Feinde Mohammeds Familie)
Liebe Grüße, Tobias
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Hinzuzufügen wäre noch:
*Keuschheitsgebote
*Kleidungsvorschriften
*Ernährungsvorschriften
Im Falle eines Islamstaats:
* Gehorsam gegenüber der islamischen judikativen und exekutiven Staatsmacht (der Moslem soll dem Amir gehorchen).
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@Rahiym
Du hast Hygienevorschriften vergessen.
Zudem kommen eine zahllose Menge von Fatwas (Rechtsgutachten) z.T. zu den unmoeglichsten Themen.
lg
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Rahiym, das findet sich aber nun einmal nicht in diesen Katalogen.
Solution, die Reinheitsvorschriften sind da ja bereits teilweise enthalten. Fatwas sind eben nicht allgemein verbindlich, auch wenn die Urheber der Fatwas das gern so darstellen.
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