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Nachtrag:
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Was soll man davon halten, wenn sich Ehepartner um das Geld streiten, und das dann auch schon von vornherein eingeplant haben?
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Eheverträge sind Gang und Gäbe, ich frage dich ja, was du davon hälst. Ist so eine Ehe noch eine richtige Ehe nach deiner Vorstellung, wenn sie solchen Vorraussetzungen unterliegt? Das Prozedere ist ja, bis auf den Vertrag, das gleiche.
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| Ja, allerdings gibt es auch andere Liebesbeweise als die Ehe. Die Interpretation, die Ehe stelle den ultimativen Beweis dar, begründest du mit deinem Glauben. Nicht dem Glauben aller. Ob das nun wünschenswerter wäre, wenn alle deinen Glauben teilen würden (Kinderlosigkeit, Vereinsamung etc.) sei mal dahingestellt. Diese Frage sollte auch nicht hier beantwortet werden . |
Mit verlaub, das ist selbst in unserer Gesellschaftlich noch allgemein so. Sicher gibt es noch andere Liebesbeweise, nur die Ehe ist eben der höchste. Ich zwinge ja auch niemanden meine Ansicht zu teilen.
Ich bin immer wieder verwundet, dass es (fast) niemanden stutzig macht, wenn eines der reichsten Völker der Welt nicht einmal genug Nachkommen zum Erhalt der Population zeugt.
Welche Religion sieht die Ehe nicht als höchsten Liebesbeweis? Wer behauptet das Gegenteil?
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| 2. Wieder ganz allein deine Religion. |
Und?
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| 3. Ich kann micht nicht entsinnen dass das Grundgesetz die Ehe als Fundament oder Baustein bezeichnet. Zu schützen ist die Familie, ob mit Ehe oder ohne. Das mag so vielleicht nicht im Grundgesetz stehen, macht mir aber weitaus mehr Sinn. |
Dann solltest du nochmal den Text lesen:
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (Art. 6 Abs. 1 GG)
Siehe hierzu auch gern BVerfGE 10,59/66, welche die Ehe folgendermaßen definiert:
Ehe ist auch für das Grundgesetz die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zur grundsätzlich unauflöslichen Lebensgemeinschaft, und Familie ist die umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, in der den Eltern vor allem Recht und Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder erwachsen. Dieser Ordnungskern der Institute ist für das allgemeine Rechtsgefühl und Rechtsbewußtsein unantastbar.
Siehe hierzu auch gern den Grundgesetzkommentar von Hesselberger:
https://portal.d-nb.de/opac.htm?met.....055¤tPosition=1
Oder auch gern billiger, aber dafür von der BPB:
https://portal.d-nb.de/opac.htm?met.....055¤tPosition=0
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| Steht das auch im Grundgesetz? Ich sage nicht das du außerehelichen Sexualverkehr akzeptieren solltest, aber zumindest solltest du ihn tolerieren. Jedem das seine, natürlich auch dir. Wieso bist du eigentlich nicht verheiratet? |
Hör auf mit deinen Verdrehungen, sonst ist das Gespräch beendet. Wen zwinge ich? Über wen schimpfe ich? Über niemanden, aber gegen Gottes Willen verstößt es nun einmal offenkundig.
Warum ich genau nicht verheiratet bin, werde ich aus Respekt vor der entsprechenden Person hier nicht ausbreiten. Nur so viel, die Anforderungen an eine Bahá'í-Ehe sind hoch:
Unter dem Volk Bahás jedoch muß die Ehe sowohl eine leibliche als auch eine geistige Verbindung sein, da Mann und Frau vom selben Weine berauscht sind. Beide sind vom selben unvergleichlichen Antlitz bezaubert, beide leben und entwickeln sich durch den gleichen Geist, beide werden von der gleichen Herrlichkeit erleuchtet. Diese Verbindung ist geistiger Natur, und darum wird dieser Bund ewig bestehen. Ebenso werden sie sich in der stofflichen Welt einer starken, dauerhaften Verbindung erfreuen; denn wenn die Ehe auf Geist und Leib gegründet ist, ist sie eine echte Vereinigung, die überdauern wird. Ist die Verbindung jedoch nur eine leibliche, so ist sie gewiß nur vorübergehend und muß unvermeidlich zur Trennung führen.
Wenn daher das Volk Bahás zu heiraten gedenkt, muß dieser Bund eine echte Beziehung, ein geistiges wie körperliches Zusammenfinden sein, so daß diese Verbindung in allen Lebensabschnitten und Welten Gottes fortdauert, denn diese wahre Einheit ist ein Lichtstrahl der Liebe Gottes.
Ebenso werden die Seelen, wenn sie zu wahren Gläubigen heranwachsen, geistige Verwandtschaft erlangen und eine Zartheit aufweisen, die nicht von dieser Welt ist. Alle werden sie durch einen Hauch der göttlichen Liebe erhoben, und ihre Vereinigung, ihre Verbindung wird ebenfalls ewig bestehen. Seelen, die ihr Selbst dem Vergessen preisgeben, die menschliche Schwächen ablegen und sich von irdischen Bindungen lösen, werden zweifellos mit dem himmlischen Glanz der Einheit erleuchtet und in der unvergänglichen Welt alle zur wahren Vereinigung gelangen. (Abdu'l-Bahá, Briefe und Botschaften 84:3-5)
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| Eheverträge sind Gang und Gäbe, ich frage dich ja, was du davon hälst. Ist so eine Ehe noch eine richtige Ehe nach deiner Vorstellung, wenn sie solchen Vorraussetzungen unterliegt? Das Prozedere ist ja, bis auf den Vertrag, das gleiche. |
Eine Ehe ist es natürlich trotzdem. Wobei ich zwischen der rechtlichen Heirat vor dem Staat und der Heirat vor Gott doch unterscheiden würde. Zumal ich als Bahá'í mich an das Recht des Staates zu halten habe.
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Hör auf mit deinen Verdrehungen, sonst ist das Gespräch beendet.
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Es ist hiermit beendet.
Gruß
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@Tobias
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| Weil außerehelicher Sexualverkehr nicht gestattet ist, |
Das ist so altbacken wie es die r.k. Kirche verkündet - eine Aussage ohne jegliche Begründung!
Gruß
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