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Mädchenbeschneidung - Fall Somalia in de Schweiz












@gnostik,
Zitat:
bedingt bedeutet m.Wissen nach auf Bewährung in Deutschland.
Das heist sie wurden nur Verwarnt und darüber aufgeklärt das es in der Schweiz verboten ist.und im Wiederholungsfall bestraft wird.

"bedingte Strafe" ist mit "Aussetzung zur Bewährung" in Deutschland zu vergleichen.
Nicht richtig ist, dass dies keine Bestrafung sondern nur eine Verwarnung sei. Die Strafe ist verhängt, sie wird nur nicht unmittelbar vollstreckt.
In der Regel ist die Aussetzung zur Bewährung mit einer Auflage verbunden (z.B. Zahlung einer Geldbuße). Werden die Auflagen nicht erfüllt oder begeht man innerhalb der festgesetzten Bewährungszeit erneut Straftaten von einigem Gewicht, kann die Aussetzung zur Bewährung widerrufen werden - die Strafe wird dann vollstreckt.
Hält man sich an alle Vorgaben, wird nach Ablauf der Bewährungszeit die Strafe endgültig erlassen.

@al-mansur,

Zitat:
Zitat von mir:
"dass das nicht übertrieben werden soll und nur bei denen, die eine größere Klitoris haben" -

Man hat die Vermutung, dass bei einer größene Klitoris, sich diese reibt und dadurch große Lust-Empfindungen aufkommen und die Frau auf schlechte Gedanken bringen, bis hinzu Unhaltsamkeit - durch die Beschneidung soll dies verhindert werden.

Ich gehe mal zu deinen Gunsten davon aus, dass du hier nicht deine Meinung wiedergibst, sondern eine irgendwo verbreitete "Rechtfertigung" für ein schwerwiegendes Verbrechen. Ansonsten ist zu dieser "Erklärung" zu sagen, dass man selten einen größeren scheinheiligen - oder besser verlogenen Quark gelesen hat.
Mal rein technisch - was ist denn eine "größere Klitoris"? Hat man sich da auch schon Gedanken über "Grenzwerte gemacht?

In Deutschland fällt die Beschneidung von Mädchen unter den Straftatbestand der schweren Körperverletzung. Wird sie absichtlich herbeigeführt, was bei Beschneidungen immer der Fall ist, so wird die Tat im Mindestmaß mit 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft ( § 226 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB)
Zitat:
wird die Tat im Mindestmaß mit 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft


Was meiner Meinung nach ein bisschen zu milde ist, bedenkt man die Schmerzen, sei es physisch oder psychisch.
Es kann ja bis zu zehn Jahren hochgehen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html
Ja ich finde aber, dass es bei mindestens 5 Jahren anfangen sollte.

Meiner persönlichen Meinung nach
Dann wende dich an deinen Bundestagsabgeordneten:

http://www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html

Oder reiche eine Petition ein:

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html

Sofern Nekilotte keine politischen Ambitionen hat, werden wir hier wenig daran ändern können.
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