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| Ja. Und was willst du damit sagen? |
Das deine Darstellung und Behauptung nicht gestimmt hat.
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| Das eine ist so demokratisch wie das andere. |
Darum ging es nicht. Ein weiteres undemokratisches Element im Vereinigten Königreich ist das House of Lords.
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| Dies setzt zunächst voraus, dass es ein Staat ist. |
Da hätte wir weider das Problem mit de BRD bis 1990.
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| Wie wertest du den § 1 der schwedischen Verfassung? |
Eine wunderbare 100% Simulation der Demokratie in einer Monarchie.
All public power in Sweden proceeds from the people.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Da ist ein kleiner Unterschied zwischen öffentlicher Gewalt und Staatsgewalt.
Im praktischen Endeffekt heißt die Formel für den Schweden das Gleiche wie für den Deutschen die Formel des GG. Aber in Schweden ist es eben 'nur' die öffentliche Gewalt und nicht die Staatsgewalt. Der König als Staatsoberhaupt ist nämlich nicht gewählt. Er ist also im Legitimationssinne über der öffentlichen Gewalt.
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Swedish democracy is founded on the free formation of opinion and on universal and equal suffrage. It shall be realised through a representative and parliamentary polity and through local self-government.
Schon Artikel 3 der schwedischen Verfassung hält dann fest das es sich beim königlichen Gesetz der Erbfolge um einen Teil fundamentalen Gesetze Schwedens handle.
Aber nun gut, ich bin kein experte des schwedischen Verfassungsrechtes.
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@tobias,
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| Der König als Staatsoberhaupt ist nämlich nicht gewählt. |
Das ist ja nun nur bedingt zutreffend.
Die Verfassung ist vom Parlament ratifiziert und somit das Ergebnis eines demokratischen Willensbildungsprozesses.
Was ist der Unterschied zwischen öffentlicher Gewalt und Staatsgewalt?
Und noch ein schönes Beispiel mit Staatsgewalt aus der Spanischen Verfassung, da du so gern an Begrifflichkeiten hängst:
Kraft dessen beschließen die Cortes und ratifiziert das spanische Volk die folgende Verfassung:
Vortitel
Art. 1. (1) Spanien konstituiert sich als demokratischer und sozialer Rechtsstaat und bekennt sich zu Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und politischem Pluralismus als den obersten Werten seiner Rechtsordnung.
(2) Das spanische Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, ist Träger der nationalen Souveränität.
(3) Die politische Form des spanischen Staats ist die parlamentarische Monarchie.
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Da hätte wir weider das Problem mit de BRD bis 1990.
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Das ist kein Problem, sondern durchaus möglich, weil es zu dieser Zeit in der Tat Gesetzesreglungen gab, die nicht der Befugnis der Regierung der Bundesrepublik unterlagen.
Dazu hatte ich schon was geschrieben, den Post aber scheinbar nicht abgeschickt.
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Schon Artikel 3 der schwedischen Verfassung hält dann fest das es sich beim königlichen Gesetz der Erbfolge um einen Teil fundamentalen Gesetze Schwedens handle.
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Aber durch das Parlament legitimiert.
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@tobias,
zum Thema öffentlicher Gewalt und Staatsgewalt fällt mir noch ein, dass das Verfassungsgericht in einer europarechtlichen Entscheidung bereits festgestellt hat, dass der Begriff der öffentlichen Gewalt sogar mehr umfassen kann als den nationalen Begriff der Staatsgewalt. Az könnte ich raussuchen.
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