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@positiv:
Weil sie doof sind. Ausserdem sind das gar keine Muslime. Sie haben den Koran falsch verstanden.
Weisst du die Antworten denn immer noch nicht? Tsss...
LG
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Der Islam zur Stellung der Frau:
Im Koran wird darauf hingewiesen, dass Mann und Frau sich gegenseitig ergänzen sollen und sich nicht etwa wie Feinde um die Rechte ihrer eigenen Interessen streiten sollen. Gott hauchte beiden Seinen Geist ein und wies beiden ihren Platz im Paradies zu. Sie lebten dort zusammen, aber sie sündigten und mussten um Gnade bitten. Beiden wurde vergeben und zusammen wurden sie auf die Erde geschick. Ihre Aufgaben sind es, gott zu dienen und eine Menschengenerationen zu zeugen, die dann ebenfalss Gottes Willen Folge zu leisten haben.
a) - Die Frau als Ehefrau
Der Islam sagt, dass die Ehefrau, die Freundin ihres Ehemannes und eine Quelle des Glücks ist. Der Prophet Muhammed (s.a.v) sagte auch: "Der Beste unter euch ist der, der seine Freu am besten behandelt!"
b) - Die Frau als Mutter
Die Frau ist auch Mutter und wird im Islam hoch angesehen. Es heißt auch: " Das Paradies liegt unter den Füßen eurer Mütter (Hadith). In der Familie ist sie ein gefühlvolle Erzieherin und eine Quelle der Barmherzigkeit."
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Die Rechte einer Muslimischen Frau
Die Frau kann bestimmen und wählen wen sie heiraten will. Sie hat beim Erwerb von Besitzen dieselben Rechte wie der Mann. Sie darf auch arbeiten gehen. So wie der Mann kann sich die Frau scheiden lassen. Die Frau kann eine Schulausbildung absolvieren, wie der Mann.
Für das Eheleben, dass den Richtlinien des Islam entspricht, hat der Prophet Muhammed den folgenden klugen Rat gegeben: " Heiratet keine Frau nur um der Schönheit willen- vielleicht wird diese Schönheit zu moralischer Minderwertigkeit führen; heiratet nie nur um des Reichtums willen- vielleicht wird der Reichtum zur Ursache von Unbotmäßigkeit; beachtet bei der Heirat vielmehr die Frömmigkeit." (Sammlung Ibn Madsche)
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Die Unterdrückung der Frau im Griechenland des Altertums:
in den meisten, alten Kulturen, wie denen Griechenlands und des römischen Imperiums, besaß die Frau weder Rechtsfähigkeit noch war sie gesellschaftlich anerkannt. Sie zählt als Handelsware und wurde auf den Märkten - zum Kauf und Verkauf - freigehalten. Der Gatte besaß das Recht, seine Frau einem jeden, der ihm genehm war, auszuleihen oder an seine Freunde zu verschenken.
Später diente die Frau mehr mal "Gebär- und Befriedigungsobjekt" sinnlicher Gelüste, wurde jedoch keinesfalls als "Lebengefährten" verstanden, da man sie nicht im Besitz der vollkommenen menschlichen Fähigkeiten verstand.
Zudem vertraten die Philosophen jener Zeit überwiegend die Überzeugung, daß die Frau nicht über eine ewige, menschliche Seele verfüge und deswegen nach dem Tod des Mannes nicht Recht habe, weiterleben zu dürfen.
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