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Kritik am Islam bald weltweit unter Strafe ?












"Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."

Allein dieser Paragraph ist echt unnötig!
Öffentlicher Friede hat nämlich mit Kirche nicht das geringste zu tun! Eher mit dem Zusammenleben der Menschen und nun ist die Kirche "Gott" sei dank eh schon in Richtung Nirwana unterwegs!
Egal, dann kommt halt der Islam.
Vielleicht kommen dann die Menschen wieder zur Besinnung.
Aus dem oben erwähnten Artikel:

"Hierzulande neue Religionen, allen voran der Islam, aber auch zahllose esoterische, z.T. obskure Lehren, agnostische und sonstige Richtungen bilden gemeinsam mit den überkommenen Bekenntnissen ein überaus buntes Bild. Gemeinsam ist ihnen allen, dass sie die Persönlichkeit des Einzelnen, seine geistige Identität prägen wie kaum etwas anderes.
In dem minimalen Umfang, den das Strafrecht wegen der weitreichenden grundrechtlichen Bezüge in diesem Bereich bieten kann, sollte der Staat heute Religion und Weltanschauung unabhängig
von ihrem Inhalt, aber auch unabhängig von ihrem Einfluss auf den öffentlichen Frieden schützen. Religion und Weltanschauung verdienen Schutz um ihrer selbst willen. So, wie § 166 StGB derzeit gefasst ist, bietet die Norm diesen Schutz nicht. Im Hinblick auf christliche Bekenntnisse läuft sie weitgehend leer. Soweit ihr Schutz noch greift, kommt er gewaltbereiten Religionen zugute, die – wie der Fall der Mohammed-Karikaturen gezeigt hat – teilweise imstande sind, öffentliche Empörung weltweit zu steuern."

Das ist bei der Meinungsbildung in der Sache bedenkenswert, wie ich finde. Und da greifen die Paragrafen, die wir schon haben: der öffentliche Frieden ist bedroht. Das ist nicht von der Hand zu weisen.
Das ist kein Scheiss und das ist auch bestimmt nicht unnötig.

LG
@atheist:

Dein Enthusiasmus in Ehren... aber du guckst an der Realität vorbei.

XY
Den Schluss des Artikels bildet folgende, auch nicht uninteressante Bemerkung:

"Wenn der Gesetzgeber sich nicht zu einer Änderung des § 166 StGB durchringen kann, sollte er die Vorschrift streichen und es bei den Tatbeständen belassen, die traditionell den öffentlichen Frieden schützen, etwa Landfriedensbruch (§ 125 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB)."

Wenn du ein 'Volk' mit Beleidigung ihrer Religion dazu 'aufhetzen' kannst den öffentlichen Frieden zu stören, dann erfüllst du damit den Strafbestend der 'Volksverhetzung'. Interessant...
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