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WAS?
Wilsst du diese Reaktion echt schönreden, wenn danach Dänen, die für die Karikaturen nichts konnten bedroht und sogar getötet wurden!
Da platzt mir doch echt der Kragen!
So ne beschissene Fundamentalistische Einstellung, kein Wunder, dass Muslime nicht integriert werden können, wenn sie so nen extremen SCHWACHSINN verzapfen!
Sorry, aber das musste echt raus!
unglaublich
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"Ok, nun hat er gesehen wie ich auf "SEIN Schicksal" reagiere?
Nach deiner Argumentation hat Gott uns erschaffen, d.h. er hat mich schon im Wissen erschaffen, dass ich nicht an ihn glaube (muss ja so sein, denn schicksal bedeutet vorherbestimmung)!"
Nein! Schicksal ist das, wann du Geboren wirst, wann du stirbst, wieviel Kinder du haben wirst und ob du arm oder reich sein wirst.
Und auch wen du heiraten wirst, aber in diesem Punkt bin ich mir nicht ganz sicher.
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?
Also das ist echt Schwachsinn, sorry!
Kann man echt nur mehr drüber lachen!
Gott weiß nur bestimmte Sachen willst du mir weiß machen!
Traurig...echt
Denken dann schreiben
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Ja aber du kannst du Einstellung von den Menschen die in den islamischen Ländern leben, besonders in dem arabischen Teil, nicht mit der Einstellung der hier lebenden Menschen vergleichen.
Ich habe Freunde die in arabischen Ländern Praxissemester gemacht haben oder einer hat im Sudan für sein Vaters Firma Wasserlöcher gegraben. Sie haben mir erzählt wie es dort ist.
Die Menschen führen ein ganz anderes Leben als hier.
Sie richten ihr Leben nach Gott.
Gott ist ihr Mittelpunkt, sie beten sehr viel
und reden auch viel über Gott.
Religion wird sehr ernst genommen.
1000000000 mal ernster als hier.
Deswegen ist es normal dass man so reagiert.
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Albin Eser:
"Dem unmittelbaren und ausschließlichen Schutz des religiösen Friedens, wie er für die praktische Achtung und Entfaltung von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften von existentieller Bedeutung ist, dienen im Grunde nur die im Jahre 1969 neugefaßten §§ 166, 167 StGB, in denen die Beschimpfung eines Bekenntnisses, einer Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, die Störung des Gottesdienstes oder einer Weltanschauungsfeier und das Verüben beschimpfenden Unfugs an diesbezüglichen Orten mit Strafe bedroht wird."
Quelle: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/3908/
§ 167
Störung der Religionsausübung
(1) Wer
1.den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
2.an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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