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gibt es eine kopfbedeckung in der bibel wie bei den muslimen












@ nasruddin, mein Freund

Hat dein Esel durchfall, dass du so schlecht gelaubt bist?

Lieben Gruß
Josefin
@salam,
Zitat:
Hier jezz einige sachen aus der bibel

Mal gleich zur Klarstellung. Was in der Bibel angeblich zu finden ist oder nicht, hat für mich genausowenig Bedeutung, wie der Inhalt des Korans.
Zum anderen ist es bezeichnend, wenn die Verteidigungsstrategie darauf hinausläuft, dass man mit den Finger zeigt und sagt, da ist es aber noch schlimmer. Das ändert nämlich am Grundtatbestand rein gar nichts.
Zitat:
der koran ist bis heute noch ein beweis für die menschheit

Was soll er beweisen?

@al-mansur,
Zitat:
Eine Ansicht von Dir, weil es Dir so passt...was bedeutet denn Grundgesetz? Man könnte genauso gut alles durch Urteile außer Kraft setzen

Du hast die Entscheidung definitv nicht gelesen, jedenfalls nicht verstanden.
Das Urteil des Verfassungsgerichtes hatte doch der Klägerin - also der Kopftuchträgerin- zunächst einmal Recht gegeben, weil damals keine Grundlage für die Nichteinstellung der Lehrerein gegeben war.
Zitat:
Wenn ich etwas im Grundgesetz verankere, deswegen um es durch ein Urteil zu wiederrufen?

Das beweist, du hast nicht mal den Tenor des Urteiles gelesen. Sich aber dann mit völligen Fehlinformationen aufblähen.

Zitat:
Der Hijab ist nun mal Pflicht im Islam..das gehört zur Religion!

Was aber unter Muslimen wohl gar nicht unumstritten ist.
Zitat:
Das Grundgesetz wird nicht richtig, in der Religionsfrage, befolgt!

Der Experte spricht!
Es wird immer wieder gerne behauptet, man dürfe nicht mit Kopftuch arbeiten -was definitiv nicht stimmt - um es mal auf den Punkt zu bringen -das ist gelogen! Das sog. Kopftuchurteil bezieht sich auf Beamte - hier gelten ganz besondere Regeln, denen sich derjenige, der Beamter werden möchte, zu unterwerfen hat.
Zitat:
Wo hat er was Wörtlich gesagt?


Die Quelle hätte ich auch gern, welches Hadith, welches Buch? Und wenn es stimmt, warum haben dann die meisten Muslimas nur Kopftücher und keine Burkas?

Zitat:
Das hat niemand behauptet - man sollte nur nicht von Religionsfreiheit reden, wenn dies aus dem hinterhalt außer Kraft gesetzt wird.


Beschäftige dich mit der praktischen Konkordanz und lies das Urteil wirklich. Was du hier ablieferst zeugt von einem absolut mangelnden Verständnis des deutschen Rechtssystems.

Zitat:
Islam Gewalt? Ja? Na dann schau mal hier:
Lukas Evangelium 19/27 Doch meine Feinde, die nicht wollten, dass ich ihr König werde - bringt sie her und macht sie vor meinen Augen nieder! >>> das hat übrigens Jesus gesagt!


Whoooo die Lüge hast du toll vom Wahabiten Vogel kopiert. Lies mal die Stelle nach, das ist Teil eines Gleichnisses. Übrigens war das sogar Vogel dann so peinlich das er eine Entschuldigung geheuchelt hatte.

Zitat:
Du weis nicht einmal unter welchen Bedingungen so etwas druchgeführt wird und willst Dich hier über Islam unterhalten?


Ich schon, und mir ist bis heute noch nicht klar, wieso die Bestätigung des jüdischen Religionsgesetzes in einem muslimischen Staat dann zur Steinigung im islamischen Recht geführt hat, wo der Koran doch von einer anderen Strafe spricht. Wie war das? Bida?

Zitat:
Hör auf Mensch, sonst bekomme ich noch Auschlag von Deinem rum gesültze!


Ich denke eine Sperrung deines Accounts und dieses Themas sollte dann langsam in die Wege geleitet werden.
Fortsetzung:
Das Verfassungsgericht führt hierzu kurz gefasst aus:
Ausgangspunkt des Falles ist nicht die Frage der Zulässigkeit des islamischen Kopftuchs, sondern der persönlichen Eignung zur Einstellung als Beamtin. Dabei geht es um eine Prognose künftigen Verhaltens in Bezug auf die Erfüllung der beamtenrechtlichen Pflichten.
Eine beamtete Lehrerin kann sich daher auch mit Kopftuch durch ihr Gesamtverhalten als weltanschaulich-religiös unparteiisch erweisen, das Kopftuch ist nicht automatisch ein Hindernis bei der Erfüllung der Dienstpflichten. Der Staat muss sich dann das persönliche Kopftuch nicht zurechnen lassen. Eine Verleugnung der eigenen Überzeugung des Lehrers könne man nicht verlangen.
Wenn der jeweilige Landesgesetzgeber (Kulturhoheit der Länder, Landesbeamtenrecht) meint, z. B. angesichts der speziellen weltanschaulich-religiösen Verhältnisse ein generelles vorbeugendes Verbot des Tragens von islamischen Kopftüchern unabhängig von der Person der Trägerin verfügen zu sollen, dann kann er das mit verfassungskonformer Begründung tun, muss aber ein förmliches Gesetz erlassen, weil es sich um eine für das Schulverhältnis wesentliche Einschränkung handelt.

Das Urteil hat also einen völlig andern Inhalt, als du hier propagieren willst.

Zitat:
Zitat:
Man soll sich als wandelndes Zelt verkleiden.

Das ist schon mal eine Beleidung!

Ja man kann sich in seiner beleidigt-sein-Kultur auch manchmal echt verirren.
@flip,
Zitat:
Nein, kann man nicht, die ersten 20 Artikel des dt. GG sind unabänderbar - nicht mal durch eine absolute Mehrheit können die ersten 20 Artikel abgeändert werden.

Das ist nicht ganz zutreffend. Selbstverständlich können diese Artikel geändert werden, nur der Weseninhalt der Grundrechte darf nicht angetastet werden.
Zitat:
Das Grundgesetz beinhaltet nicht nur die Religionsfreiheit sondern allerlei andere wichtige Dinge. Insofern muss man aufpassen, dass unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit nicht andere Grundrechte ausgespielt werden.

Die Religionsfreiheit ist hier nicht der entscheidende Aufhänger, sondern die Frage des weltanschaulichen Neutralitätsgebotes des Staates und die besondere Stellung eines Beamten als Träger hoheitlicher Aufgaben.
Zitat:
Ausgangspunkt des Falles ist nicht die Frage der Zulässigkeit des islamischen Kopftuchs, sondern der persönlichen Eignung zur Einstellung als Beamtin. Dabei geht es um eine Prognose künftigen Verhaltens in Bezug auf die Erfüllung der beamtenrechtlichen Pflichten.

...


Angeblich hat er das doch schon gelesen.

Zitat:
Das Urteil hat also einen völlig andern Inhalt, als du hier propagieren willst.


Das steht aber auf seinen Islamseiten anders. Menno...

Zitat:
Das ist nicht ganz zutreffend. Selbstverständlich können diese Artikel geändert werden, nur der Weseninhalt der Grundrechte darf nicht angetastet werden.


An sich können nur Art. 1 und 20 GG nicht geändert werden, der Rest schon, aber es muss immer in derem Sinne sein. Was ich nie verstand ist warum Art. 79 III da nicht mit einbezogen ist. Aber ich nehme an das ist juristisch irgendwie hingemauschelt das es so ist. Wahrscheinlich hab ich es verdrängt.
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