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| Astrella, es ist halt so, dass man die Gebote nicht ändern darf! Ein Muslim muss sich daran halte, ist halt so!
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? Was willst Du jetzt damit erreichen? Das Grundgesetz? Welches Grundgesetz? Religionsfreiheit? *hüstel* Aber nicht mit Kopftuch in die Schule gehen dürfen, bzw., arbeiten dürfen? *nochmal hüstel*
Ja...naklar, man muss sich anpassen...dann sollte das Grundgesetz ausführlich durchdacht werden! |
Und da wundern sich Muslime das sie vom Verfassungsschutz überwacht werden.
Desweiteren weist das 'Kopftuchurteil' keinerlei Konflikte mit dem Verfassungsrecht auf.
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| Desweiteren weist das 'Kopftuchurteil' keinerlei Konflikte mit dem Verfassungsrecht auf. |
Eine Ansicht von Dir, weil es Dir so passt...was bedeutet denn Grundgesetz? Man könnte genauso gut alles durch Urteile außer Kraft setzen...Tobias..das enzieht sich jeder Logik! Da stekct null Lokig dahinter, aber null!
Wenn ich etwas im Grundgesetz verankere, deswegen um es durch ein Urteil zu wiederrufen? Der Hijab ist nun mal Pflicht im Islam..das gehört zur Religion! Man kann hier alles rein schreiben was man will. Das Grundgesetz wird nicht richtig, in der Religionsfrage, befolgt!
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Hallo,
"Man könnte genauso gut alles durch Urteile außer Kraft setzen"
und
"Wenn ich etwas im Grundgesetz verankere, deswegen um es durch ein Urteil zu wiederrufen? "
Nein, kann man nicht, die ersten 20 Artikel des dt. GG sind unabänderbar - nicht mal durch eine absolute Mehrheit können die ersten 20 Artikel abgeändert werden.
"Der Hijab ist nun mal Pflicht im Islam..das gehört zur Religion! "
Ich denke, das geht au soweit in Ordnung - solange es freiwillig ist - im Staatsdienst sieht es wieder anders aus, denn dort muss Neutralität bewahrt werden.
"Man kann hier alles rein schreiben was man will. Das Grundgesetz wird nicht richtig, in der Religionsfrage, befolgt!"
Das Grundgesetz beinhaltet nicht nur die Religionsfreiheit sondern allerlei andere wichtige Dinge. Insofern muss man aufpassen, dass unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit nicht andere Grundrechte ausgespielt werden.
Adios
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| Eine Ansicht von Dir, weil es Dir so passt...was bedeutet denn Grundgesetz? Man könnte genauso gut alles durch Urteile außer Kraft setzen...Tobias..das enzieht sich jeder Logik! Da stekct null Lokig dahinter, aber null! |
Wie viele Semester Verfassungsrecht? Anscheinend keine... Das Urteil des BVerfGG könnte nur geändert werden wenn es verfassungswidrig ist, was es aber nicht ist. Einige Passagen des GG können eben nicht geändert werden.
| Zitat: |
| Wenn ich etwas im Grundgesetz verankere, deswegen um es durch ein Urteil zu wiederrufen? Der Hijab ist nun mal Pflicht im Islam..das gehört zur Religion! Man kann hier alles rein schreiben was man will. Das Grundgesetz wird nicht richtig, in der Religionsfrage, befolgt! |
Praktische Konkordanz...
Hast du das Urteil mal gelesen?
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