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@red rose,
die Polizisten haben definitiv unrecht!
Seit März 2007 steht auch das Nachstellen unter Strafe. Und nach dem was du hier geschildert hast, dürfte dieser Tatbestand erfüllt sein.
Der einschlägige § 238 StGB setzt voraus, dass der Täter „
einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1.seine räumliche Nähe aufsucht,
2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln der sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
.......
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Soweit du Strafanzeige erstattest und Strafantrag stellst, ganz wichtig, weil der hier einschlägige § 238 Abs. 1 StGB ein Antragsdelikt ist, müssen die Herren tätig werden.
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| Zitat: |
irgendwie gelesen dass so eine einstweilige Verfügung (ich glaub das meinst du? !) eine zivile Sache sein soll und man dafür selbst aufkommen muss? !
Oder red ich jetzt Mist? |
Da hast du prinzipiell recht. Es handelt sich um eine zivilrechtliche Unterlassungsverfügung. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast oder aufgrund deiner Einkommens -und Vermögensverhältnisse keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, musst du die Kosten erst mal vorlegen. Unterliegt der Spinner im Prozess, bekommt er die Kosten auferlegt. Das kann aber ein wertloser Titel sein, wenn er kein Geld hat, wird man bei ihm auch nichts holen können, was dann dazu führt, dass du auf deinen Kosten sitzen bleibst.
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Naja ich warte jetzt ab was das Treffen bringt, und sonst geh ich zur Polizei und mach ne Anzeige, wie du meintest!
Mit der Unterlassungsverfügung das lass ich mal lieber sein, bin auch noch Schülerin, das kann ich mir nicht leisten.
Danke aber für deine Hilfe
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@redrose,
als Schülerin käme durchaus Prozesskostenhilfe in Betracht (kommt auf die näheren Lebensumstände an, ob z.B. Elterneinkommen zu berücksichtigen wäre), d.h. die Staatskasse übernimmt in so einem Fall die Kosten.
| Zitat: |
Naja ich warte jetzt ab was das Treffen bringt, und sonst geh ich zur Polizei und mach ne Anzeige, wie du meintest!
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Also ich würde ja vom Treffen dringenst abraten, aber musst du selbst wissen. Macht im Zweifelsfall aber deine Argumentationskette schwach, weil du selbst Kontakt zu ihm aufgenommen hast.
Und so wie du den Wahnsinnigen beschreibst, wirst du ihn definitiv nicht zur Vernunft bringen können. Meine Erfahrung sagt - verschwendete Zeit und Nerven!
Und von der Polizei nicht abwimmeln lassen, die haben nur keinen Bock auf solche Sachen.
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Ja ich weiß, aber ich kann einfach nicht abwarten bis er das nächste mal vor der Tür steht und versucht die einzutreten, und dann braucht die Polizei wieder 15 Minuten und dann ist er aber schon drin!
Und dass die Polizei keinen Bock hat, kommt mir auch ganz so vor
Die haben nicht mal seinen Namen oder irgendwas notiert, obwohl ich den ja wusste!
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