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Nene ich lebe noch
Ja aber es ist so ich nehme 2 Freunde mit die mir im Notfall natürlich helfen würden!
Ich hab ihm gestern gesagt dass wir uns Dienstag treffen und da hat er dann auch Ruhe gegeben.
Der ist auch nicht so ein klassischer Stalker, der jeden Tag 50 mal anruft, sondern der hat so seine Phasen.
Also ich muss mich mit dem treffen, er meinte sonst gibt er nie Ruhe und er will nur dass ich ihm das ins Gesicht sage was ich ihm am Telefon gesagt hat.
Wenn er danach immernoch Stress macht, dann muss ich entweder nochmal zur Polizei (obwohl ich nicht glaube dass die was machen), oder ich muss dem mal ne echte Abreibung verpassen lassen... Ich weiß ist nicht sie feine englische Art aber anders weiß ich dann auch nicht weiter
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Jawoll du bist da!
Mach das Ist glaube ich (wie schon gesagt) das richtige
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@red rose,
| Zitat: |
| Wenn er danach immernoch Stress macht, dann muss ich entweder nochmal zur Polizei (obwohl ich nicht glaube dass die was machen |
Die müssen! Du stellst schlicht Strafantrag nach § 238 Abs. 1 StGB. Dann müssen sie tätig werden.
Wirkungsvoller ist aber eine Unterlassungsverfügung.
| Zitat: |
| oder ich muss dem mal ne echte Abreibung verpassen lassen... |
Ganz schlechte Idee, weil er ziemlich sicher auf den Dreh kommt, dich anzuzeigen - und Selbstjustiz ist halt einfach verboten.
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@nekilotte:
Das Problem ist, die Polizei WAR ja bei mir, und die meinten solange er mir nicht mit Mord oder so droht oder mich schlägt oder sowas machen die NIX!
Und ich habe schon im Internet geguckt, was man da machen könnte, habe aber irgendwie gelesen dass so eine einstweilige Verfügung (ich glaub das meinst du? !) eine zivile Sache sein soll und man dafür selbst aufkommen muss? !
Oder red ich jetzt Mist?
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