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| Wenn er tatsächlich ein klassischer Stalker ist, wird ihn ein Treffen nur in seinem Wahn bestärken, dass du ihn in Wirklichkeit liebst. |
Also irgendwie musste ich da lachen
Ja, wie krank muss man sein, wenn man jemanden nach dem 1. Date lieben kann...
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Klingt erst mal lustig, weil so ein Typ natürlich einen riesigen Dachschaden hat. Für den Betroffenen ist das leider nicht so lustig, weil man so eine Person im Vorfeld möglicherweise schlecht einschätzen kann.
Und das Phänomen ist leider auch nicht selten.
Ich kann Betroffenen immer nur raten, sofort mit allen gebotenen Mitteln dagegen vorzugehen.
Durch gutes Zureden wird es nämlich oft nur noch schlimmer.
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Ja klar, ich habe mich ja zuerst über meine langweiligen Ferien beschwert, jetzt is aber echt Action pur angesagt!
Am Anfang war er auch lieb und nett, aber dann war er einfach nur noch krank...
Aber wenn ich jetzt zur Polizei gehe, dann werden die eh nichts machen. Da muss doch immer erstmal "was passieren"
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| Aber wenn ich jetzt zur Polizei gehe, dann werden die eh nichts machen. Da muss doch immer erstmal "was passieren" |
Das würde ich nicht vermuten. Bzw. dann musst du den Beamten die Hölle heiß machen.
Seit dem 31.03.2007 ist der neue § 238 StGB als Stalking-Straftatbestand in Kraft getreten.
Zugegeben der Schwachpunkt des neuen Stalking - Straftatbestand besteht eindeutig darin,dass jede Handlung des Täters eine bestimmte Schwelle erreicht bzw. darüber hinaus gegangen sein muss. § 238 StGB setzt voraus, dass der Täter „
einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1.seine räumliche Nähe aufsucht,
2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln der sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
.......
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das könnte aber in deinem Fall durchaus bereits vorliegen.
Für das Erwirken einer einstweiligen Verfügung reicht das, was du geschildert hast allemal. Das musst du aber zivilrechtlich vor dem zuständigen Amtsgericht beantragen. Dafür ist die Polizei nicht zuständig, muss dich aber auf diese Möglichkeit hinweisen.
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Am Anfang war er auch lieb und nett, aber dann war er einfach nur noch krank...
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Typisches Verhalten. Wie gesagt, jede gut gemeinte Auseinandersetzung wird wahrscheinlich alles nur schlimmer machen.
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@red_rose
Du musst zur Polizei!
Da führt kein Weg dran vorbei!
NEIN es muss nix passieren!
Sobald die was von Stalker hören müssen sie handeln. Und du bist ja eine junge hübsche Frau, die glauben dir das schon! Sie müssen dir das glauben, so lange sie kein Gegenteil ermittelt haben!
Wenn der mal vor deiner Wohnung lauert? Also sowas musst du gleich unterbinden indem du die Polizei verständigst...
Wenn du dich schämst sowas der Polizei zu melden ist das unbegründet, es geht immerhin um deine Sicherheit!
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