Und wieso wird dann die Steinigung genau beschrieben ?
In meinem Koran steht nichts vom Steinigung drin.
LG
Das islamische Recht lässt die Todesstrafe als eine unter mehreren Strafmöglichkeiten zu. Aber es besteht keine Einigkeit darüber, wann und ob die Todesstrafe anzuwenden ist. Die Anwendung der Todesstrafe ist nicht zugleich mit einer Verurteilung durch den Islam verbunden und so stellt sich für Moslems die Frage, wann und ob diese anzuwenden ist. Es gibt in moslemischen Rechtskreisen und Gesellschaftsschichten unterschiedliche Auffassungen über die Verhängung der Todesstrafe.
Der Koran sagt: "Tötet die von Gott geheiligte Seele nicht, außer es ist gerechtfertigt"
Bei mir steht es drin, das Töten eine Totsünde ist, desweiteren denk ich mal, wenn es jetzt bsp.:
Wenn jemand nachts alleine draußen Unterwegs ist und jemand greift ihn mit ein Messer an, er versucht sich zu verteidigen um sein eigenen Leben zu retten und hat dadurch unbeabsicht ihn getötet, dafür besteht keine Sünde, den es geschah nicht mit reinem Absicht.
LG
Liebe Red Rose. Im Koran steht wirklich nichts von Steinigung. Dabei handelt es sich meiner Meinung nach um eine Fehlinterpretation eines Hadith. In dem Hadith ging es nämlich um jüdische Ehebrecher und nach jüdischem Religionsrecht werden diese Gesteinigt. Nach muslimischen Recht gibt es Peitschenhiebe.
Aber durch die Fehlinterpretation verstößt man heute gegten halt gegen den Koran. Aber wie du sagst ist eine Todesstrafe nach dem Koran möglich, aber nicht nötig.