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Hallo zusammen!
Habe da mal eine ganz allgemeine Frage zur Fastenzeit: Es steht ja im Kitab-i-Aqdas:
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Gott hat die Frau für die Dauer der Monatsregel vom Pflichtgebet und vom Fasten befreit
(Baha'u'llah, Kitab-i-Aqdas) |
Bei den Muslimen ist die Frau, wenn sie ihre Monatsregel hat, auch vom Fasten befreit, aber meine muslimischen Freundinnen sagen, dass sie die "verlorenen" Tage im Ramadan irgendwann unter dem Jahr wieder nachholen müssen, also sie fasten dann einfach an anderen Tagen...
Ist das bei uns auch so, dass wir das dann nachholen müssen oder sind wir im Falle des Falles wirklich davon befreit und haben keine "Schuld" vor Gott? (vorausgesetzt, wir folgen dem weiteren Verlauf der Anweisung Bahá´u´lláhs:
| Zitat: |
Statt dessen preise sie nach ihren Waschungen Gott, indem sie zwischen dem Mittag eines Tages und dem folgenden fünfundneunzigmal spricht: "Verherrlicht sei Gott, der Herr des Glanzes und der Schönheit." So ist es verordnet in dem Buche - gehörtet ihr doch zu denen, die begreifen!
(Baha'u'llah, Kitab-i-Aqdas)
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??? )
Wünsch euch was!
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| 95 mal! soviel? - warum das?
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Liebe Nora,
also ich bin ja keine Frau und habe mich deshalb nie so intensiv damit beschäftigt. Aber ich will einmal versuchen zu antworten.
Gott hat die Frau für die Dauer der Monatsregel vom Pflichtgebet und vom Fasten befreit.
Bahá'u'lláh, Kitáb-i-Aqdas Kapitel 13
Ich verstehe das so das die Frau komplett befreit ist, bis auf die von dir genannten Bedingungen. Da gibt es keine "Schuld" mehr. Die Fastenzeit hat einen klar festgesetzten Ramen und das ganze Fasten ist Symbolisch.
Glücklich seid ihr, daß ihr dem Gebote Gottes gehorcht und das Fasten in der heiligen Zeit gehalten habt; denn körperliches Fasten ist äußeres Zeichen geistigen Fastens, es ist ein Symbol für Selbstzucht, dafür, daß man sich aller Triebe des Selbstes enthält, die Merkmale des Geistes annimmt, vom Himmelsodem weggetragen wird und an der Liebe Gottes Feuer fängt.
Abdu'l-Bahá, Briefe und Botschaften 35:2
Fasten außerhalb des Fastenmonats ist erlaubt, aber es basiert auf einen eigenen Wunsch oder du hast eben ein besonderes Ziel:
FRAGE: Ist es erlaubt, zu einer anderen Zeit als im Monat Alá zu fasten? Ist es gültig und annehmbar, wenn jemand für ein solches Fasten ein Gelübde abgelegt hat?
ANTWORT: Das Gesetz des Fastens wurde bereits offenbart. Gelobt aber jemand Gott eines Wunsches oder eines Zieles wegen ein Fasten, so ist dies erlaubt, heute wie ehedem. Gott, erhaben sei Seine Herrlichkeit, wünscht indessen, daß Versprechen und Gelübde auf Ziele gerichtet sind, die für die Menschheit von Nutzen sind.
Bahá'u'lláh, Kitáb-i-Aqdas, Fragen und Antworten 71
Was aber nicht heißt das du nicht trotzdem fasten dürftest:
Das Universale Haus der Gerechtigkeit stellt klar, daß die Vorschriften im Kitáb-i-Aqdas, die von Pflichten befreien, Freistellungen und keine Verbote sind. Jedem Gläubigen steht es deshalb frei, vom Dispens Gebrauch zu machen, wenn er es wünscht. Das Universale Haus der Gerechtigkeit rät jedoch, diese Entscheidung mit Weisheit zu treffen und sich dessen bewußt zu sein, daß Bahá'u'lláh diesen Dispens aus gutem Grunde gewährt hat.
Kitáb-i-Aqdas, Erläuterungen 20
Aber vielleicht fragst du am Besten mal eine Bahá'í. Liebe Grüße, Tobias
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Lieber Sakon,
die 95 hat in der Bahá'í-Religion eine besondere Bedeutung. Zu beachten ist hier auch das 5*19 = 95 ist und auch die 5 und besonders die 19 eine große Bedeutung haben.
Übrigens soll auch jeder Bahá'í jeden Tag den Größten Namen 95mal rezitieren.
Liebe Grüße, Tobias
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| Übrigens soll auch jeder Bahá'í jeden Tag den Größten Namen 95mal rezitieren. |
Warum das? ERsatz für's Rosenkranzgebet? (Sollt ein Scherz sein... )
Gruß
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