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Vom Ausgangslink auf Seite 1 diesen Threads ausgehend, habe ich eine Seite gefunden, in der über
Kapitalismus, Säkularisierung und Islam
aufgeklärt wird.
http://www.taz.de/index.php?id=arch.....&dig=2004/03/06/a0341
http://www.igmg.de/nachrichten/komm.....arisierung-und-islam.html
entnommen der quelle:
säkularisierung im islam
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| Webers Argumentation in der Säkularisierungsfrage zielt jedoch nicht darauf ab, dass – wie Nietzsche es einst formuliert hatte – Gott tot ist, sondern vielmehr im Gegenteil, dass moderne Gesellschaften sowohl auf individueller als auch auf kollektiver Ebene zahlreiche Gottheiten produzieren, von denen keiner einen Absolutheitsanspruch erheben kann, so dass „jeder Mensch sein eigener Gott ist“[6]. Die Anhäufung und Spezialisierung von Wissen führt demnach gezwungenermaßen zu etlichen Weltbildern, von denen keines als das einzig Wahre mehr postuliert werden kann.[7] |
| Zitat: |
| Selbst in den verschiedenen Teilen der islamischen Welt haben sich Industrialisierung und Säkularisierung unterschiedlich entwickelt. Dennoch gibt es unter ihnen viele Parallelen und Vergleichsmöglichkeiten, zumal Säkularisierungsprozesse in der gesamten islamischen Welt im Wesentlichen die Folge einer Übertragung von Kapital und Macht des Westens in die islamische Welt seit 1800 waren.[16] |
Hier ist offensichtlich, daß sich weltweit ein Prozeß vollzieht, der nicht mehr aufzuhalten ist.
| Zitat: |
| Die nun in der islamischen Welt beobachtbare allmähliche Herauslösung der Religion aus den Bereichen Recht, Bildung und Politik deutet demzufolge darauf hin, dass die strukturelle Säkularisierung im allgemeinen zwar unterschiedlich stark jedoch kontinuierlich ablief. Speziell für die Rechtssysteme bedeutete dies, dass lokales Straf- und Zivilrecht vom westlich geprägten zunächst eingegrenzt und schließlich direkt verdrängt wurden. 1870 war dieser Prozess beispielsweise im Britisch Indien so weit fortgeschritten, dass die Scharia für nichts Anderes mehr Geltung hatte als für das Personenrecht, das heisst für Rechtsfragen im Zusammenhang mit Heirat, Scheidung und Erbschaften. Die von Max Weber als „Kadi-Justiz“[18] bezeichnete, keine rationalen Entscheidungsregeln kennende Form der Rechtsprechung wurde schrittweise durch die englische Lehre von der Billigkeit und den bindenden Präzedenzfällen ersetzt.[19] |
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