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Also so weit ich weiß,
kann man auch zum Jugendamt gehen, um dort sein Besuchsrecht (Umgangsrecht) einzufordern und zu klären.
Es dein Recht und das Recht der Kinder, das ihr Kontakt habt.
Laß dich nicht unterkriegen
Liebe Grüße, Simone
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Lieber Martin,
ich drücke dir im Stillen die Hand. Da ich bei der Justiz arbeite, kannst du mich gerne fragen, wenn du rechtliche Probleme hast.
Wollt ihr euch denn scheiden lassen? Oder ist es bereits soweit?
Wenn ich dir in dem Bezug irgendwei helfen kann, sag einfach bescheid.
Viel Kraft. Ich schließe dich in meine Gebete mit ein.
Fühl dich gedrückt.
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Danke Ihr allen!
Solution_1, nein ich kann keine Kostenübernahme geltend machen, ich hab ein Grundstück von meiner Mutter geerbt.
Es war einfach so:
Meine Frau war schon immer lesbisch, aber sie brauchte einen Mann zu Kinder Zeugen. Nun hab ich meine Aufgabe erfüllt und sie nahm sich eine Frau. Das ging zwar bereits auseinander, aber sie sucht sich jetzt eine Neue. Und da sie nichts zugibt, lässt sich da auch nichts machen, denn ich hätte meine Kinder gerne die Zeit, die sie jetzt meine Frau hat.
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Es sind doch nicht ihre Kinder, sondrn EURE.
Hat sie das alleinige Sorgerecht, oder warum musst Du jetzt um den Umgang so kämpfen?
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Natürlich sind es unsere Kinder, Astrella.
Ich könnte jederzeit in den Kindi gehen und meine Aina mitnehmen, dann müsste meine Frau kämpfen um die Kinder. Aber ich lasse mich nicht auf dieses Niveau herunter. Kinder als Waffen einzusetzten. Das werden sie ja doch früher oder später erkennen und dann fühlen sie sich missbraucht.
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