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Anrecht auf Besitz







    Der Islam sieht in der Frau, egal ob sie ledig oder verheiratet ist, ein Individuum mit
    eigenen Rechten, mit einem Anrecht auf Besitz und dem Recht, über ihren Besitz und
    Verdienst ohne jegliche Bevormundung (durch ihren Vater, Ehemann oder irgend jemand
    anderen) zu verfügen. Sie hat das Recht, zu kaufen und zu verkaufen, Geschenke und
    Almosen zu geben und sie kann ihr Geld ausgeben, wie sie will. Der Bräutigam gibt der
    Braut eine Mitgift zu ihrem eigenen Gebrauch und sie behält eher ihren eigenen
    Familiennamen, als den ihres Gatten anzunehmen.
    Der Islam ermuntert den Ehemann, seine Frau gut zu behandeln, wie der Prophet (a.s.)
    sagte: “Die besten unter euch sind die, die am besten zu ihren Frauen sind. “
    Mütter im Islam werden überaus verehrt. Der Islam befiehlt, sie bestens zu behandeln.
    Ei Ein Mann kam zum Propheten (a.s.) und sagte, “Oh Gesandter Gottes! Wem von
    den Menschen sollte ich Gesellschaft leisten?“ Der Prophet (a.s.) sagte: “Deiner
    Mutter. “ Der Mann sagte: “Wem dann?“ Der Prophet (a.s.) sagte: “Dann deiner
    Mutter.“ Der Mann fragte weiter: “Wem dann?“ Der Prophet (a.s.) sagte:
    “Dann deiner Mutter. “ Der Mann fragte wieder: “Wem dann?“ Der
    Prophet (a.s.) sagte: “Dann deinem Vater. “
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