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Bewerbungsfotos auf der Homepage können Urheberrecht verletzen
Wer sein Bewerbungsfoto, das ein Profifotograf gemacht hat, auf der eigenen Homepage veröffentlicht, verletzt das Urheberrecht des Fotografen – wenn dieser nicht explizit sein Einverständnis gegeben hat. Das hat das Landgericht Köln in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.
Zu jedem Bild müssen die Rechte angefragt werden. Das gilt auch für privat geschossene Fotos!
http://www.bild.t-online.de/BTO/tip.....ldrechte,geo=2480656.html
Also ich finde man kanns auch maßlos übertreiben :zeter: :zeter: :zeter: :zeter: :zeter: , jetzt dürfte man nicht einmal Bilder die man von sich durch einen Fotografeb machen läßt ohne dessen Erlaubnis online stellen.
:zeter: :zeter: :zeter:
Ist doch ein dummfug das Urheberrecht für so etwas :zeter: :zeter:
Also auch vorsichtig bei Hochzeitsfotos die ihr online stellt, hat der Fotograph dies nicht erlaubt, kann es ärger geben, aber wen die personen die mit auf den Bildern sind nicht ihre Erlaubnis geben kann das teuer werden.
Also müsste man jede Person die auich nur auf einem Urlaubsfoto zufällig auf dem Bild zu sehen ist, um erlaubnis fragen, ob man seine Bilder online stellen darf.
das ist doch schachsinn hoch drei :zeter: :zeter: :zeter:
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