|
|
|
Hallo Shanti
| Zitat: |
es ist so das es nicht im Koran steht, deshalb wird sie ja auch nicht aufgefordert und das bedeutet wiederum das sie keine zeugen bringen muss oder wie siehst du das? |
ich denke du sprichst 4:15 an:
4:15 Und wenn welche von euren Frauen Unziemliches begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließet sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg eröffnet.
Das ist ein ganz andere Sachverhalt, denn dort geht es ja explizit um die Frauen. Wobei man sich natürlich auch darüber streiten kann was "unziemliches " bedeutet: Es geht also darum, dass eine Frau nicht einfach eingesperrt werden kann, wenn ihr sowas nachgesagt wird, sondern es 4 Augenzeugen braucht um eine Frau einzusperren. 4 Augenzeugen zu finden wir kaum möglich sein, denn wer lässt andere schon zuschauen wenn er/sie z.B. Ehebruch begeht. Für den Mann braucht es natürlich keine Zeugen, denn es steht ja hier auch nichts geschrieben, dass ein Mann eingesperrt werden könnte. Oder denkst du, das ein Mann bestraft würde für Ehebruch, ohne dass es überhaupt Beweise gibt? Da wäre es ja ein leichtes für jede Frau den Mann zu beschuldigen.
Falls du nicht 4:15 gemeint hast, sondern vielleicht Scheidung , da haben beide die gleichen Rechte so viel ich weiß.
Frieden
Kiki
|
|
|