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Ihre Sippe












@hana:



Zitat:
Naturreligionen
Eine allgemeine Aussage über die vielen teilweise sehr verschiedenen Naturreligionen ist kaum möglich.

Vielerorts, insbesondere bei matrilinear lebenden Völkern, gilt die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch als alleinige Angelegenheit der Frau oder ihrer Sippe und die Kindesväter haben kein Mitspracherecht. In einigen an Seelenwanderung glaubenden Naturvölkern wird ein Schwangerschaftsabbruch nicht als Tötung angesehen, sondern als Angebot an das Kind, zu einem besser geeigneten Zeitpunkt wiederzukehren. Die Ureinwohner Australiens und andere Nomadenvölker setz(t)en Abbruch gezielt zur Geburtenregelung ein


Hinduismus:
Zitat:
Hinduismus
In den Ländern des fernen Ostens war die Abtreibung bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Bewegungen des Kindes spürbar wurden (ungefähr ab dem 5. Monat), legal. In der Philosophie der Brahmanen hatte das Kind bis zu diesem Zeitpunkt keine Seele und konnte deshalb straflos zerstört werden. Sobald es sich jedoch selbständig bewegte, hatte es eine Seele, und eine Frau, die ihren Fötus dann noch abtrieb, musste wegen Kindesmord bestraft werden


Buddhismus:
Zitat:
Buddhismus
Da es als eine besondere Chance gilt, wenn man als Mensch geboren wird, lehnt der Buddhismus im Allgemeinen auch die Abtreibung ab. Eine Ausnahme ist Japan - hier ist Abtreibung 1947 aus bevölkerungspolitischen Gründen legalisiert worden. Im Laufe der Jahre hat sich ein eigenes Ritual herausgebildet, um den abgetriebenen Fötus, das Wasser-Kind, „zurückzubringen“ unter die Obhut des Bodhisattvas Jizo, bis die nächste Möglichkeit zur Geburt als Mensch da ist. In buddhistischen Ländern wird der Streit um die Abtreibung mit einem Trick gelöst: Man stellt das Wohlergehen der Kinder über das des ungeborenen Kindes.



Islam:
Zitat:
Im Islam gilt jeder einzelne Mensch als Geschöpf Gottes und als sichtbares Zeichen seiner Allmacht. Es liegt nahe, dann auch jeglichen Eingriff in das Leben eines Menschen abzulehnen.

Dennoch hat der Islam kein eindeutiges, unter allen Umständen durchgehaltenes «Nein» zur Abtreibung. Sie wird unter Hinweis darauf erlaubt, daß das werdende Kind noch so lange abgetrieben werden kann, bis die Seele in dessen Körper einzieht - über den exakten Zeitpunkt der «Beseelung» (nach dem 40., 80. oder 120. Tag) herrscht Uneinigkeit unter Theologen, Rechtsgelehrten und den einzelnen Rechtsschulen. Diese Fristen sind auf die Vorstellung zurückzuführen, daß das Ungeborene in der ersten Zeit seiner Entstehung keine Seele besitzt, sondern sie erst später empfängt (diese Vorstellung war schon in der Antike bekannt).




Zitat:
wer sagt den bitte dass ein Embryo keinen schmerz empfindet?
habt ihr schon mal gesehn was mit dem kind passiert wenn es weggemacht wird? wie sich das schlagen vom herz verändert?

ich sage euch es spürt den schmerz! dafür leg ich meine hand ins feuer!


Na, da würd ich aber aufpassen, dass Du Dich nicht verbrennst.

Zitat:
Ab der 8. Woche nach der Befruchtung können durch Reizung motorische Reflexbewegungen beim Embryo ausgelöst werden. Bewusste Reaktionen oder Wahrnehmungen des Fötus (z.B. Schmerzempfindungen) sind aber nicht vor der 22. Woche möglich, da die Hirnrinde des Foetus noch nicht funktionsfähig ist. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch noch keine regelmässigen Hirnströme festzustellen.

Für die Fähigkeit zu irgendwelchen Wahrnehmungen sind eine bestimmte minimale Zahl von Nervenzellen in der Hirnrinde, ein bestimmtes Entwicklungsstadium dieser Zellen und eine minimale Zahl von Synapsen Voraussetzung. Bei diesen setzt um die 24. bis 30. Woche eine rasante Entwicklung ein.

"Das Kleinhirn erreicht seine endgültige Form im 7. Monat. Die Umhüllung (Myelinisierung) des Rückenmarks und des Gehirns beginnt zwischen der 20. und 40. Schwangerschaftswoche. Diese und andere Entwicklungen des Nervensystems müssen stattgefunden haben, ehe der Foetus Schmerz empfinden kann" (Erklärung der Vereinigung der amerikanischen Frauenärzte). "Vor der 26. Woche ist die Hirnrinde nicht funktionsfähig. Deshalb ist es auf jeden Fall unzutreffend, von einer «Wahrnehmung» oder einer «bewussten Reaktion» des Foetus zu sprechen" (Maria Fitzgerald, Prof. für Neurobiologie, London).




Zitat:
und selbst wenn nicht hat man dann das recht ein leben zu töten?


Ja, dann darf man aber ein Tier auch nicht töten.
Noch dazu hat ja ein Tier beim Zeitpunkt seiner Schlachtung schon ein ausgebildetes Nervensystem, ist also zu Schmerzempfindung fähig.

Zitat:
ein mensch der gelähmt ist spürt den schmerz auch nicht und darf man ihn töten?

egal der spürt eh nix? gehts noch?


Da sprichst Du von einem selbständig lebensfähigen Menschen. Natürlich soll man ihn nicht töten.

Zitat:
ab wann lebt ein mensch? mit dem 1. herzschlag?



Das embryonale Herz beginnt jedenfalls erst in der 4. Woche zu schlagen.

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