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Hallo Pax,
Jeder kann sich da schnell selbst ein Bild machen.
Man vergleiche:
Die Kairoer (islamische) Erklaerung der Menschenrechte mit der allgemeinen Erklaerung der Menschenrechte bzw. der Europäische Menschenrechtskonvention.
Ein typischer Vergleich
Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam:
Artikel 2 d) Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert. Jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu schützen, und es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt.
Europäische Menschenrechtskonvention:
Artikel 3
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Artikel 2 d legitimiert die Hadd Strafen der Scharia, die z.T. schwere Koerperverletzung beinhaltet.
(Koerperverletzung = Gegenteil von körperliche Unversehrtheit)
LG
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