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Wahre Zivilisation












Herrscher und Untertanen

Baha'u'llah verbietet in nachdrücklichster Weise Tyrannei und Unterdrückung. In den Verborgenen Worten schreibt Er:

„O ihr Bedrücker auf Erden! Macht euch nicht der Unterdrückung schuldig, denn Ich habe gelobt, keines Menschen Ungerechtigkeit zu vergeben. Dies ist Mein Bund, den Ich auf der verwahrten Tafel unwiderruflich verkündet und mit Meinem Siegel der Herrlichkeit besiegelt habe.“

Wem die Formgebung und die Anwendung der Gesetze anvertraut ist, muß sich, wie Baha'u'llah sagt,

„fest an das Seil der Beratung halten und sodann beschließen und ausführen, was Sicherheit, Reichtum, Ruhe und Wohlfahrt des Volkes fördert. Denn wenn sie die Angelegenheiten anders bewerkstelligen, wird es in Uneinigkeit und Aufruhr auslaufen.“

Das Volk andererseits muß gesetzestreu und einer gerechten Regierung ergeben sein. Um bessere Zustände in den Angelegenheiten der Völker zu zeitigen, muß sich das Volk auf erzieherische Systeme und auf die Macht des guten Beispiels stützen und nicht auf Gewalttätigkeiten. Baha'u'llah spricht:

„In welchem Land sich auch diese Gemeinschaft befinden mag, der Regierung jenes Landes gegenüber muß sie Treue, Vertrauenswürdigkeit und Gehorsam erweisen.“

„O Volk Gottes! Schmücke deinen Tempel (Körper) mit dem Mantel der Vertrauenswürdigkeit und der Redlichkeit, alsdann hilf deinem Herrn mit den Heerscharen guter Taten und guter Sitten. Wahrlich, in Unseren Büchern, Sendschreiben und Tablets haben Wir euch Aufruhr und Streit verboten, und dabei hatten Wir nur eure Erhebung und Erhöhung im Auge.“
Ernennung und Beförderung

Bei Ernennungen darf nur die Eignung für die betreffende Stellung ausschlaggebend sein. Vor diesem obersten Gesichtspunkt muß alles andere, wie höheres Dienstalter, soziale oder finanzielle Stellung, Familienverbindung oder persönliche Freundschaft zurückstehen. Baha'u'llah sagt im Tablet Ishraqat:

„Das fünfte Ishraq (Glanz) ist das Vertrautsein der Regierungen mit den Verhältnissen der Regierten und die Verleihung von Amt und Würde nach Verdienst. Dieser Angelegenheit Beachtung zu schenken ist jedem Führer und Herrscher unbedingt zur Pflicht gemacht, auf daß vielleicht vermieden werden möge, daß sich Treulose die Stellungen der Vertrauenswürdigen aneignen oder Plünderer die Stellen der Wächter einnehmen.“

Es bedarf wohl kaum einer Überlegung, um zu zeigen, daß, wenn diese Grundsätze allgemein angenommen und verwirklicht werden, die Umwandlung unseres sozialen Lebens erstaunlich sein wird. Wenn jedem einzelnen die Stellung eingeräumt wird, für die er durch seine Talente besonders fähig ist, so wird er mit Herz und Seele bei seiner Arbeit sein und ein Künstler in seinem Berufe werden, zu seinem und der übrigen Welt unschätzbaren Segen.
Wirtschaftliche Probleme

Die Baha'i-Lehre betont mit den eindringlichsten Worten die Notwendigkeit der Neuordnung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen reich und arm. Abdu’l Baha sagt (Paris S.120ff):

„Die Ordnung der menschlichen Verhältnisse muß so sein, daß die Armut verschwindet, daß jeder weitmöglichst seinem Rang und seiner Stellung entsprechend an Behaglichkeit und Wohlergehen beteiligt ist.“

„Wir sehen unter uns einerseits Menschen, die mit Reichtümern überhäuft sind, und andererseits jene Unglücklichen, die mittellos verhungern, jene, die eine Anzahl stattlicher Schlösser besitzen, und jene anderen, die nicht wissen, wo sie ihr Haupt hinlegen sollen.“

„Die Sachlage ist verkehrt und muß geändert werden, doch muß die Heilung sorgfältig erfolgen. Sie ist nicht dadurch zu erreichen, daß man völlige Gleichheit unter den Menschen herstellt.“

„Gleichheit ist ein Hirngespinst. Sie ist völlig undurchführbar. Selbst wenn sich Gleichheit schaffen ließe, vermöchte sie nicht zu bestehen, und wenn ihr Fortbestand möglich wäre, so würde dadurch die ganze Ordnung der Welt vernichtet werden. Das Gesetz der Ordnung muß immer in der Menschenwelt walten. So hat es der Himmel, als er den Menschen erschuf, verordnet ...“

„Die Menschheit braucht, wie in einem großen Heer, einen General, Hauptleute, Unteroffiziere in verschiedenen Rängen, und Soldaten, jeden mit seinem eigenen Pflichtenkreis. Ränge sind zur Sicherung einer geregelten Ordnung durchaus nötig. Ein Heer vermag nicht nur aus Generälen oder Hauptleuten, oder nur aus Soldaten ohne Vorgesetzte zu bestehen ...“

„Da nun aber manche Menschen außerordentlich reich und andere beklagenswert arm sind, so bedarf es einer Ordnung, die diesen Stand der Dinge überprüft und bessert. Es ist ebenso wichtig, den Reichtum zu beschränken, wie auch die Armut zu begrenzen. Keines der beiden Extreme ist gut ...“

„Wenn wir sehen, daß Armut einen Zustand des Hungerleidens erreicht, so ist dies ein sicheres Zeichen, daß irgendwo Unterdrückung ist. Die Menschen müssen sich in dieser Frage rühren und nicht länger versäumen, Zustände zu ändern, die einen sehr großen Teil des Volkes ins Elend drückender Armut bringen. Die Reichen müssen von ihrem Überfluß abgeben, ihre Herzen erweichen und mitleidvolles Verständnis pflegen, indem sie sich um jene Beklagenswerten kümmern, denen es am Nötigsten mangelt.“

„Besondere Gesetze müssen erlassen werden, die sich mit diesen Gegensätzen des Reichtums und des Mangels befassen ...“

„Die Länderregierungen sollten dem göttlichen Gesetz entsprechen, das allen gleiches Recht gibt ... Nicht eher, als bis dies geschehen ist, wird Gottes Gebot befolgt sein.“
Der öffentliche Haushalt

Abdu’l Baha rät, daß, soweit möglich, jede Stadt, jedes Dorf oder jeder Bezirk mit der Verwaltung finanzieller Angelegenheiten innerhalb ihres eigenen Bereiches betraut werden und ihren gebührenden Teil zu den Ausgaben der Regierung beizutragen haben. Eine der hauptsächlichen Einnahmequellen soll in einer gestaffelten Einkommensteuer bestehen. Das Einkommen, das die notwendigsten Ausgaben eines Menschen nicht überschreitet, soll nicht besteuert werden. Aber in allen Fällen, wo das Einkommen die nötigen Existenzmittel überschreitet, soll eine Steuer erhoben werden. Der Prozentsatz der Steuer erhöht sich in dem Verhältnis, wie das Einkommen die notwendigen Existenzmittel übersteigt.

Wenn aber andererseits jemand durch Krankheit, Mißernte oder aus anderen Ursachen, für die er nicht verantwortlich ist, nicht imstande ist, ein Einkommen zu verdienen, das zur Deckung seines notwendigen Lebensbedarfs für ein Jahr reicht, so muß ihm der Teil, der ihm und seiner Familie zum Lebensunterhalt fehlt, aus öffentlichen Mitteln gewährt werden.

Es gibt aber noch weitere öffentliche Einnahmequellen, z.B. aus Vermächtnissen, Bergwerken, aufgefundenen Schätzen und freiwilligen Zuwendungen. Zu den Ausgaben der Gemeinde andererseits gehören die Mittel, die für die Unterstützung der Schwachen, der Waisen, der Tauben und Blinden, für Schulen und für die Erhaltung der Volksgesundheit aufzuwenden sind. Auf diese Weise ist für das Heil und das Wohlergehen aller gesorgt.
Freiwilliges Teilen

In einem Brief an die Zentralorganisation für einen dauernden Frieden, geschrieben im Jahr 1919, sagte Abdu’l Baha:

„Eine weitere Lehre von Baha'u'llah ist das freiwillige Teilen des Besitzes mit anderen Menschen. Dieses freiwillige Teilen ist größer als Gleichheit und besteht darin, daß der Mensch sich selbst nicht den andern vorziehen, sondern vielmehr sein Leben und seinen Besitz für andere opfern soll. Dies sollte aber nicht zwangsweise eingeführt werden, so daß es zu einem Gesetz erhoben wird und man genötigt ist, es zu befolgen, im Gegenteil, der Mensch sollte aus freiem Antrieb und nach eigener Wahl seinen Besitz und sein Leben für andere opfern und willig dem Armen spenden, wie das in Persien unter den Baha'i getan wird.“
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