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Erbrecht












Hallo Leute,

Ich habe in einer Erläuterung in der Übersetzung des Aqdas gelesen, dass Nicht-Bahai's kein Erbrecht an Bahai's haben auch wenn sie Frau oder Kind sind !

Wo genau sagt Bahaullah, dass man Nicht-Bahai's nichts erben kann ? Ich habe dazu kein Statement von Bahaullah gefunden. Könntet ihr mir die ensprechende Quelle und die Textstelle geben ?

Und warum ist das überhaupt so ? Warum soll man seiner ungläubigen Frau und Kindern nichts erben dürfen ?
Steht im Kitab-i-Aqdas auf Seite 172 l. u. m. Das ist die Stelle, die ich gefunden habe. Vielleicht gibt's noch andere. Warum das so ist, weiß ich leider auch nicht.
Seite 132 Punkt 33. habe ich auch noch gefunden.
Liebe Freunde
Dazu möchte ich sagen, dass derzeit doch sicher noch die Erbrechtsgesetze des jeweiligen Landes gelten in dem wir leben. Bis die Bahai-Gesetze in kraft gesetzt werden, vergeht wahrscheinlich noch mehr Zeit als uns lieb ist und der ganzen Welt gut täte.

Alles Liebe
Lieber Robinson,

sicher wird viel Zeit vergehen, bis die Gesetze des Kitab-i-Aqdas in Kraft treten werden.
Dennoch sollte man versuchen, deren Sinn zu verstehen, meinst Du nicht?

Liebe Grüße!
Hallo minou,

An und für sich kann man diese Erbgesetze mit einem Testament umgehen. Die Erbgesetze im Aqdas sind dann anzuwenden, wenn eben KEIN Testament vorliegt. Wenn wir also nicht möchten, dass Gott und das Haus der Gerechtigkeit unser Hab und Gut unseren Kindern wegfuttert, sollten wir ein vernünftiges Testament verfassen

Gruß,
Rahiym
Forum -> Baha'i-Religion


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