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Hallo Rahyim,
aber beim Testament bist Du wieder auf den guten Willen des Erblassers angewiesen. Als Frau bist Du dann von Deinem Mann abhängig in dem Sinn, dass er nicht böse auf dich werden darf und dir dann vielleicht das Haus, in dem ihr lebt, das aber ihm gehört, doch nicht vererbt. Verstehst Du, was ich meine? An anderer Stelle steht wiederum, dass kein Mensch von einem anderen abhängig sein soll. Vielleicht kann mir das ja jemand hier erklären, denn das verstehe ich noch nicht so gut
Liebe Grüße
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Liebe minou,
ich habe da so eine Theorie: Es geht bei diesem Gesetz um die Zahlungen der Huququllah und Zakát.
Ein analog gleiches Erbgesetz bezüglich Nicht-Gläubigen gibt es übrigens auch im Islam. Erbe ist Zakát (Almosensteuer) pflichtig und da Nicht-Moslems keine Zakát in islamische Kassen einzahlen dürfen, ist es vom Interesse, dass islamisches Hab und Gut in islamischen Händen bleibt und somit der Institution der Zakát dient.
Ist auch logisch, denn würde die Frau und das Kind einer anderen Religion angehören würden sie sowieso keine Zakát an den Islamstaat zahlen, sondern würden ihre eigenen Gemeinden unterstützen.
Im Bahaitum haben wir zur Zakát noch hinzukommend die krönende Zier der Huququllah. Beide müssen wir Bahais zahlen und genau deswegen, weil unser Zeitalter diese beiden finanziellen Institutionen noch benötigt.
Wenn ich also ein ziemlich reicher Mann bin und meine Frau und Kinder leben mit mir in einem Bahai-Staat und sind aber keine Bahais, dann werden sie auch von meinem vielen Geld weder die Zakát einzahlen noch die Huququllah.
Die Zivilisation des Volkes Baha benötigt allerdings in diesem Zeitalter diese Gelder und deswegen finde ich dieses Gesetz auch logisch. WENN kein Testament vorliegt, sollte man nicht weiterhin fördern, dass Gelder nicht für die Sache Gottes ausgegeben werden.
Für soziale Probleme wäre es dann anders. Bahaullah sieht, im Aqdas verordnet, die Absicherung von Armen und Bedürftigen durch das Haus der Gerechtigkeit vor. Sozialfälle werden dann eben mit einer Art Sozial-Fond gelöst. Das Erbe wäre bei Fehlen eines Testaments also ein Allgemeingut der Zivilisation Bahas zu sehen.
Ausserdem bedenke man, jeder soll arbeiten und sich sein Hab und Gut selbst erwirtschaften (auch im Aqdas verordnet). An Materiellem sollte man so wieso nicht haften.
Gruß,
Rahiym
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Lieber Rahiym,
| Zitat: |
| An Materiellem sollte man so wieso nicht haften. |
Das stimmt. Aber jeder Mensch sollte selbständig sein Leben finanzieren können .
Danke für Deine klärenden Ausführungen!
Lieben Gruß
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