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Hab ich heute in der Bild (Seite 16) gefunden, da kann man nur den Kopf schütteln.
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Moslem hat 2 Bier getrunken!
Oslo
Die Striemen stammen von Peitschenhieben!
M. (35) aus Drammen (Norwegen) besuchte seine Mutter im Iran.
Beim Grillen trank er zwei Bier.
Plötzlich kam die Plötzlich vorbei - und nahm ihn mit.
Grund: Im Iran ist Alkohol nicht erlaubt.
Urteil: 130 Peitschenhiebe!
Jetzt kann Mamand nur noch auf dem Bauch liegen.
Er ist nach Norwegen zurückgekert,
will nie wieder in den Iran. |
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Im Jahr 2002 wurden Steinigungsurteile aus dem Sudan, Nigeria, dem Iran und Pakistan bekannt - zumeist wurden sie gegen Frauen wegen angeblichen Ehebruchs verhängt. Nach mehreren islamischen Rechtsschulen gilt eine Frau durch eine außereheliche Schwangerschaft als überführt. Ansonsten sind vier männliche, muslimische Zeugen notwendig, oder aber ein "Geständnis". So hat ein Vergewaltigungsopfer, dass sich an die Polizei wendet, damit zunächst einmal den im Islam todeswürdigen Ehebruch "gestanden".
Für Opfer die ihre Peiniger angezeigt haben oder die durch das Verbrechen schwanger geworden sind, ist durch diese Regelung die Beweislast umgekehrt. Können die Frauen keine vier männlichen, muslimischen Zeugen für die Vergewaltigung benennen, droht ihnen vor ihrer Steinigung zusätzlich das Auspeitschen wegen "Verleumdung".
Steinigungen und Amputationsstrafen verletzen in eklatanter Weise zentrale Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Sie sind außerordentlich grausam und verrohend. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) setzt sich daher mit ihren eigenen Sektionen und mit Partnern vor Ort gegen barbarische Strafen ein. |
http://images.google.de/imgres?imgu.....um%3D1%26hl%3Dde%26sa%3DN
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Hallo!
Diese Bilder sollten uns bestärken, uns weiterhin für Menschenrechte und Demokratie einzusetzen!
GOTT hilf uns
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Immer wieder erschreckend, was der Glauben aus Menschen alles machen kann.
Die wären besser Atheisten, dann würden sie nicht alles so verbissen sehen.
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| Für Opfer die ihre Peiniger angezeigt haben oder die durch das Verbrechen schwanger geworden sind, ist durch diese Regelung die Beweislast umgekehrt. Können die Frauen keine vier männlichen, muslimischen Zeugen für die Vergewaltigung benennen, droht ihnen vor ihrer Steinigung zusätzlich das Auspeitschen wegen "Verleumdung". |
zeigt doch das man vernumpft, nicht mit einem glauben erreichen kann.
diese menschen leben noch im mittelatler.
und es ist traurig das es den meisten auch noch spaß macht
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