Gleichberichtigung ist das Gesetz [2:178-179]
Nach dem Strafrecht des Qurans muß der Dieb, der für schuldig befunden wurde eintausend Dollar von Ihnen gestohlen zu haben, so lange für Sie arbeiten, bis Ihnen die tausend Dollar vollständig zurückgezahlt wurden, sowie jegliche Art anderen Schadens und Unannehmlichkeit, die Ihnen der Diebstahl verursachte. Zur gleichen Zeit müssen die unschuldige Frau und Kinder des Diebes den Mann des Hauses nicht entbehren, und das teuere Gefängnissystem fällt weg. Inhaftierung ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die sich als nutzlos für alle Beteiligten herausgestellt hat.
Im Gegensatz zur allgemeinen Überzeugung darf die Hand des Diebes nicht abgeschnitten werden. Gott sei gedankt für Seine Gnade und Sein mathematisches Wunder im Quran; wir wissen nun, daß die Hand des Diebes gekennzeichnet werden soll. Die Kennzeichnung der Hand des Diebes wird in 5:38 erwähnt.
„Der Dieb und die Diebin - schneidet ihnen die Hände, als Vergeltung für das, was sie begangen, und als eine exemplarische Bestrafung von Gott. Und Gott ist allmächtig, allweise.“ (5:3
Die Sure und Vers-Nummer ergeben 5 + 38 = 43. Die andere Stelle im Quran, an der die "Hände geschnitten" wurden, finden wir in 12:31. Dies ist die Stelle der Frauen, die Joseph so sehr bewunderten, daß sie ihre Hände "schnitten". Offensichtlich trennten sie ihre Hände nicht ab; keiner kann das tun. Die Sure und Versnummern addieren sich zu 12 + 31 = 43, die gleiche Summe wie in 5:38. Dies gibt uns die mathematische Bestätigung, daß das Quranische Gesetz dazu aufruft, die Hand des Diebes zu kennzeichnen, nicht sie abzutrennen. Zusätzliche mathematische Bestätigung wird 19 Verse nach 12:31 geliefert: hier sehen wir wieder "das Schneiden der Hand". Bestrafung im Islam (Unterordnung) basiert auf Äquivalenz (Gleichheit) und sozialem Druck (2:178, 5:38, 24:2)
Die Gotteslästerung, die "Hadith & Sunna" genannt werden, erzeugte das (zu Tode) Steinigen als Strafe für verheiratete Ehebrecher. Dies entspricht nicht Gottes Gesetz. Wie in 24:2 geschrieben steht, ist die Strafe für Unzucht öffentliche Hiebe; einhundert symbolische Schläge. Wie oben hervorgehoben, ist der Grundsatz der Strafe sozialer Druck und Bloßstellung des Verbrechers. Öffentliche Hiebe erreichen dieses Ziel.
Im Umgang mit Mord rät der Quran definitiv von der Todesstrafe ab (2:179).
"Der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und die Frau für die Frau" (2:178).
Aufgrund menschlicher Gemeinheit und Ungerechtigkeit, können sich viele Leute nicht einmal vorstellen, was dieses Quranische Gesetz aussagt:
Sie weigern sich, die klaren Befehle zu akzeptieren, daß strenge Gleichheit ausgeübt werden muß - wenn eine Frau einen Mann tötet oder ein Mann eine Frau tötet oder ein Sklave eine freie Person tötet oder eine freie Person einen Sklaven tötet, kann die Todesstrafe nicht angewandt werden.
Der Quran bevorzugt, daß der Mörder die Familie des Opfers entschädigt. Die Ermordung des Mörders bringt das Opfer weder zurück, noch hat die Familie des Opfers irgendwelchen Nutzen von der Exekution des Mörders. Die Entschädigung jedoch muß hinreichend sein, um Abschreckmittel für Andere darzustellen. Im Islam (Unterordnung) sind das Opfer bzw. die Familie des Opfers die Richter für alle Verbrechen; sie entscheiden über das, was die Strafe ausmachen soll unter Aufsicht einer Person, die den Quran kennt. |