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Kriegszustand mit der Bevölkerung












Kapitel 7: Die Verhaltensgrundsätze zwischen uns und den Einwohnern dieser Länder

Wenn wir es so betrachten, daß wir diese Länder auf der Basis von Abkommen betreten haben, so haben wir die Pflicht, uns an diese Abkommen zu halten. Sollten wir diese Abkommen nicht akzeptieren, weil wir meinen, daß wir nicht durch unsere Herrscher vertreten werden, aber trotzdem meinen, daß wir uns nicht im Kriegszustand mit der Bevölkerung dieser Länder befinden, sondern in einem Zustand der Einladung zum Islam, so sind im folgenden die Regeln für den Umgang zwischen den Kafirun und uns im Nichtkriegszustand zusammengefaßt gegeben:


1- Allah hat gesagt: "Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Din wegen bekämpfen und euch nicht aus euren Häusern vertreiben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Allah liebt die Gerechten..." [60:8] Das erste Prinzip für das gegenseitige Verhältnis ist die Güte (arab. birr), welches die höchste Stufe guten Charakters ist. Diese Güte wird gefordert im Verhältnis eines Menschen zu seinen Eltern.
Allah hat diese Güte jedoch auch als erstes Prinzip für den Umgang mit Kafirun, die nicht die Muslime bekriegen, erhoben, und zwar deswegen, weil es der beste Ausdruck für die Botschaft des Islam ist, welche Muhammad, der Gesandte Allahs, (Allahs Segen und Heil auf ihm) mit folgenden Worten beschrieb:
"Ich bin geschickt worden, um die schönen Charakterzüge zu vervollkommenen."
Das arabische Wort birr bedeutet, daß der Muslim nicht lügt, nicht betrügt, keinen Verrat begeht, nicht stiehlt, die Menschen gut behandelt und von jeglicher Sünde Abstand nimmt...Dies ist die eigentliche Umgangsform, mit der ein Muslim alle Menschen in allen Situationen behandelt, mit Ausnahme der Kriegssituation - der Kriegszustand hat seine eigenen Regeln.

Das zweite Prinzip bezüglich des Umgangs des Muslims mit der Bevölkerung dieser Länder ist die Gerechtigkeit. Der Muslim darf nicht unrecht tun bzw. unterdrücken, was auch immer die Gründe sein sollten. Wenn es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Muslim und einem Kafir kommen sollte, so bist du als Muslim auf der Seite des Wahrheit und der Gerechtigkeit, selbst wenn es gegen deinen Bruder im Islam gerichtet sein sollte.
Dies ist die Anweisung und das Gesetz Allahs und die Erläuterung zum folgenden Ausspruch des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm): "Helfe deinem Bruder im Recht und im Unrecht", worauf ein Mann fragte: "O Gesandter Allahs, ich helfe ihm, wenn ihm Unrecht getan wird, wie soll ich ihm aber helfen, wenn er selbst derjenige ist, der Unrecht tut?", worauf der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) sagte: "Im letzteren Fall sollst du ihn davon abhalten, das Unrecht zu begehen. Darin besteht deine Hilfe." (Dies berichteten Buchari und Tirmidhi.)


2- Imam Mawardi, einer der größten muslimischen Gelehrten auf dem Gebiet des Herrschaftsrechts, sagt in seinem Buch "Die islamischen Regeln des Herrschens":

    "Aus dem Vertrag zwischen den Muslimen und den Götzendienern folgen drei Dinge:

    1. Beendigung des Krieges, der Auseinandersetzung und der offenen Feindschaft;
    2. ebenfalls darf kein verteckter Verrat stattfinden - weder von ihrer noch von unserer Seite aus;
    3. daß man einen freundlichen Umgang in Wort und Tat pflegt, da das Grundprinzip des Islam bezüglich des Verhältnisses zwischen Muslimen und Nichtmuslimen die Freundlichkeit und das schöne Wort sind. Die geforderte Freundlichkeit darf jedoch nicht auf Kosten der Glaubensgrundsätze (Aqida) gehen. Das schöne, freundliche Wort ist gerade das Gegenteil von Hartherzigkeit und Rauhigkeit. Allah der Erhabene wies darauf in der folgenden Aussage hin: "Wärst du aber rauh und hartherzig gewesen, dann wären sie dir davongelaufen."[3:159] Wenn es also möglich ist, daß die Muslime vom Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) weglaufen, wenn er hart mit ihnen umgegangen wäre - und er ist fern davon - wie sollen wir dann von den Nichtmuslimen erwarten, daß sie unsere Einladung zum Islam annehmen, wenn wir ihnen mit Hartherzigkeit und Rauhigkeit begegnen würden?


3- Es gehört zu den Regeln, welche das materielle Verhältnis zwischen uns und der Bevölkerung dieser Länder anbetrifft, daß wir uns an deren Gesetze halten müssen, solange wir dadurch keine Sünde begehen. Dies ist eine uns von Allah auferlegte Pflicht. Unsere Rechte in diesen Ländern sind diejenigen Rechte, die uns ihre Gesetze geben. Wir dürfen uns nicht über diese Gesetze durch List, Lüge, Betrug oder Verrat hinwegsetzen. In der hanafitischen Rechtschule existiert die Meinung, daß ein Muslim im darul-harb Geld von den Kafirun mit deren Einverständnis annehmen darf, welches eigentlich normalerweise bei uns zu den zu den verbotenen Dingen gehört (Anm. d. Übers: z.B. Verträge mit Zins).
Zu diesem Geld darf man jedoch gemäß dieser hanafitischen Meinung nicht durch Verrat und Betrug gelangen. Obwohl die meisten anderen Rechtgelehrten diese Meinung nicht für richtig halten, und etwas Verbotenes immer für etwas Verbotenes ansehen - im darul-islam gleichermaßen wie im darul-harb, wollen wir anmerken, daß sogar die hanafitische Rechtsschule es nur für erlaubt ansieht, Geld von den Kafirun an sich zu nehmen, wenn diese damit einverstanden sind und wenn es in Übereinstimmung mit deren Gesetze geschieht - ohne Betrug oder Täuschung.
Daß man nicht Täuschen und Betrügen darf, darüber sind sich die Rechtsgelehrten der verschiedenen Rechtsschulen einig.

Manche Leute mögen gerne folgendes sagen: "Diese haben uns in der Vergangenheit kolonialisiert und unsere Güter gestohlen, und wir stehlen eben heute ihre Güter."
Dies ist ein Aussage, welche sich nicht mit dem islamischen Recht vereinbaren läßt. Denn in der Vergangenheit haben sie uns bekriegt und wir haben sie bekriegt. Für sie stand Leben und Gut der Muslime nicht unter Schutz und ebenfalls wir betrachten ihr Leben und ihr Gut als nicht geschützt...Die Menschen bleiben aber nicht fortwährend im Kriegszustand. Momentan befinden wir uns nicht im Kriegszustand mit ihnen, und so dürfen wir ihnen auch nichts stehlen.
Wenn sie uns gewisse Rechte geben in Form von medizinischer oder sozialer Hilfe, so dürfen wir nicht betrügen, um mehr zu bekommen, als uns zugesteht. Es ist ja in der Tat so, daß sie uns manchmal Rechte zugestehen, die wir in unseren Ländern nicht haben.

Dies sollten wir anerkennen und ihnen danken, denn Allah der Erhabene hat gesagt: "Kann der Lohn für Güte etwas anderes sein als Güte?"[55:60] Der dritte Grundsatz für unserer Verhalten gegenüber der hiesigen Bevölkerung ist also der, daß wir uns an deren Gesetze halten, solange wir dadurch keine Sünde begehen, weiterhin, daß wir unsere Rechte fordern, die uns durch deren Gesetze gegeben werden, und daß wir unsere Pflichten erfüllen. Wir dürfen nicht zu verbotenen Mitteln wie Betrug, Diebstahl und Verrat greifen. Wenn wir all diese Dinge beachten, so sind wir wirklich gottergebene Muslime und mit der Erlaubnis Allahs Leute, die zu dieser Religion, dem Islam, einladen.

Quelle: Muslimischer Studentenverein Karlsruhe e.V. (MSVK)

@ Ekrem Yolcu

PS. ich weiß dass es "dass" und nicht "daß" heißt aber de wissen das scheinbar nicht ggg. Beeinträchtigt aber die Verständlichkeit nicht.
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