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Guten Tag miteinander
guten Tag Nori
Das Zitat das Du ansprichst ist nicht von mir, das habe ich weiter oben von Deas geklaut...
Gefunden unter:
www.tierimrecht.ch
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| Seit anfangs April 2003 gelten Tiere in der Schweiz nicht mehr als Sachen. Unter "Tier keine Sachen" finden sich nicht nur Ausführungen zum Tier im revidierten Privatrecht (u.a. Grundsatz, Affektionswert, Erbrecht, Pfändung), sondern auch solche zum Tier im Privatrecht generell (u.a. Mietrecht, Ehescheidung, Besuchsrecht) und zum Strafrecht und im öffentlichen Recht. |
und:
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| Immer wieder darüber diskutiert, ob ein solches Amt - gewissermaßen nach "Zürcher Modell" geschaffen werden soll. So schlägt die Regierung des Fürstentums Liechtensteins in seinem Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Tierschutzgesetzes vom 9. März 2004 die Einführung eines Tieranwalts im Fürstentum Liechtenstein vor. Die Vernehmlassungsfrist zum Regierungsvorschlag dauerte bis 11. Juni 2004. Als Vorbild diente der Zürcher Tieranwalt, wie er u.a. im Gutachten der Stiftung für das Tier im Recht vom 31. Juli 2002 näher vorgestellt worden ist. |
Gefunden im Schweizer Zivilgesetzbuch:
Art. 641a
1. Tiere sind keine Sachen
2. Soweit für Tiere keine besondere Regelungen bestehen, gelten für sie die auf Sachen verwendbaren Vorschriften.
Was immer das auch heißen mag...
Du siehst trotz Gesetze - es bleibt immer etwas Schwammig.
Zuviel darf man wohl für die Tiere nicht tun, da ansonsten die Schlachthöfe alle geschlossen werden müssten.
Das ist wohl die Macht der Fleischlobbis.
Mit tierrechtlichen Grüssen Sputnik
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