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Dhimma-Vertrag












Sakina für alle.

Hier giebt es eine sehr ausführliche Stellungsnahme Abhandlung zum Thema.
http://www.way-to-allah.com/dokument/Schariagrundlagen.pdf
sehr interessant um Denkweise und Argumentation kennenzulernen.

in Kapitel 5
2- Der Dhimma-Vertrag umfaßt Rechte und Pflichten. Was die Pflichten des Dhimmi anbetrifft,
so ist dies die Abstandnahme von jeglicher Sache, die den Muslimen an Leib und Gut schadet.
Imam Asch-Schafii hat dies in acht Punkten zusammengefaßt:
Zitat:
1. Verbot des Zusammentreffens, um die Muslime zu bekämpfen,
2. Verbot dessen, daß ein Dhimmi mit einer Muslima Unzucht treibt und Verbot dessen, daß er sie heiratet,
3. daß ein Dhimmi nicht einen Muslim von seiner Religion versucht abzubringen,
4. Verbot der Wegelagerei,
5. Verbot dessen, daß ein Dhimmi als Spion für die Feinde arbeitet,
6. daß er nicht den Feinden gegen die Muslime beisteht,
7. daß er weder einen Muslim noch eine Muslima tötet,
8. daß er nicht abwertend oder geringschätzig vom Islam spricht; d.h. daß er nicht über Allah den Erhabenen, Sein Buch, Seine Religion oder Seinen Gesandten so spricht, wie es sich nicht gehöhrt.


die Rechte des Dhimmi aufgrund des Dhimma-Vertrages:folgen anschließend.

mfggg gnostik
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